Bosparaner Nobilitarium: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''Bosparaner Nobilitarium''' ist ein nach der [[Horasproklamation]] [[Amene III. Firdayon|Amenes III.]] als kaiserliches Gegenstück zum königlichen [[Almanach de Bomed]] entstandenes Adelsregister, das mit der Ausweitung der Befugnisse des [[Kronkonvent]]s aufs gesamte [[Horasreich]] im [[Frieden von Arivor]] [[1030 BF]] jedoch seine Bedeutung verlor und seither nicht mehr aktualisiert wird. | Das '''Bosparaner Nobilitarium''' ist ein nach der [[Horasproklamation]] [[Amene III. Firdayon|Amenes III.]] als kaiserliches Gegenstück zum königlichen [[Almanach de Bomed]] entstandenes Adelsregister, das mit der Ausweitung der Befugnisse des [[Kronkonvent]]s aufs gesamte [[Horasreich]] im [[Frieden von Arivor]] [[1030 BF]] jedoch seine Bedeutung verlor und seither nicht mehr aktualisiert wird.<br> | ||
Bereits in bosparanischen Zeiten gab es spätestens ab der [[Lex Imperia]] 444 v. BF solch ein Verzeichnis, in dem die Nobiles offiziell eingetragen wurden. | |||
==Quellen== | ==Quellen== | ||
*Aventurischer Almanach (1999), Seiten 11-'''12''' | |||
*[[Hintergrundwissen für die Kampagne im Horasreich]], Seite 21 | *[[Hintergrundwissen für die Kampagne im Horasreich]], Seite 21 | ||
*Schatten über Bosparan, Seite 13 | |||
[[Kategorie:Urkunde/Gesetz]] | [[Kategorie:Urkunde/Gesetz]] | ||