Blutgerichtsbarkeit

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Auge-grau.png Als Blutgerichtsbarkeit wird die Gerichtsbarkeit über Kapitalverbrechen bezeichnet, die üblicherweise dem Hochadel vorbehalten ist. Deren Hoch- oder Halsgerichte dürfen auch Todesurteile verhängen und sind die letzte gerichtliche Instanz unterhalb des Kassationshofs der Krone.

Neben Comti von eigenem Recht verfügen auch die drei im Haus der Fürsten des Kronkonvents vertretenen Stadtherrschaften Grangor, Belhanka und Silas über dieses Privileg; ebenso die nicht im Haus der Fürsten vertretene Stadt Kuslik. Die Blutgerichtsbarkeit über Kirchenangehörige haben nur die höchsten Geweihten von Praios-, Rondra-, Efferd-, Hesinde- und Rahja-Kirche inne. Selbst Inquisitionsverfahren wegen Blasphemie und Ketzerei müssen im Horasreich vor ordentlichen Hochgerichten geführt werden.

Äußeres Kennzeichen von Hoherichtern sind scharlachrote Talare.

Hoch- und Halsgerichte

Quellen