Sheniloer Landreform 1029 BF/Eingabe des Cancellario: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 11. Oktober 2019, 18:21 Uhr

Burg Yaquirstein über Shenilo

Im Ingerimm des Jahres 1029 BF fanden sich in der Burg Yaquirstein die Oberhäupter der Adelshäuser der nunmehr aufgelösten Domäne Pertakis zusammen. Endor Dorén, ob seiner Gefangenschaft in Pertakis gezeichnet und von bitterem Zorn beseelt, hatte darauf gedrängt, die Frage nach der Verteilung der Lehen zu beantworten. Der Interims-Cancellario der Stadt Shenilo, die in das Machtvakuum das Ralman von Firdayon-Bethanas Auflösung der Domäne Pertakis erzeugt hatte, getreten war, der Erzpriester Tankred Menaris legte den versammelten Adligen seine Vorschläge vor. Der Iustitiar Shenilos, Caron von Calven-Imirandi hatte sie gegengelesen und gebilligt.

Wappen der Menaris

Es galt nun, die widerstreitenden Interessen der Anwesenden gleichermaßen zu besänftigen und eine Einigung zu erzielen. Ein genauer Beobachter hätte deshalb das hellgrüne Schweißtuch, das der Cancellario selten benutzte, ungewohnt häufig in Benutzung gesehen. Der Patrizier, dessen Rederecht zunächst gar von einigen Signoria-Mitgliedern angezweifelt worden war, schluckte einmal und trug dann vor:

"Ich, Tankred Nandurian Menaris, Cancellario der Stadt Shenilo, Consiliere Naclador daselbst, Magister Hesindialis und Träger des baculum nandurium, tue hiermit kund und zu wissen, die folgende Restitutio Dominium quae olim Pertacii dixit (Neuordnung der Domäne die einst Pertakis genannt wurde). Selbige sei der Signoria Nobili und ihren Mitgliedern zu Rat, Aussprache und Entscheidung überstellet. Folgen hiernach Restitutii terrarum quae olim Signoriae dixit (Neuordnungen der Ländereien die einst Signorien genannt wurden)."

Signorie Arinken

Wappen der Matienna

Die Signorie, welche benannt ist nach dem Forste, den man auch als den Großen Wald, häufiger aber den Arinkelwald nennet, soll vom heutigen Tage aufgelöst sein. Signor von Arinken soll sich fürderhin der Älteste des Hauses di Matienna nennen, nicht aber soll der vorgenannte Titel mit Lehenspflichten oder –rechten, noch mit Vasallenpflichten bei dero früheren Untertanen einher gehen.

Arinken soll bei den Matienna bleiben

Ob seines Ruhmes, welcher in vergangenen Jahrhunderten, vor allem aber im kurz vergangenen Kriege, welcher der Drachenkrieg geheißen, gesammelt und gemehrt wurde, soll das wohlgeborene Haus di Matienna die hernachfolgenden Beneficii erhalten. Die Civitas Arinken, der Flecken Cinanzia und das Castello Banquirfels sowie weitere Güter und Ländereien, deren sind summa sumarum einhundertundzehn Hufen, sollen dem Haus di Matienna zu Eigen gegeben sein.

Das ehrenwerte Haus ya Itrento soll, des Alters und der Ehre der Familie eingedenk, das Gut, welches man als Itrento kennt, von der Stadt Shenilo zu Eigen erhalten, deren sind summa sumarum dreißig Hufen.

Das wohlgeborne Haus Gabellano, dessen hohes Ansehen, Alters wegen, und Ruhm, der Tugenden wegen, auch durch den kurz vergangenen Kriege, welcher der Drachenkrieg geheißen, bewahret und nicht geschmälert wurde, soll zu feudum erhalten, wie folgt. Das Gut, welches im Schwarzen Tal gelegen, und der Hufen fünfzehn umfasst, sollen dem obengenannten Haus von der Stadt Shenilo zu Lehen gegeben sein.

Das Wildenholz, welches ist dem Erlauchten und Hochwohlgebornen Hause Aralzin zu Eigen, soll von der Stadt Shenilo nicht angetastet noch beschränkt sein.

