Castellan

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Der Castellan oder Kastellan (ersteres im neueren Horathi) ist einerseits der Verwalter einer Wehranlage oder eines Schlosses für deren Eigentümer, andererseits bezeichnet man so seit einigen Jahrzehnten auch städtische Amtsträger, die für militärische Fragen zuständig sind. Kastellane werden gerade beim Landadel üblicherweise (schon aus Kostengründen) nur dort eingesetzt, wo der Eigentümer nicht selbst dauerhaft auf der Burg residiert. Sie stehen üblicherweise mindestens im Rang eines Esquirio. Dies resultiert schon daraus, dass sie üblicherweise eine höhere militärische Ausbildung genossen haben.

Die Aufgabengebiete von adligen Kastellanen sind grundsätzlich sehr breit angelegt: Neben der Instandhaltung und – im Ernstfall – Verteidigung der Festung ist auch die Versorgung mit Lebensmitteln und Wasser dem Kastellan zugewiesen. Bei Anlagen, die, wie im zentralen Horasreich üblich – eher dem Wohnen als dem Schutz der Herrschaft dienen, ist der Kastellan bei Abwesenheit der Herrschaft auch Gastgeber für Lustbarkeiten und befehligt ein zuweilen umfangreiches Dienstpersonal. Die Versorgung umfasst hier üblicherweise auch Luxuswaren.

Bei Schlössern des Hochadels sind diese Aufgaben oft auf mehrere Amtsträger aufgeteilt. Dort ist der Kastellan zuweilen kaum mehr als ein Capitano der Wachmannschaft. So ist im Palast Sangreal – dem der Adel allerorten nach seinen Möglichkeiten nachzueifern versucht – die Kastellanin Selinde von Ebrinsfurt vor allem Colonella der Imperialen Garde. Die eigentlichen Verwaltungsgeschäfte führen dagegen Präzentorin Alvene della Tegalliani und Truchsessin Dhana Kliphoff.

Traditionell ist einer Festung ein gutes Stück umliegenden Landes zur Versorgung zugewiesen (die Urform des Lehens). Ob der Kastellan auf dieses unmittelbaren Zugriff hat, ist sehr unterschiedlich geregelt. Zumeist wird aber hierfür aber ein Gutsvogt eingesetzt oder der Burgherr selbst verwaltet die Ländereien selbst von einem komfortableren Landsitz aus.

Entsprechend der Bezeichnung von Vögten nennt man die Verwalter königlicher oder kaiserlicher Schlösser und Wehranlagen Kroncastellane, während es hingegen völlig unüblich ist provinzherrliche Burgverwalter als „Landcastellane“ zu betiteln.