Diskussion:Recht Shenilos

Aus Liebliches-Feld.net
Zur Navigation springenZur Suche springen

Schaubilder

Auf Onerdis Einwand: Für was z.B. würdest du Dir ein Schaubild wünschen? Calven 17:02, 17. Okt. 2009 (CEST)

Vielleicht der Verfahrensablauf? Die Parteien, die Einfluss nehmen? Irgendwas, dass mich auf die Wüste vorbereitet. ;) - Haus Onerdi klein.png Nicolo Faellan Baronie Parsek klein.png 17:47, 17. Okt. 2009 (CEST)
Und sowas studiert die Juristerei. ;) Calven 17:52, 17. Okt. 2009 (CEST)
Eben. Muss ich nicht auch im Wiki haben. ;) - Haus Onerdi klein.png Nicolo Faellan Baronie Parsek klein.png 18:36, 17. Okt. 2009 (CEST)

Kategorie Lesenswert

Siehe hier: Forum:Lesenswerte Artikel/Recht Shenilos

Anmerkungen

Sehr schöner Artikel! Für die Opferung beseelter Wesen gibt es nur eine Geldstrafe? So hesindianisch wir auch sind, dafür wäre doch (min.) die später angesprochene Verbannung nicht schlecht? Und die Grafen von Bethana sollten (nominell) vllt auch schon eingangs bei der Einordnung der Gerichtsbarkeit stehen (also bei König und Horas).--Brahl 08:45, 25. Jun. 2009 (CEST)

Die Opferung beseelter Wesen ist neben dem weltlichen vor ein geistliches Verbrechen. Ich gehe davon aus, daß hier andere Instituionen zugreifen als konventionelle Gerichte. Und für die Opferung beseelten intelligenden Lebens kann es eigentlich nur eine Antwort geben: Inquisitionsverfahren und Scheiterhaufen. JR 10:25, 25. Jun. 2009 (CEST)
In Österreich und der Schweiz kriegt man auch zwei Jahre, wenn man ein beseeltes Wesen wie ein Pferd getötet hat. Meinte neulich am Ausgang von real,- eine Tierschützerin zu mir.--Torrem 10:29, 25. Jun. 2009 (CEST)
Der Unterschied besteht in zweierlei: Österreich ist eine säkulare Gesellschaft, und es gibt einen Unterschied zwischen 'Töten' und 'Opfern', wobei das Strafmaß natürlich außerdem davon abhängt, wem geopfert wird. JR 10:57, 25. Jun. 2009 (CEST)
Schöne Kompilation. Hast du mal die SHBs durchgeschaut, was die Strafen angeht? Zum Beispiel bei den "Entführern" des Herrn Brahl meine ich mich an Todesstrafen zu erinnern. Etwas unverbunden: Hatten wir nicht auch irgendwelche magischen Befugnisse bzw. Strafsachen beim C. Menacor?--Athanasius 11:55, 25. Jun. 2009 (CEST)
Den Cons. Menacor baue ich in magischen Strafsachen ein, sehr gut - Kontaktmann zu den Gilden, Sachverständiger in Fällen, in denen Magie am Rande eine Rolle spielt oder Nicht-Gildenmagier beteiligt sind... Ich habs anscheinend missverständlich formuliert: Die Geldsumme, die (u.a. für Opferung beseelter Wesen) genannt ist, stellt diejenige dar, für die man eine Revision/Berufung beim Consiliere Branibor bekommt. Das ist keine Strafe, sondern eine "Gerichtsgebühr". Rein praktisch soll sie 1) Sicherstellen, dass Revisionen selten sind und den Cons. entlasten 2) zeigen, dass man eigentlich schon an die Schuld des erstinstanzlich Angeklagten glaubt und er nun in der Bringschuld ist. Die genannten Straftaten jedenfalls dürften schon mal ein Fall für die ansonsten unübliche (Hesinde-Aspekt: Es geht um die Belehrung des Täters zum Besseren!) Todesstrafe sein.

