Landbesitz (Berechnungsregeln)

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Der Umfang und Ertrag von Landbesitz sieht nach dem klassischen Lehensberechnungssystem den Jurisdiktionsbereich einer Herrschaft vor, also die Signorie, die Baronie oder die Grafschaft. Da sich die Jurisdiktionsbereiche in der Lehensstruktur decken, wird anhand von Orientierungs- und Durchschnittswerten davon ausgegangen, dass jeweils ein bestimmter Anteil des Landbesitzes in dem jeweiligen Gebiet dem Signore, dem Baron oder dem Grafen gehören. Dass auch die Fläche des Lehensgebietes in dieser Abfolge zunimmt und dennoch keine Häufungen berücksichtigt werden - beispielsweise konzentrierte freiherrliche Besitzungen in einer Stammsignorie, im Umfeld der Hauptresidenz etc. -, entspricht einem Standpunkt der Vereinfachung.

Eine weitere Unterscheidung trifft "Salland" und "Pachtland". Das Salland ist der Teil der Güter, den die Herrschaft in ihrem Umfeld selbst bewirtschaftet. Das Pachtland hingegen ist zur Bewirtschaftung überlassen worden.


Beispiel: Als Rechenbeispiel diene die Signorie Corden am Sikram. Sie hat - mal angenommen - 2.500 Einwohner. Also hat der Signore von Corden 131 bewirtschaftete Hufen Land (2.500 Einwohner der Signorie x 0,6 x 0,7 x 0,125 = 131,25 Hufen). Hierbei bewirtschaftet er 11 Hufen selbst (Salland), 120 Hufen hat er verpachtet (Pachtland). Aus dem Salland bezieht er 11 Quader Lm. (Hufenzahl x 1 Q). Aus dem Pachtland bezieht er durch den Feld- und Blutzins 84 Quader Lm. (Hufenzahl x 0,7 Q) sowie durch den Grundzins - er erhebt 20 Dukaten pro Hufe - 2.400 Dukaten.


Umfang des Landbesitzes

Die Einteilung des Landbesitzes zwischen Signore, Baron und Graf wird vereinfachend prozentual ermittelt (60% - 25 % - 15 %).

  • Signore: Einwohnerzahl der Signorie x 0,6 x 0,7 x 0,125
  • Baron: Einwohnerzahl der Baronie x 0,25 x 0,7 x 0,125
  • Graf: Einwohnerzahl der Grafschaft x 0,15 x 0,7 x 0,125
= jeweilige Zahl der Hufen

Eine weitere Komponente sind die weiteren "Ländereien". Bei ihnen handelt es sich um entlegene Besitzungen außerhalb des unmittelbaren eigenen Einflussbereichs. Ihr Ertrag ist geringer, weil er weniger effektiv abgeführt wird.

Einnahmen aus Landbesitz

  • Salland: Das Salland wird vom Grundherrn zu eigener Bewirtschaftung genutzt.
  • Hufen x 1 Quader = jährliche Einkünfte des Sallandes in Lm.
  • Pachtland: Das Pachtland ist den Bauern überlassen.
  • Feld- und Blutzehnt: Hufen x 0,7 Quader = jährliche Einkünfte in Lm.
  • Grundzins: Anzahl der Hufen x Grundzins (*) = jährliche Einkünfte in D
  • Ländereien: Entlegene Güter in anderen Gebieten
  • Hufen x 0,5 Quader = jährliche Einkünfte aus den Ländereien in Lm.
  • Hufen x 25 D = jährliche Einkünfte der Ländereien in Dukaten


Afterlehensgaben

Afterlehen von Esquirii und Cavalieri sind von der Hufenzahl der eigenen Güter abzuziehen. Ein Edlengut beträgt in der Regel um 5 Hufen. An Kirchen, Orden, Familienangehörige oder verdiente Offiziere abgetretene Hufen müssen natürlich ebenfalls abgezogen werden.


(*) Standardgrundzins je Hufe: 20 Dukaten pro Jahr

Berechnungsregeln für das Briefspiel
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