Fürst von Urbasi

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Rangkrone
Wappen

Wappen und Krone des Fürsten

Fürst von Urbasi war der kurzlebige Titel Travianos von Urbet, den dieser im horasischen Thronfolgekrieg am 26. Firun 1029 BF selbst annahm und bis zu seinem Tod am 7. Rahja kein halbes Jahr später trug. Am 29. Firun erkannte zunächst Königin Salkya, Anfang Peraine dann Königin Aldare den Titel an - in erster Linie, um die militärische Stärke Travianos an den jeweils eigenen Thronanspruch zu binden. Nach dem Tod des Fürsten (infolge eines Attentats) gelang es keinem seiner Verwandten mehr, einen Nachfolgeanspruch durchzusetzen. Als Nachfolgerin betrachtete sich vielmehr die Fürstliche Gemeinde des Heiligen Agreppo, bis auch sie diesen Anspruch 1033 BF im Albornsburgfrieden aufgeben musste.

Als Fürst beanspruchte Traviano die Herrschaft über das neugeschaffene Fürstentum Urbasi in Aurelat, Gerondrata und Coverna - und setzte diese anfangs auch weitgehend durch. Wechselndes Kriegsgeschick ließ den tatsächlich beherrschten Bereich zum Ende hin jedoch stark schrumpfen.

Nachfolgeanspruch

Das ungeklärte Verhältnis des Hauses Urbet zum eigenen Nachfolgeanspruch sorgte in der Zeit nach dem Thronfolgekrieg noch für einigen unterschwelligen Zwist in Urbasi und im Aurelat. Travianos Bruder Auricanius verzichtete als Interims-Patriarch der Familie zunächst im eigenen Namen darauf - eine Formulierung, die für die Ansprüche der minderjährigen Erbtochter Rahjada Amene womöglich keine Wirkung hatte, wie später auffiel. Erst sein Vetter Panthino bekräftigte den vollständigen Verzicht im Albornsburgfrieden gegenüber Comto Protector Ralman von Firdayon-Bethana, wie auch den auf weitere Ansprüche Travianos (darunter die Markgrafschaft Goldfelsen) und den damit einher gehenden seiner Mutter Udora auf die Grafschaft Sikram. Im Gegenzug wurde er zum Baron von Cindano erhoben.

Die Witwe Travianos, Preciosa, wird aus reiner Höflichkeit von vielen noch als 'Fürstin' tituliert. Der Status als Comto auf Lebenszeit ist ihr und den gemeinsamen Töchtern mit Traviano geblieben, ist jedoch nicht mehr weiter vererbbar.