Helden-Gesetze

Da dieses Wiki auch dazu dienen soll, Spielrunden einen erweiterten Spielhintergrund zu bieten, sollten wir uns hier noch die für die meisten Heldengruppen interessantesten Gesetze überlegen, nämlich:

  1. Sind bestimmte Waffen innerhalb der Stadt verboten?
  2. Sind bestimmte Zauber innerhalb der Stadt verboten?

Zum zweiten Punkt will ich da den Stadtbrand, der in einem SHB beschrieben ist, anführen. Daher könnten also IGNIFAXIUS &co. verboten sein, oder einen Dispens des Instituts voraussetzen.--Di matienna 11:36, 25. Jun. 2009 (CEST)

Oder eben (s.o.) Dispens des Consiliere Menacor, damit der auch mal was darf.--Athanasius 11:55, 25. Jun. 2009 (CEST)
Was soll es denn bringen einen Zauberspruch zu verbieten? Die Anwendung wird ja eh bestraft wenn man damit anderen schadet. Und wenn man wie bei den Waffen so etwas im Voraus umgehen möchte müsste man gleich die Magier aus der Stadt halten!?--Brahl 14:34, 25. Jun. 2009 (CEST)
Das verhindert allzu riskantes Zaubern. Dann kommen Magier nicht auf Gedanken wie: "Oh, kein Feuerstein und Zunder dabei, dann mache ich die Kerze eben mit 'nem Ignifaxius an, wird schon nix passieren...". Solche Gesetze gibt es übrigens in fast jeder aventurischen Stadt. Da Magier immer als solche zu erkennen sind (und wenn nicht: wer sich nicht an den Albyricus hält, dem gehen solche Verbote ohnehin am Arsch vorbei) ist dann die Torwache verpflichtet, sie auf diese Gesetze hinzuweisen. Ich verlange hier aber keinesfalls Havenische MAgiergesetze und Grangorische Waffengesetze, Shenilo sollte sehr liberal sein.--Di matienna 15:03, 25. Jun. 2009 (CEST)
Wenn die Hintergrundwelt was mit dem Regelsystem zu tun hat wäre es nicht mal riskanter ne kerze so anzuzünden. Und Patzer wären bei so einigen Sprüchen nachteilhaft.^^ Also ich sehe den Sinn in solchen Gesetzen nicht. Wenn müsste man wie bei den Waffen deren Mitnahme in die Stadt verbieten - und das ist bei Zaubern ja schwierig. ;) Und @Athanasius: Wann wurde bei der Entführung denn jemand hingerichtet?--Brahl 15:17, 25. Jun. 2009 (CEST)
Warum sind eigentlich Waffen in Deutschland verboten, wenn doch schon Mord und Totschlag verboten sind? --Tribec 15:21, 25. Jun. 2009 (CEST)
Ja, es werden hier aber nicht die Zauber (=Waffen) verboten, sondern deren Anwendung. Und die Anwendung von Waffen zu verbieten und dann nochmal Mord und Totschlag, da sehe ich den Sinn nicht.--Brahl 15:33, 25. Jun. 2009 (CEST)
Waffen zu besitzen (auch ohne schädliche Nutzung) ist in Deutschland _ohne Erlaubnis_ verboten. Potentiell schädliche Zauber zu nutzen (auch in unschädlicher Weise!) ist in Shenilo _ohne Erlaubnis_ verboten. Eine gewisse Analogie ist da schon. Calven 15:36, 25. Jun. 2009 (CEST)
Aber es ist doch immer noch was anderes Waffen zu besitzen oder zu nutzen - die gleiche Unterscheidung muss man bei Zaubern doch auch machen!--Brahl 15:41, 25. Jun. 2009 (CEST)
Das liegt einfach daran, dass gewisse Zauber sehr riskant sind und auch bei einer nicht zu Mord- und Totschlag führenden Anwendung zu Schäden führen können, ohne dass der Anwender dies vorhersagen kann, wie eben der beliebte Ignifaxius (Stichwort: "Elementare Sekundärschäden"!).--Di matienna 15:39, 25. Jun. 2009 (CEST)
Das ist bei anderen Waffen genauso. Wenn ich mein Schwert nutze, aber dabei niemanden töten möchte, und sei es um mir ne scheibe käse abzuschneiden, ist das sicher auch gefährlich. Oder wild rumfuchtel. Oder was auch immer. Oder man betrachte explosivere Chemikalien. Deren Besitz muss man doch dann verbieten, nicht nur deren Anwendung, wenn man sich präventiv schützen möchte.--Brahl 15:47, 25. Jun. 2009 (CEST)
@Brahl: Vielleicht verwechsle ich das auch mit den Kindermördern. Bei der Entführung waren zumindest Leute im Knast, oder? Zum Thema Zauber: Es besteht doch ein Unterschied darin, ob man dem Zauberer verbietet, den Zauber anzuwenden, oder ihn nur bestraft wenn er durch die Anwendung schäden anrichtet. Es ist ja bei uns auch das offene Grillen im Wald verboten obwohl nicht bei jedem dieser Versuche der Wald abgefackelt wird. Inwiefern Prävention in Aventurien rechtlich ein Thema ist, weiß ich nicht, aber Brandschutzbestimmungen finde ich einleuchtend. Ich hätte jetzt eher ein Problem bei einem weitergehenden Verbot bei anderen Zaubern, denn da mischt man sich auch in die Gesetzgebung/Strafmaßnahmen der Gilden ein und da würd ich sagen, dass die Magier des Institutes wie die Menaris nicht dafür sind. Lasse mich aber überzeugen.--Athanasius 15:51, 25. Jun. 2009 (CEST)
Da empfiehlt es sich, mal anzuschauen, wie es in anderen aventurischen Städten gehandhabt wird. Ein Feuermagieverbot zum Brandschutz existiert zum Beispiel in Norburg. Ansonsten dienen die Verbote oft dazu, sich bei Praios beliebt zu machen, in vielen Städten gibt es Tagzauberverbote oder Praiostagszauberverbote. So etwas fände ich in Shenilo unpassend.--Di matienna 15:55, 25. Jun. 2009 (CEST)
Das Zauberverbot (das auch nur für Leute gilt, die sich nicht beim DIS gemeldet haben (!)), gilt vor allem, weil Kampf- (elementare Sekundäreffekte!), Beschwörungs- (selbst beherrschte Dämonen sind für unbeteiligte Dritte mordgefährlich) und Beherrschungsmagie (beherrschte Menschen, die Verbrechen für den Beherrscher begehen) objektiv und teils auch vom Magier unkontrollierbare Zweiteffekte haben können. Grade Laien (die absolute Mehrheit der Aventurier auch in Shenilo) haben keinen Schutz und keine Einsicht vor Zauberwirkungen und in die Effekte, die ein einzelner Zauber zu haben in der Lage ist. Deswegen prüft man die Leute lieber vorher noch einmal. Andere Zauber sind meist nur bei einem Patzer gefährlich und da gilt dann ein "abusus non tollit usum". Calven 16:05, 25. Jun. 2009 (CEST)
Mal davon abgesehen, dass man in ganz Aventurien seit Borbarads Rückkehr und der Entstehung der Heptarchien allgemein vorsichtiger mit Magie und deren Anwendern geworden ist, was meiner Meinung nach durchaus irdisch vergleichbar mit den immer lästiger werdenden Sicherheitskontrollen an Flughäfen u.ä. seit dem 11. September 2001 ist.--Di matienna 16:09, 25. Jun. 2009 (CEST)
Gut, wenn die ungewollten Sekundäreffekte so schwerwiegend sind, dann kann ich das verstehen. Dämonenbeschwörung und meinetwegen auch die elementaren Sekundäreffekte einiger anderer Zauber. Wenn ichs mir recht überlege sind die in der Tat stärker als bei Schwertern und können deswegen getrennt verboten werden.--Brahl 16:16, 25. Jun. 2009 (CEST)

