Gebäude und Verwaltung (Berechnungsregeln)

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Die Unterhaltskosten für Gebäude und Verwaltung sind nach den klassischen Berechnungsregeln des Briefspiels festgesetzt.

Gebäude

Für Gebäude basiert die Berechnung auf der Fläche nach ummauerten Rechtsschritt mit entsprechenden Orientierungswerten. Dabei wird zwischen Wehranlagen und rein herrschaftlichen Anlagen wie Schlössern differenziert.

  • Unterhalt einer Burg: jährlich 0,2 D/ Rechtsschritt
  • groß: 15.000 Rechtsschritt
  • mittel: 8.000 Rechtsschritt
  • klein: 4.000 Rechtsschritt
  • Unterhalt eines Schlosses: jährlich 0,4 D/ Rechtsschritt
  • groß: 10.000 Rechtsschritt
  • mittel: 5.000 Rechtsschritt
  • klein: 1.000 Rechtsschritt (Bsp.: Jagdpalais)

Ein Stadthaus ist wie ein Schloss anzusetzen und hat ca. 500 Rechtsschritt. Ein prächtiger und weitläufiger Garten kann durchaus noch einmal hohe Kosten verursachen. Dies sei jedoch nicht in Regeln gefaßt. Der Orientierungspunkt sind die Angaben zu Personen und Tieren im Umfeld einer Herrschaft.

Verwaltung

Besitz erfordert eine Verwaltung. Hierbei hat der (Adels-)Spieler die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten: Für die Verwaltung ausgedehnter Ländereien kann er klassische Edlengüter vergeben oder eine moderne Verwaltung im Umfeld seiner Herrschaft aufbauen. Ein solcher Lehensnehmer oder Dienstmann ist für jeweils 40-50 Hufen Pachtland erforderlich. Räumliche Nähe zum Hof ermöglicht Einsparungen, insofern dies in der Abgabepflicht eine automatische Hinordnung auf den Träger der Herrschaft bewirkt.

Zu den Ausgaben für Dienstleute siehe Personen und Tiere (Berechnungsregeln).


Berechnungsregeln für das Briefspiel
Landbesitz  | Regalien und Privilegien  | Ämter
Handel
Abgaben  | Gebäude und Verwaltung  | Personen und Tiere