Privilegien der Städte

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Die Städte des Horasreichs verfügen über teils sehr unterschiedliche Privilegien, die sie oft dem Hochadel und der Krone abgetrotzt haben. Eine Übersicht über diese möglichen Rechte soll hier gegeben werden.

Metropolen, Landstädte und (Klein-)Städte

Das Stadtrecht ist allen Städten unabhängig von ihrer Größe natürlich gemein. Nur Kleinstädte werden allerdings bei der Betrachtung ihrer Privilegien als Städte bezeichnet. Sie haben hierdurch in aller Regel die Friedensgerichtsbarkeit und das Recht auf einen (nicht stimmberechtigten) Sitz im Haus der Edlen des Kronkonvents inne.

Den meist größeren Landstädten kommen darüber hinaus die Freigerichtsbarkeit sowie Sitz, Wort und Stimme im Edlenhaus zu. Bei den wenigen Metropolen des Landes fächert sich die mögliche Zahl ihrer Privilegien immer weiter auf: Grangor, Belhanka und Silas sind als Freie Städte nicht mehr im Edlenhaus, sondern bereits im Haus der Fürsten sitz- und stimmberechtigt und haben auch die Blutgerichtsbarkeit inne; alle anderen Metropolen verfügen im Edlenhaus gleich über mehrere stimmberechtigte Delegierte (der einzelnen Stadtteile), haben aber üblicherweise wie die Landstädte nur die Freigerichtsbarkeit (Ausnahme von der Regel: Kuslik).

Das Recht der Nobilitierung

Die Erhebung von Personen in den Adelsstand ist ein traditionelles Vorrecht des Hochadels im Horasreich, zu dem bis zum Frieden von Arivor auch die Barone noch gehörten. Die Barone haben dieses Privileg behalten und dürfen infolgedessen Cavalliere-Titel verleihen. Obwohl die Landstädte den Baronen bezüglich vieler Privilegien nach dem Thronfolgekrieg gleichgestellt wurden, haben nur manche von ihnen sich auch dieses Recht ertrotzen können. Die Verleihung des Baronet-Titels ist neben den Comti von eigenem Recht hingegen formell den drei Freien Städten Grangor, Belhanka und Silas vorbehalten, wobei Grangor gar nicht den Titel an sich, sondern nur vergleichbare Privilegien vergibt.

Stapelrechte und Sperrfesten

Stapelrechte an den wichtigen Verkehrswegen des Reiches sind eine wichtige wirtschaftliche Grundlage vieler Städte – das Recht an sich ist aber nicht Teil des Stadtrechts, weshalb es auch Städte ohne entsprechende Privilegien gibt. Die Bedeutung der Sperrfesten an den Straßen ist in Konfliktfällen noch größer – Sperrfeste zu sein, ist aber kein Privileg an sich, sondern das Resultat einer gewährten Befestigung in der Vergangenheit.

Verschiedene Hochadelsprivilegien

Nur ganz wenige Städte haben weitere Hochadelsprivilegien an sich ziehen können – von den Freien Städten Grangor, Belhanka und Silas einmal abgesehen. Die Blutgerichtsbarkeit der Metropole Kuslik ist ein solches außerordentliches Beispiel. Ansonsten behalten sich die häufig in den Städten residierenden Comti diese Rechte selbst vor. Am häufigsten haben einzelne Metropolen und bedeutende Landstädte noch das Fehderecht, selten auch das Münzrecht, das Befestigungsrecht (zum eigenmächtigen Ausbau der Stadtmauern oder zur Errichtung von Burgen im Contado) oder die Gnadenvollmacht. Das Unversehrtheits- und Steuerprivileg oder zeremonielle Rechte für einzelne Amtsträger der Stadt sind ebenso überaus selten.

Siehe auch

Quellen