Neu und Alt

Calven, kannst du da per Fussnote o.ä. dazu schreiben, wo du dich auf SHBs als Quellen stützt und was Eigenkreationen sind?--Di matienna 15:05, 25. Jun. 2009 (CEST)

Kann ich machen. Sehr viel lässt sich den SHBs allerdings nicht entnehmen, so dass ich selber "kreativ" geworden bin. Calven 15:09, 25. Jun. 2009 (CEST)
Danke, ich hätte wenig Lust, selbst zu suchen, vor allem wenn jemand anderes das schon getan hat. Auf Anhieb fallen mir sowieso nur das Verschwinden Daryl Brahls und der Mord an Elmer Meeltheuriano-Maurenbrechris ein.--Di matienna 15:12, 25. Jun. 2009 (CEST)

Ausformulierung nach Artikeln?

Hallo, klingt interessant. Wird das Recht noch (auszugsweise) nach Artikeln ausformuliert? Falls ja, gäbe es vielleicht Kommunen, die es übernähmen.--Torrem 18:00, 30. Jun. 2009 (CEST)

Zum Teil ist es das schon. Der Sheniloer Frieden dürfte dir bekannt sein, ebenso könnte es die Landreform, die ja schon im Wiki steht und soeben diskutiert wird (wenn auch schleppend). Ansonsten bin ich durchaus partiellen (!) Ausformulierungen nicht abgeneigt, sehe sie aber nicht als zwingend an. Calven 00:15, 1. Jul. 2009 (CEST)
Da die Inhalte bereits im Satz aufgezählt sind, wäre es ja kaum mehr als die Überführung der Aufzählung vom Satz in eine Liste. Dann ist es auch gleich sehr übersichtlich. Im Gegenzug könnte ich aus Toricum eine praioskirchliche Lehre stiften. Ich lese gerade Dantes 'De Monarchia' ein weiteres Mal und bin voller Reverenz der abendländischen Zivilisation: Schließen wir unsere Kompetenzen zusammen, können wir jede Gattung SC so verkörpern, dass wir bei Angabe ihrer Profession intellektuell auch mithalten. (Ich habe den Kanzler schon gefragt, ob ich den Heliodan spielen darf. Noch wollte er nicht... ;-) Aber ich gebe nicht so schnell auf ... :-) )--Torrem 00:42, 1. Jul. 2009 (CEST)