Signorie Banquiris

Die Signorie, welche benannt ist nach dem Flusse, den man als Banquir kennt, soll vom heutigen Tage aufgelöst sein. Signor von Banquiris soll sich fürderhin der Zweitälteste des Hauses di Côntris nennen, nicht aber soll der vorgenannte Titel mit Lehenspflichten oder –rechten, noch mit Vasallenpflichten bei dero früheren Untertanen einher gehen.

Die Ockerfelsen von Chetan sollen fortan der Stadt selbst gehören

Ob seiner Tapferkeit, Duldsamkeit und großer Leidensfähigkeit eines, auch aber seines weisen Handelns für Stadt, Umland und Signorie, soll fürderhin die Stadt Chetan eine eigene Signoria erhalten. Weiterhin soll Chetan vor seinen Toren Güter und andere Ländereien, welche summa summarum fünfzig Hufen umfassen, zu Eigen gegeben sein.

Das wohlgeborne Haus di Côntris, dessen hohes Ansehen, Alters wegen, und Ruhm, der Tugenden wegen, auch durch den kurz vergangenen Kriege, welcher der Drachenkrieg geheißen, bewahret und nicht geschmälert wurde, soll Beneficia erhalten, wie folgt. Das Gut, welches man Thyar nennet und weitere Güter und Ländereien summa summarum der Hufen fünfzig umfassen, sollen dem obengenannten Haus zu Eigen gegeben sein.

Ob seines Ruhmes, welcher in vergangenen Jahrhunderten, aber auch im kurz vergangenen Kriege, welcher der Drachenkrieg geheißen, gesammelt und gemehrt wurde, soll das wohlgeborene Haus Aurandis das Gut, welches man Tyrenmar nennet und der Hufen zwanzig umfasst, von der Stadt Shenilo zu Lehen gegeben sein.

Das Gut Traydior, welches ist dem Erlauchten und Hochwohlgebornen Hause Aralzin zu Eigen, soll von der Stadt Shenilo nicht angetastet noch beschränkt sein.

Signorie Côntris

Die Signorie, welche benannt ist nach der Civitas, die man als Côntris kennt, soll vom heutigen Tage aufgelöst sein. Signor von Côntris soll sich fürderhin der Älteste des Hauses di Côntris nennen, nicht aber soll der vorgenannte Titel mit Lehenspflichten oder –rechten, noch mit Vasallenpflichten bei dero früheren Untertanen einher gehen.

Côntris soll unter dem Schutz Shenilos stehen

Ob seiner Tapferkeit, Duldsamkeit und großer Leidensfähigkeit, auch aber seines weisen Handels für Stadt, Umland und Signorie, soll fürderhin die Civitas Côntris den besonderen Schutz der Civitas Shenilo tragen. Die Stadt und deren Umland, welche sind summa summarum fünfzig Hufen, sollen von einem Präfekten Shenilos, der stets der Älteste des wohlgeborenen Hauses di Côntris sei, obwaltet werden.

Ob seines Ruhmes, welcher in vergangenen Jahrhunderten, vor allem aber im kurz vergangenen Kriege, welcher der Drachenkrieg geheißen, gesammelt und gemehrt wurde, soll das wohlgeborene Haus Carson das Gut, welches man Amelia nennet und der Hufen zwanzig umfasst, von der Stadt Shenilo zu Lehen gegeben sein.

Wappen der di Côntris

Das wohlgeborne Haus di Côntris, dessen hohes Ansehen, Alters wegen, und Ruhm, der Tugenden wegen, auch durch den kurz vergangenen Kriege, welcher der Drachenkrieg geheißen, bewahret und nicht geschmälert wurde, soll Beneficii erhalten, wie folgt. Das Gut, welches man Navalet nennet und der Hufen fünfzehn umfasst, weiterhin Güter und Ländereien summa summarum fünfundfünzig Hufen umfassend, soll dem obengenannten Haus zu Eigen gegeben sein.

