Archiv:Sikramara-Verlosung rechtskräftig (BB 27)

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Quelle: Bosparanisches Blatt Nr. 27, Seite 25 Schildwacht.png Datiert auf: Firun 1028 BF


Sikramara-Verlosung rechtskräftig
von Alverano ya Paredo
Sikramara ist traditioneller Streitgegenstand am Sikram.

Urbet/Vinsalt. Die Verlosung urbetischer Ländereien im Umkreis des Städtchens Sikramara (gegenüber Marvinko am Sikram gelegen) anlässlich der sogenannten ‘Traviagefälligen Tombola zum Theater von Arivor’ ist vom Crongericht für rechtskräftig erklärt worden. Nachdem die Güter am 20. Rahja des vergangenen Jahres an den glücklichen Gewinner Alarion ya Ranfaran gefallen waren, hatten wenig später Adlige des benachbarten Süd-Aldyriens den Verdacht erhoben, es könnte sich bei den verlosten Ländereien um Teile der kaiserlichen Domäne Gygenna gehandelt haben, und dies angezeigt. Insbesondere Comto Ulmessan von Urbasi-Agendayo trat dabei als Ankläger auf, unterstützt unter anderem von der Signora Usvina Berlinghan von Alicorno.

Gerade letztere hatte mehrfach angekündigt, die Schuld des angeklagten Gransignore Traviano mit Dokumenten aus ihrem Besitz beweisen zu können. Wie mittlerweile bekannt wurde, handelte es sich hierbei jedoch um belanglose Schriftstücke, die in keinem Zusammenhang zur vermuteten unrechtmäßigen Verlosung kaiserlicher Güter standen – so lässt sich zumindest die Entscheidung der Richter und Schöffen verstehen, die Klage gegen den Gransignore Urbetiens abzuweisen. Bisweilen verschwanden versprochene Beweise offenbar in letzter Minute ganz. Eine mangelhafte, ja bisweilen stümperhafte Beweisführung seitens der Ankläger scheint sich durch den gesamten Prozess gezogen zu haben.

Armin Bundt