Bürgerrecht et alia

Ich bin zu müde um jetzt konkreter zu werden aber: Brahl und ich hatten mal überdacht, mit dem Bürgerrecht das Wahlrecht indirekt unter Kontrolle zu kriegen (zugunsten der Patrizier). Da sollte man also nochmal nachhaken. Noch ein Detail: Einfache Bürger dürfen ihre Waffen jederzeit tragen, oder doch eher nur zu Wehrübungen und im Ernstfall? Und schließlich: Irgendwie müssen wir diesen Artikel noch Kinderbuchgerecht aufpeppen;)--Athanasius 23:56, 30. Jun. 2009 (CEST)

Kinderbuchgerecht? ;) Ich sammele soeben Bilder und werde das sicher noch einmal durchformulieren. Zum anderen: Das Bürgerrecht ist in Abstimmung grade mit Brahl entstanden. Da müsstet ihr mich noch nachinformieren. Beim Waffentragen bin ich diskussionsbereit und -freudig. Calven 00:13, 1. Jul. 2009 (CEST)
Also eigentlich sollte das das Bürgerrecht vor dem Sheniloer Frieden darstellen. Eine Überarbeitung würde dann durch die Curia stattfinden.--Brahl 01:19, 1. Jul. 2009 (CEST)
Das sowieso, richtig. Das ist natürlich alles der "Ausgangsstand" (sagen wir eher kurz nach dem Sheniloer Frieden). Was im Spiel daran geändert wird, fließt dann bei Gelegenheit ein. Calven 09:35, 1. Jul. 2009 (CEST)
Dann benutzen wir das Bürgerrecht als einen Hebel um den Zugang zur Curia zu beschränken? Ich hatte das zunächst unverbunden gesehen, aber das macht natürlich Sinn. Hab jetzt keinen Zugriff auf die ICQ-Logs, so dass ich nicht mehr weiß, was da finaler Stand war.--Athanasius 11:57, 1. Jul. 2009 (CEST)
Also ich find das in meinen icq-logs nicht, vllt war ich zu dem Zeitpunkt am Laptop. Aber ich finds grundsätzlich mal gut dass es einen Ausgangszustand gibt und nicht immer das Rad neu erfunden wird. ;)--Brahl 12:17, 1. Jul. 2009 (CEST)
Ja, sowieso. Nochmal zur Verdeutlichung: Es gäbe ja zwei Wege, den Zugang zur Curia Patricii zu beschränken. 1) Durch Wahlrecht, irgendwelche Zugangsvorraussetzungen oder Festplätze die allerdings nach dem Sheniloer Frieden zu beschließen wären 2) Indirekt durch das Bürgerrecht, welches wir ebenfalls im Spiel reformieren können oder jetzt, wo es sowas irdisch noch nicht gibt noch dahingehend anpassen können. Beispielsweise kann man nur einer bestimmten Einkommensklasse das Bürgerrecht zugestehen oder so. Das Bürgerrecht zu reformieren erscheint mit schwieriger zu sein (weitreichendere Konsequenzen neben den Wahlen), weswegen da eine Anpassung von Calvens aktuellen Überlegungen überdacht werden sollte.--Athanasius 12:34, 1. Jul. 2009 (CEST)
Festplätze zur Curia haben wir doch implementiert (auch nach dem SF)? Weitere Zugangsvorraussetzungen können folgen, eine Verschärfung des Zensuswahlrechts sowieso. Beim Bürgerrecht verstehe ich deine Bedenken. Da ist auch grundsätzlich die Frage wie groß der Anteil der Bürger an der Einwohnerschaft in unserer Hesindestadt sein soll.--Brahl 13:56, 1. Jul. 2009 (CEST)

Könntet ihr mich mal aufklären, um was es hier geht? Wo seht ihr ein Problem mit dem Zugang zur Curia und dem Bürgerrecht?--Di matienna 13:06, 1. Jul. 2009 (CEST)