Das wohlgeborne Haus Dorén, dessen hohes Ansehen, Alters wegen, und Ruhm, der Tugenden wegen, auch durch den kurz vergangenen Kriege, welcher der Drachenkrieg geheißen, bewahret und nicht geschmälert wurde, soll Beneficii erhalten, wie folgt. Das Gut, welches Grünhainen genennet und fünf Hufen umfasst, soll ihnen von der Stadt Shenilo zu Eigen gegeben sein.

Ob seines Ruhmes, welcher in vergangenen Jahrhunderten, aber auch im kurz vergangenen Kriege, welcher der Drachenkrieg geheißen, gesammelt und gemehrt wurde, soll das wohlgeborene Haus ya Papilio der Flecken, welchen man Montalto nennet und der Hufen fünfundzwanzig umfasst, von der Stadt Shenilo zu Eigen gegeben sein.

Das Gut Mazzara und die Vogtei Ober-Côntris, welches ist dem Erlauchten und Hochwohlgebornen Hause Aralzin zu Eigen, sollen von der Stadt Shenilo nicht angetastet noch beschränkt sein.

Signorie Elmantessa

Wappen der Aurandis

Die Signorie, welche benannt ist nach dem Vicus, den man als Elmantessa kennt, soll vom heutigen Tage aufgelöst sein. Signor von Elmantessa soll sich fürderhin der Älteste des Hauses Aurandis nennen, nicht aber soll der vorgenannte Titel mit Lehenspflichten oder –rechten, noch mit Vasallenpflichten bei dero früheren Untertanen einher gehen.

Ob seines Ruhmes, welcher in vergangenen Jahrhunderten, aber auch im kurz vergangenen Kriege, welcher der Drachenkrieg geheißen, gesammelt und gemehrt wurde, soll das wohlgeborene Haus Aurandis die nachfolgenden Beneficii erhalten. Die Flecken Aurandis und Elmantessa, weiterhin Güter und Ländereien summa summarum der Hufen einhundertunddreißig umfassend, soll das obengenannte Haus zu Eigen gegeben sein.

Ob seines Ruhmes, welcher in vergangenen Jahrhunderten, aber auch im kurz vergangenen Kriege, welcher der Drachenkrieg geheißen, gesammelt und gemehrt wurde, soll das wohlgeborene Haus di Matienna das Gut, welches ist benannt nach der Mündung des Flusses, den man Banquir nennt, und der Hufen fünfzehn umfasst, von der Stadt Shenilo zu Lehen gegeben sein.

Das wohlgeborne Haus Dorén, dessen hohes Ansehen, Alters wegen, und Ruhm, der Tugenden wegen, auch durch den kurz vergangenen Kriege, welcher der Drachenkrieg geheißen, bewahret und nicht geschmälert wurde, soll Beneficii erhalten, wie folgt. Der Flecken, welcher ob der Schlacht der Elmantessiner wider die räuberischen Rotten der Rotpelze in den Tagen des darniederliegenden Bosparans Sichelfelden geheißen und heuer Vicus Falcino genennet, summa summarum der Hufen vierzig umfassend, soll dem obengenannten wohlgeborenen Haus von der Stadt Shenilo zu Lehen gegeben sein.

Wappen der ya Satara

Das ehrenwerte Haus ya Satara soll, des Alters und der Ehre der Familie eingedenk, den Vicus, welchen man als Satara kennt, von der Stadt Shenilo zu Eigen erhalten, deren sind summa summarum dreißig Hufen.

Das Gut Rahjensgart, welches ist der Kirche der Herrin Rahja zu Eigen, soll von der Stadt Shenilo nicht angetastet noch beschränkt sein.

Das Gut Sumunola und die Ländereien, welche sind dem Erlauchten und Hochwohlgebornen Hause Aralzin zu Eigen, sollen von der Stadt Shenilo nicht angetastet noch beschränkt sein.

Signorie Helametto

Wappen des Hauses Helametto

Die Signorie, welche benannt ist nach dem Vicus, den man als Helametto kennt, soll vom heutigen Tage aufgelöst sein. Signor von Helametto soll sich fürderhin der Älteste des Hauses Helametto nennen, nicht aber soll der vorgenannte Titel mit Lehenspflichten oder –rechten, noch mit Vasallenpflichten bei dero früheren Untertanen einher gehen.

