Chintûrer Urkunde

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Die Chintûrer Urkunde bezeichnet das Fundamentalgesetz von Efferdas, das nach den freistädtischen Unruhen und im Zuge des Thronfolgekrieges die Baronie Efferdas in die Belhankanische Republik Efferdas umformte oder - je nach Auslegung - in sie hineinformte. Benannt ist die Urkunde nach dem Ort ihrer Siegelung - dem Landgut Chintûr nördlich von Efferdas.

Wortlaut

Unter den Augen des Herren Praios, der Herrin Hesinde und des Herren Efferd, möge ihr Segen auf unseren Taten liegen, erklären wir folgendes:

  • Fürderhin ist es dem Baron von Efferdas einzig gestattet, seine Gefolgschaft auf Vorschlage des Senates zu ernennen.
  • Dieser Senat sei von fortan die höchste Stelle Efferdas' und ist gehalten so zu handeln.
  • Der Senat konstituiert sich unter der schützenden Zahl der Zwölf, Sechse aus der Stadt und Sechse vom Lande.
  • Dem Senat allein obliegt die Pflicht der Administration des Volkes und der Abgaben.
  • Jeder Mann und jede Frau in Waffen, ob zu Lande oder zu Wasser, untersteht allein dem Befehl des Senates.
  • Das Hause Efferdas vertritt den Senat im Kronkonvente auf alle Zeit.
  • Der Aquamarinrat vertritt die Belange des Landvolkes.
  • Ein jeder Bürger in Efferdas ist frei und hat nur den Senat als seinen Herren anzusehen.
  • Ein jeder Bürger hat das Recht, seine Belange vor einen Richter zu tragen.
  • Ein jeder Bürger hat das Recht zu wählen. Jeder eingetragene Bürger hat das Recht, sich wählen zu lassen.
  • Ein Bürger ist, wer auf Jahr und Tag seinen Teil zum Wohle aller beigetragen hat.
  • Nach Einkehren der praiosgefälligen Ordnung in den efferdischen Landen ist ein Protokoll zu erstellen, welches im Besonderen die Beziehungen zwischen Baron und Bürger, Senat und Signor bestimmt.

Die Unterzeichner:

Protokoll zur Chintûrer Urkunde

Im Protokoll der Chintûrer Urkunde werden Einzelheiten, welche in dieser offen bleiben oder nicht erklärt werden, aufgeführt, bisweilen sogar interpretiert. Im Gegensatz zur Chintûrer Urkunde, wird das Protokoll auch bisweilen geändert, beispielsweise um neuen Entwicklungen Rechnung zu tragen, oder Punkte der Chintûrer Urkunde selbst zu ändern.

Inhalte des Protokolls sind (in Auszügen):

  • ...der Name sei forthin Belhankanische Republik Efferdas
  • ...ein eingetragener Bürger ist, wer vier Jahre Bürger ist und sich vor der Wahl des Senates für die Gebühr von 50 Horasdor in die Wahlliste eintragen lässt