Die Patrizier wollen keine lächerlichen Zünftlinge in "ihrer" Curia. :D--Brahl 13:56, 1. Jul. 2009 (CEST)
Woher kommt diese Kehrwendung? Das jetzige System war Wunsch der Patrizierspieler, wenn ich mich recht erinnere.--Di matienna 13:59, 1. Jul. 2009 (CEST)
Das jetzige System ist schon patrizierlastig. Aber die Patrizier (ingame) wollen das natürlich noch verstärken. Der Prozess wäre ein wenig wie der irdische Verlauf, nur andersrum. Erst konnten sich die einfachen Bürger nach dem Krieg gewissen Einfluss sichern, dann haben ihnen die Patrizier diesen langsam wieder abgeluchst. Aber ich bin mir auch nicht mehr ganz sicher, warum das ursprüngliche System so gestaltet worden war.--Brahl 14:07, 1. Jul. 2009 (CEST)
Korrektur: Wir "wollten" nie Zünftangehörige und Wirte in der Curia, es erschien uns nur anhand des bestehenden Wahlsystem wahrscheinlich, dass auch diese hineingewählt werden (das Wahlsystem ist ja vornehmlich auf Armins interims-koordinatorialem Mist gewachsen). Aus der retrospektive bin ich der Meinung, dass die Patrizier so ein System schwerlich zugelassen haben würden. Damit aber nicht alles immer wieder neu verhandelt wird (irdisch), haben Brahl und ich beschlossen dass zu einem aventurischen Projekt des sheniler Patriziates zu machen. Dinge wie das Bürgerrecht wurden noch nie verhandelt, weswegen der Sachverhalt da anders ist.--Athanasius 14:40, 1. Jul. 2009 (CEST)
Dann bin ich ja beruhigt. Über eine rückwirkende Änderung der bisherigen Verfassung wäre ich nicht sehr amüsiert gewesen.--Di matienna 16:26, 1. Jul. 2009 (CEST)
Da muss ich Matienna sehr zustimmen. Calven 18:46, 1. Jul. 2009 (CEST)
Ich sehe zu meiner größten Verärgerung, dass dies bereits geschehen ist. Gibt es hierfür eine Erklärung?--Di matienna 20:48, 1. Jul. 2009 (CEST)
Eine Überarbeitung des Bürgerrechtes ist damit ja nicht ausgeschlossen, hehe--Brahl 20:25, 1. Jul. 2009 (CEST)
So, jetzt aber mal ganz langsam. Am 10.1. diesen Jahres hat Calven in der Group den Frieden von Shenilo hochgeladen, in dem genau jene Änderung drinsteht. Selbiges Dokument hat qua Zustimmung oder Desinteresse der Sheniloer Spieler als verbindlich zu gelten. Das stand also alles schon ewig fest, hat nichts mit irgendwelchen "rückwirkenden Änderungen" durch uns Patrizier zu tun. Also bitte genau prüfen, bevor bei mir hier größte Verärgerung ausgelöst wird.--Athanasius 00:27, 2. Jul. 2009 (CEST)
Argh, Hitze vernebelt mir das Hirn! Natürlich, Calvens Dokument... Ich bitte vielmals um Entschuldigung.--Di matienna 01:27, 2. Jul. 2009 (CEST)
Schon vergessen.--Athanasius 01:29, 2. Jul. 2009 (CEST)

Was man durch das lesen der alten Beiträge nicht so alles mit bekommt :-), @di Matienna, die Dorén wären zu dem Thema ingame sehr, sehr gesprächsbereit:-) Hä? Welches Thema, die Curia? Das ist doch seit der Balia veraltet, was hier steht.--Di matienna 14:12, 10. Jun. 2014 (CEST)

Zur Zusammensetzung aller drei Gremien, Eteria, Curia und Consilium, und zur Rolle des Landadels in Shenilo, die man gerne etwas stärken würde. Rest dann per Mail.--Haus Doren klein.png Endor Dorén 14:32, 10. Jun. 2014 (CEST)

Kanzlerkonform? SH-Konform?