Das wohlgeborne Haus Helametto, dessen hohes Ansehen und Ruhm, der Tugenden wegen, auch durch den kurz vergangenen Kriege, welcher der Drachenkrieg geheißen, bewahret wurde, soll Beneficii erhalten, wie folgt. Der Flecken Helametto, der den Namen der schönen, doch ketzerischen Kaiserin trägt sowie weitere Ländereien, der Hufen vierzig umfassend, sollen dem obengenannten wohlgeborenen Haus zu Eigen gegeben sein.

Ob seines Ruhmes, welcher in vergangenen Jahrhunderten, aber auch im kurz vergangenen Kriege, welcher der Drachenkrieg geheißen, gesammelt und gemehrt wurde, soll das wohlgeborene Haus ya Papilio das Gut, welches man Papilio nennet und der Hufen zehn umfasst, von der Stadt Shenilo zu Eigen gegeben sein.

Eine Belehnung des Klerus?

Für den Beistand in der Not, zum Lobe der unsterblichen Götter und auch, weil sie dem Hader und der Parteisucht niemals verfallen sind, fällt an die Kirche der ewigen Schlange das Gut, welches Helas Ruh‘ geheißen, und der Hufen fünf umfasst.

Die Vogtei Oloneo und das Gut Farkas, summa summarum der Hufen sieben umfassend, sollen fürderhin verschmolzen sein und dem ehrenwerten Haus di Matienna von der Stadt Shenilo zu Lehen gegeben sein.

Das Gut Waldeseck, welches ist dem Erlauchten und Hochwohlgebornen Hause Aralzin zu Eigen, soll von der Stadt Shenilo nicht angetastet noch beschränkt sein.

Signorie Mesaverde

Die Signorie, welche benannt ist nach dem Vicus, den man als Mesaverde kennt, soll vom heutigen Tage aufgelöst sein. Signor von Mesaverde soll sich fürderhin der Zweitälteste des Hauses Gabellano nennen, nicht aber soll der vorgenannte Titel mit Lehenspflichten oder –rechten, noch mit Vasallenpflichten bei dero früheren Untertanen einher gehen.

Wappen der Gabellano

Das wohlgeborne Haus Gabellano, dessen hohes Ansehen, Alters wegen, und Ruhm, der Tugenden wegen, auch durch den kurz vergangenen Kriege, welcher der Drachenkrieg geheißen, bewahret und nicht geschmälert wurde, soll Benificii erhalten, wie folgt. Der Flecken Mesaverde, die Güter Citerra und Scaal summa summarum der Hufen fünfundachtzig umfassend, sollen dem obengenannten Haus zu Eigen gegeben sein.

Ob seiner Tapferkeit, Duldsamkeit und großer Leidensfähigkeit eines, auch aber seines weisen Rates für Stadt Shenilo und Umland, soll das wohlgeborne Haus di Selshed feudum erhalten, wie folgt. Das Gut, welches an der Straße nach Kuslik gelegen und darob Viacuslicana geheißen und zwanzig Hufen umfasst, soll das obengenannte Haus von der Stadt Shenilo zu Lehen gegeben sein.

Ob seines Ruhmes, welcher in vergangenen Jahrhunderten, aber auch im kurz vergangenen Kriege, welcher der Drachenkrieg geheißen, gesammelt und gemehrt wurde, soll das wohlgeborene Haus Aurandis das Gut, welches man Yaquirs Treidel nennet und der Hufen fünfundzehn umfasst, von der Stadt Shenilo zu Lehen gegeben sein.

Das Gut Sarcomella, welches ist dem Erlauchten und Hochwohlgebornen Hause Aralzin zu Eigen, soll von der Stadt Shenilo nicht angetastet noch beschränkt sein.

Signorie Shenilo

Die Signorie, welche benannt ist nach der Civitas, die man als Shenilo kennt, soll vom heutigen Tage aufgelöst sein. Signor von Shenilo soll sich fürderhin der Älteste des Hauses Dorén nennen, nicht aber soll der vorgenannte Titel mit Lehenspflichten oder –rechten, noch mit Vasallenpflichten bei dero früheren Untertanen einher gehen.