Ist die Korrektionsanstalt auf Kanzlerwunsch gestrichen? Wenn ja, warum? Dann müsste man auch den Elmantessa-Artikel dementsprechend verändern (wär kein Problem, nur interessehalber).--Athanasius 14:25, 22. Jul. 2009 (CEST)

Die Korrektionsanstalt zu streichen, war ein Kernanliegen des Kanzlers. Weitere Ausführung des Sachverhalts dann auf "private Nachfrage". Calven 14:27, 22. Jul. 2009 (CEST)
Ok. Das reicht mir für den Moment...P.S. Mann, ist es hier schwül!--Athanasius 14:48, 22. Jul. 2009 (CEST)

Daran anschließend die Frage, die sich jetzt natürlich allerorten gestellt werden wird (ich merke das aber trotzdem überall da an, wo es mir auffällt): Wie haltbar ist diese Darstellung noch, angesichts der Rangsetzungen der RSH (Seiten 72ff)? Bzw. welchen Rang bekleidet Shenilo als Landstadt (mindestens Baron)? Denn bisher sieht es so als, als hätten wir "nur" (eventuell) das Recht zur Nobilitierung (bis Cavalliere), Freigerichtsbarkeit (mindere Verbrechen -> Scharfrichter!), Wort, Sitz und Stimme im Kronkonvent (siehe Diskussion:Politik Shenilos -> Herold), Standartenrecht (gut, das haben wir ja schon mit der Dracostandarte). Nicht aber zum Beispiel das hochadlige Fehderecht (in der Auseinandersetzung mit Pertakis, Clameth oder Ruthor ganz besonders wichtig!). Es sei hier - durchaus auch für die anderen Städte... - festgehalten, dass laut RdH S. 75 nur die allerwenigsten Freien Städte Hochadelsrang genießen (also nur dem Kaiser unterstehen und so eine Reihe von Privilegien haben). Wenn nichtmal Kuslik auf dieser Ebene spielt, zweifle ich ernsthaft, ob eine der Spielerstädte Hochadelsrang haben kann.--Familie Menaris klein.png Athanasius 12:37, 19. Jun. 2010 (CEST)

Letzteren wird auch Urbasi nicht haben, jedoch wahrscheinlich mehr als die Standardrechte eines Barons erhalten. Das passt aber auch zur Formulierung dort: "Viele Barone haben ein oder mehrere Privilegien des Hochadels (oft auch erblich) an sich gezogen, bevorzugt das Fehde-, Steuer- und das Befestigungsprivileg." (S. 74, Baron -> Besonderheiten) In Urbasi wird das aber in der Liste diskutiert. ;) --Haus Urbet-Marvinko klein.png Gonfaloniere Stadt Urbasi klein.png 12:49, 19. Jun. 2010 (CEST)
Das sowieso, hier ist der falsche Ort für solche Diskussionen. Mal davon abgesehen, dass sicher noch nicht jeder die RSH hat. Ich entnehme den Diskussionen hier, dass sie endlich erschienen ist, aber noch behauptet Amazon.de das Gegenteil, weswegen ich sie noch nicht habe.--Di matienna 12:52, 19. Jun. 2010 (CEST)
Ja, der Schinken ist erhältlich. Liefert der F-Shop nicht nach Spanien? --Tribec 12:58, 19. Jun. 2010 (CEST)
Nur mit einem fiesen Mindestbestellwert von 120 Euro.--Di matienna 13:03, 19. Jun. 2010 (CEST)
Hm, ich nehme an, man kann das nicht auf die Wartezeit auf die Publikation umrechnen? Ist ja keine kaltgewordene Pizza.--Familie Menaris klein.png Athanasius 13:09, 19. Jun. 2010 (CEST)
Ja, wahrscheinlich der bessere Ort, aber hier wird mir erlaubt dem Leseprozess Rechnung zu zollen. Sammeln ist natürlich produktiver, aber auch komplizierter. Aber Danke für die Zurechtweisung und vor allem den Hinweis auf die Aneignung von Hochadelsrechten, da kann man mit arbeiten.--Familie Menaris klein.png Athanasius 12:56, 19. Jun. 2010 (CEST)
Ich würde nicht zu viele Cavallieri machen, immerhin gibt es im HR "nur" 1500 davon, wenn man jetzt von den Kirchlichen absieht. Die Frage ist, ob eine ganze Familie das Recht haben kann, sich als Cavallieri zu bezeichnen und die dazugehörigen Mitglieder dann auch. Auch interessant ist es, wie es dann gezählt wird, nur die Familie als ein Ganzes oder jedes Mitglied für sich. Letzteres würde dann mMn den Rahmen sprengen. --Wappen Haus Salsavûr klein.png Rondrastein 15:04, 19. Jun. 2010 (CEST)
"Ehepartner, Kinder und Geschwister eines Niederadligen sind nur Edelleute (Nobili) ohne weiteren Titel." (S. 73) Das heißt grundsätzlich, dass der Status als Cavalliere eben nicht auf eine ganze Familie übertragen wird.--Familie Menaris klein.png Athanasius 15:34, 19. Jun. 2010 (CEST)
Genau das meine ich ja. ;-) Daher würde ich eher ausschließen, das eine ganze Familie den Cavallieri angehört. Zum Niederadel gehören Edelleute und Patrizier, den Titel ab Esquirio muss man sich verdienen bzw. bekommt man verliehen und darf ihn eventuell weiter vererben. --Wappen Haus Salsavûr klein.png Rondrastein 16:30, 19. Jun. 2010 (CEST)
Diesen alten Patrizierbegriff sollten wir uns am besten gleich abgewöhnen. Die Aristokratie besteht im neuen Horasreich aus Land- und Stadtadligen. Das was wir hier bisher als Patrizier bezeichnet haben, ist genauso (nieder)adlig, wie ihr Landadligen ;)--Familie Menaris klein.png Athanasius 16:41, 19. Jun. 2010 (CEST)
Dann lies dir mal Seite 72 den ersteb Satz bei "Niederadel" durch. ;-) Ich habe im übrigen hier in der Diskussion nie behauptet, dass die Patrizier nicht zum Niederadel gehören. Im Endeffekt sind Edelleute und Patrizier nichts anderes als Land- und Stadtadlige, nur halt andere Bezeichnungen... :-) Dass das Ingame noch anders gesehen wird/werden kann, steht auf einem anderen Blatt. --Wappen Haus Salsavûr klein.png Rondrastein 16:50, 19. Jun. 2010 (CEST)
Den Satz lese ich aber ganz anders. Er bezieht sich nicht auf die Unterscheidung zwischen Stadt- und Landadel sondern auf den Gesellschaftsaufbau (S. 40f. im speziellen) und bedeutet, dass sowohl der Stand über dem Volk (das Nobilitat) als auch das Patriziat, der Stand unter dem Hochadel generell zum Adel gehört. Diese Edelleute (das sind rangniedrige Esquirii, Akademieabgänger etc.) stehen aber in der Sozialhierarchie unter dem Patriziat wozu sowohl Landadlige als auch Stadtadlige gehören. Sprich: Di Salsavûr und Menaris gehören beide zum Patriziat und stehen beide über einfachen Edelleuten. --Familie Menaris klein.png Athanasius 16:56, 19. Jun. 2010 (CEST)
Ich sehe das so wie Athanasius. --Tribec 17:04, 19. Jun. 2010 (CEST)
Gerade wenn man es durch die Brille eines Briefspielers liest, der die Unterscheidung zwischen Edelleuten und Patriziern, als diejenige zwischen alten Adelsspielern und neuen Kaufherrenspielern kennt, ist so ein Missverständnis allerdings kein Wunder. Ich dachte ja auch, Salsavûr würde diese alte Hierarchie wieder aufmachen, dabei hat er nur aus dem Buch zitiert...--Familie Menaris klein.png Athanasius 17:07, 19. Jun. 2010 (CEST)
Nach Klärung mit Athanasius über ICQ, sehe ich das genauso wie ihr. Wir alle sind Aristrokaten, dmait kann ich leben. Das das Intime teilweise anders gesehen wird, steht auf einem anderen Blatt und macht mMn die ganze Sache auch erst interessant bei Plots. ;-)--Wappen Haus Salsavûr klein.png Rondrastein 17:15, 19. Jun. 2010 (CEST)

Kirchenrecht und Rechtsräume

Zitat von WdG S. 69 (wir hatten da mal drüber gesprochen): Travia-Tempel (...) gewähren auch jedem Verfolgten Zuflucht, und das unbegrenzt, so lange er außerhalb des Tempels in Gefahr ist. Dabei ist es ganz gleich, weswegen (mit der Ausnahme des Paktierertums oder der Verehrung des Dreizehnten) und von wem er verfolgt wird. Manch ein Tempel beherbergt einen gesuchten Verbrecher als Dauergast, und manch ein solcher Asylant verließ den Tempel nach Jahren geläutert im orangefarbenen Gewand. In den wenigen Fällen, in denen Verfolger die Heiligkeit eines Travia-Tempels nicht wahrten, haben sie meist den Zorn der Göttin zu spüren bekommen.
Weiterhin zu Immunitäten: Patrizier und Diebesbanden S. 19 bzw. 100: Die Tempelstadt in Rommilys hat eine Immunität (das ist dort als Bsp. nicht als Ausnahmefall beschrieben), im Boronviertel Mengbillas gelten besondere Rechte. Ich denke beides lässt sich in der ein oder anderen Weise auf Shenilo übertragen, anwenden etc. --Athanasius 19:24, 6. Okt. 2009 (CEST)