Shenilo als Landstadt

Der Civitas Shenilo, die den Rang einer Landstadt führt, soll zu ihrer Versorgung Güter und andere Ländereien, darunter die Vogteien Zweiflingen und Send sowie das Gut Latour, summa summarum vierzig Hufen zu Eigen sein.

Die Stadt Shenilo vergibt die folgenden Lehen: Das Gut Latour mitsamt seiner fünf Hufen Land geht an Rondrian Vistelli, der Tapferkeit wegen, die er im kurz vergangenen Krieg, welcher der Drachenkrieg geheißen, bewiesen. Die Vogtei, welche ist als Zweiflingen bekannt und der Hufen zehn umfasst, erhält das Haus di Côntris, der Tradition wegen, zum Lehen. Die Vogtei Send, der Hufen fünfundzwanzig umfassend erhält das Haus ya Papilio.

Wappen der Dorén

Das wohlgeborne Haus Dorén, dessen hohes Ansehen, Alters wegen, und Ruhm, der Tugenden wegen, auch durch den kurz vergangenen Kriege, welcher der Drachenkrieg geheißen, bewahret und nicht geschmälert wurde, soll Beneficii erhalten, wie folgt. Die Güter Bitania und Yaquiriacis sowie der Vicus Endorin summa summarum fünfundneunzig Hufen, sollen dem obengenannten Haus zu Eigen gegeben sein.

Die ehrenwerte Familie Tuachall, deren Ansehen, Fleißes wegen, und Ruhm, der Gelehrsamkeit wegen, auch durch den kurz vergangenen Kriege, welcher der Drachenkrieg geheißen, gemehret und nicht geschmälert wurde, soll Beneficii erhalten, wie folgt. Die Güter Firnwalden, Saria und Tuachall summa summarum der Hufen dreißig umfassend, sollen der obengenannten Familie zu Eigen gegeben sein.

Die ehrenwerte Familie Brahl, deren Ansehen, Kunstförderung wegen, und Ruhm, der Tüchtigkeit wegen, auch durch den kurz vergangenen Kriege, welcher der Drachenkrieg geheißen, bewahret und nicht geschmälert wurde, soll Beneficii erhalten, wie folgt. Güter und Weinberge, summa summarum der Hufen fünf umfassend, sollen der obengenannten Familie zu Eigen gegeben sein.

Das Gut Auheim, welches ist dem Erlauchten und Hochwohlgebornen Hause Aralzin zu Eigen, soll von der Stadt Shenilo nicht angetastet noch beschränkt sein.

Signorie Siltaleni

Die Signorie, welche benannt ist nach dem Vicus, den man als Siltaleni kennt, soll vom heutigen Tage aufgelöst sein. Signor von Siltaleni soll sich fürderhin der Zweitälteste des Hauses Aurandis nennen, nicht aber soll der vorgenannte Titel mit Lehenspflichten oder –rechten, noch mit Vasallenpflichten bei dero früheren Untertanen einher gehen.

Ob seines Ruhmes, welcher in vergangenen Jahrhunderten, aber auch im kurz vergangenen Kriege, welcher der Drachenkrieg geheißen, gesammelt und gemehrt wurde, soll das wohlgeborene Haus Aurandis die nachfolgenden Beneficii erhalten. Der Vicus Siltaleni weiterhin Güter und Ländereien summa summarum der Hufen einhundert umfassend, sollen dem obengenannten Haus zu Lehen gegeben sein.

Ob seines Ruhmes, welcher in vergangenen Jahrhunderten, aber auch im kurz vergangenen Kriege, welcher der Drachenkrieg geheißen, gesammelt und gemehrt wurde, soll das wohlgeborene Haus Schwarzenstamm die nachfolgenden Beneficii erhalten. Das Gut Hederanis der Hufen zwanzig umfassend, sollen dem obengenannten Haus zu Eigen gegeben sein.