Kleiderordnung

Ich lese gerade die Reichspolizeiordnungen des 16. Jhdts. Wie wärs mit Kleiderordnungen? Kein Schmuck, nur Hüte für Bauern. Andeutungen dafür gibts ja auch schon im AB 125 und in Patrizier und Diebesgilden. Irgendwo hatten wir das auch schonmal besprochen, aber nicht abschließend meine ich.--Familie Menaris klein.png Athanasius 13:15, 15. Okt. 2009 (CEST)

Zur Unterfütterung: Es gibt eine Kleiderordnung in Angbar, also aventurische Präzedenzfälle. Implizit findet sich auch im AB 125 so etwas beim Hinweis auf die Tracht des Patriziates: Wenn es eine Kleidungsnorm gibt, dann gibt es womöglich auch Regelungen, diese zu schützen. Kann es sein, dass irgendjemand meinte, Shenilo wäre zu progressiv dafür? Bin anderer Meinung.--Familie Menaris klein.png Athanasius 13:41, 16. Okt. 2009 (CEST)

Bäckerzunft

Die Sonderrechte der Bäckerzunft könnten hier noch aufgeführt werden.--Di matienna 17:51, 2. Nov. 2009 (CET)

Geschehen. Calven 18:07, 2. Nov. 2009 (CET)

Seiner Titel verlustig gehen?

Hallo, ich wollte das Thema schon vor längerer Zeit mal zur Diskussion stellen, weil ich im Wiki immer wieder über Charaktere stolpere bei den dies aus meiner Sicht recht komisch ist. Es geht um folgendes; sobald ein Charakter einer Straftat überführt wird, oder sie selbst gesteht, wird er doch seines Standes verlustig? Gerade wenn es sich nur um Titular geführte Titel handelt? Also den Postkutschenräuber (oder noch schlimmeres), der gleichzeitig "Herr von Dingenskirchen" ist, kann es aus meiner Sicht nicht geben. Ich würde sogar soweit gehen diesen dann vom Stande her dem Popolo zuzuschreiben. Was meint ihr?--Haus Doren klein.png Endor Dorén 10:43, 10. Jun. 2014 (CEST)

Jedenfalls wenn nur als besonders genannte Haupt- oder Nebenfolge des richterlichen Urteils, aus meiner Sicht nicht zwingend. Nur weil der Sohn des Barons geklaut hat o.ä. wird aus ihm kein Popolare, auch nicht unbedingt bei einer Vergewaltigung oder einem Mord. Allerdings führt das vom Artikel weg, denn in diesem steht davon meines Erachtens wenig bis nichts. Der Artikel muss wohl überarbeitet werden (liegt bei mir in der Schublade, bildlich gesprochen) wegen einiger Modifikationen aus RdH, aber eine allgemeine Diskussion über (zudem noch horasreichweite) Inhalte sollte doch wohl an anderem Orte stattfinden. Calven 10:53, 10. Jun. 2014 (CEST)
Falls du tatkräftige Hilfe brauchst, sag Bescheid. Mir ging es aber weniger um die Aktualität des Artikels, wenn man in der Wiki-Suche "Recht" eingibt, kommt leider wenig passenderes, als dieser Artikel. Zumindest RdH. kennt als Folge des Hochverrates den Verlust "aller Privilegien", was auch immer das genau bedeuten mag. Mir ist auch klar, dass dies aus einem romantisch-verklärten Standpunkt durchaus reizvoll sein kann, ich tendiere aber generell eher in Richtung Fallbeil und fände es zum Beispiel skurril "einem im Ruf geschädigten" die gleiche Hochachtung entgegen zu bringen, wie einem Signor von tadellosem Leumund.--Haus Doren klein.png Endor Dorén 12:34, 10. Jun. 2014 (CEST)
Bei Hochverrat als "Staatsschutzdelikt" ist das wohl so, soweit muss ich mich revidieren. Was den letzten Satz angeht: Das ist keine im engsten Kern rechtliche Frage, sondern eine gesellschaftliche. Das Ehrverlust die Rechtsfolge eines Urteils sein kann, steht dem nicht entgegen. Gleichwohl: Das ist wohl eine Groupdiskussion. Calven 13:24, 10. Jun. 2014 (CEST)
ok dann dort:-)--Haus Doren klein.png Endor Dorén 13:53, 10. Jun. 2014 (CEST)

Um sich für die Aktualisierung einen Überblick zu verschaffen finde ich diesen Artikel recht gut [[1]], am besten gefällt mir "Grober Unfug" und "Errichtung einer demokratischen Gesellschaft" :-)--Haus Doren klein.png Endor Dorén 11:18, 15. Jun. 2014 (CEST)