Das ehrenwerte Haus da Gosta soll, des Alters und der Ehre der Familie eingedenk, das Gut, welches man als Arinkella kennt, von der Stadt Shenilo zu Eigen erhalten, deren sind summa summarum zwanzig Hufen.

Ob seines Ruhmes, welcher in vergangenen Jahrhunderten, vor allem aber im kurz vergangenen Kriege, welcher der Drachenkrieg geheißen, gesammelt und gemehrt wurde, soll das wohlgeborene Haus Calven-Imirandi das nachfolgenden feudum erhalten. Der Vicus Tederesco der Hufen fünfundzwanzig umfassend, sollen dem obengenannten Haus zu Lehen gegeben sein.

Das wohlgeborne Haus Gabellano, dessen hohes Ansehen, Alters wegen, und Ruhm, der Tugenden wegen, auch durch den kurz vergangenen Kriege, welcher der Drachenkrieg geheißen, bewahret und nicht geschmälert wurde, soll feudum erhalten, wie folgt. Der Flecken Tsalinden der Hufen zwanzig umfassend, sollen dem obengenannten Haus zu Lehen gegeben sein.

Der Flecken Ingerimmsfeld und das Castello Siltaleni, welche sind dem Erlauchten und Hochwohlgebornen Hause Aralzin zu Eigen, sollen von der Stadt Shenilo nicht angetastet noch beschränkt sein.

Signorie Sodanyo

Die Signorie, welche benannt ist nach dem Vicus, den man als Sodanyo kennt, soll vom heutigen Tage aufgelöst sein. Signor von Sodanyo soll sich fürderhin der Zweitälteste des Hauses Dorén nennen, nicht aber soll der vorgenannte Titel mit Lehenspflichten oder –rechten, noch mit Vasallenpflichten bei dero früheren Untertanen einher gehen.

Das wohlgeborne Haus Dorén, dessen hohes Ansehen, Alters wegen, und Ruhm, der Tugenden wegen, auch durch den kurz vergangenen Kriege, welcher der Drachenkrieg geheißen, bewahret und nicht geschmälert wurde, soll feudum erhalten, wie folgt. Der Vicus Sodanyo, der der nunmehr aufgelösten Signorie seinen Namen gab, und die Vogteien Tirandell und Scaletta sowie weitere Güter und Ländereien summa summarum der Hufen hundertundzehn umfassend, sollen dem obengenannten wohlgeborenen Haus von der Stadt Shenilo zu Lehen gegeben sein und sollen von einem Präfekten der Civitas, der stets der Zweitälteste des wohlgeborenen Hauses Dorén sei, obwaltet werden.

Wappen der de Maltris

Das ehrenwerte Haus de Maltris soll, des Alters und der Ehre der Familie eingedenk, das Gut, welches man als Maltris kennt, von der Stadt Shenilo zu Eigen erhalten, deren sind summa summarum fünfundzehn Hufen. Weiterhin soll dem obengenannte Haus der Vicus, welcher ist benannt nach dem großen Geschlecht, weiland Orsofinae geheißen, und der Hufen fünfundzehn umfasst, von der Stadt Shenilo zu Lehen gegeben sein.

Das wohlgeborne Haus ya Papilio, dessen hohes Ansehen, Alters wegen, und Ruhm, der Tugenden wegen, auch durch den kurz vergangenen Kriege, welcher der Drachenkrieg geheißen, bewahret und nicht geschmälert wurde, soll Beneficii erhalten, wie folgt. Das Gut Scaletta der Hufen fünfundzehn umfassend, soll dem obengenannten Haus zu Lehen gegeben sein.

Ob seines Ruhmes, welcher in vergangenen Jahrhunderten, aber auch im kurz vergangenen Kriege, welcher der Drachenkrieg geheißen, gesammelt und gemehrt wurde, soll das wohlgeborene Haus Aurandis das Gut, welches man Liquamar nennet und der Hufen fünfundzehn umfasst, von der Stadt Shenilo zu Lehen gegeben sein.

Das Gut Aperinis, welches ist dem Erlauchten und Hochwohlgebornen Hause Aralzin zu Eigen, soll von der Stadt Shenilo nicht angetastet noch beschränkt sein.

Signorie Solstono

Die Signorie, welche benannt ist nach dem Heros, den man als Solstono kennt, soll vom heutigen Tage aufgelöst sein. Signor von Solstono soll sich fürderhin der Älteste des Hauses Schwarzenstamm nennen, nicht aber soll der vorgenannte Titel mit Lehenspflichten oder –rechten, noch mit Vasallenpflichten bei dero früheren Untertanen einher gehen.

Wappen der Schwarzenstamm

Ob seines Ruhmes, welcher in vergangenen Jahrhunderten, aber auch im kurz vergangenen Kriege, welcher der Drachenkrieg geheißen, gesammelt und gemehrt wurde, soll das wohlgeborene Haus Schwarzenstamm die nachfolgenden Beneficii erhalten. Der Vicus Solstono und die Güter Schwarzenstamm und Hergerau summa summarum der Hufen hundertundfünfzig umfassend, sollen dem obengenannten Haus zu Eigen gegeben sein.

Ob seines Ruhmes, welcher in vergangenen Jahrhunderten, aber auch im kurz vergangenen Kriege, welcher der Drachenkrieg geheißen, gesammelt und gemehrt wurde, soll das wohlgeborene Haus Aurandis die nachfolgenden Beneficii erhalten. Der Vicus Morana und weitere Güter der Hufen fünfundzwanzig umfassend, sollen dem obengenannten Haus zu Lehen gegeben sein.

Das wohlgeborne Haus Dorén, dessen hohes Ansehen, Alters wegen, und Ruhm, der Tugenden wegen, auch durch den kurz vergangenen Kriege, welcher der Drachenkrieg geheißen, bewahret und nicht geschmälert wurde, soll Beneficii erhalten, wie folgt. Der Vicus, der ob der Rahjenpflanze Valdaspina geheißen und der Hufen fünfzehn umfasst, soll dem obengenannten wohlgeborenen Haus von der Stadt Shenilo zu Lehen gegeben sein.

Das Gut, welches ist nach dem nahegelegenen Grauenstein geheißen und der Hufen fünfzehn umfasst soll dem wohlgebornen Haus ya Papilio zu Lehen gegeben sein.

Das Gut Terinis, welches ist dem Erlauchten und Hochwohlgebornen Hause Aralzin zu Eigen, soll von der Stadt Shenilo nicht angetastet noch beschränkt sein.

Signorie Wanka

Die Signorie, welche benannt ist nach dem Vicus, den man als Wanka kennt, soll vom heutigen Tage aufgelöst sein. Signor von Wanka soll sich fürderhin der Älteste des Hauses ya Papilio nennen, nicht aber soll der vorgenannte Titel mit Lehenspflichten oder –rechten, noch mit Vasallenpflichten bei dero früheren Untertanen einher gehen.

Wappen der ya Papilio

Das wohlgeborne Haus ya Papilio, dessen hohes Ansehen, Alters wegen, und Ruhm, der Tugenden wegen, auch durch den kurz vergangenen Kriege, welcher der Drachenkrieg geheißen, bewahret und nicht geschmälert wurde, soll zu Eigen erhalten, wie folgt. Der Vicus Wanka und die Güter, welche man Wanica sowie Hepheia nennet sowie Güter und Ländereien, summa summarum der Hufen fünfundfünfzig umfassend, soll dem obengenannten Haus zu Eigen gegeben sein.

Ob seines Ruhmes, welcher in vergangenen Jahrhunderten, vor allem aber im kurz vergangenen Kriege, welcher der Drachenkrieg geheißen, gesammelt und gemehrt wurde, soll das wohlgeborene Haus di Matienna die hernachfolgenden Lehen erhalten. Das Gut Moosgrund der Hufen zehn umfassend, soll dem obengenannten Haus von der Stadt Shenilo zu Lehen gegeben sein.

Das Gut, welches ist dem Erlauchten und Hochwohlgebornen Hause Aralzin zu Eigen, soll von der Stadt Shenilo nicht angetastet noch beschränkt sein.

Fortsetzung