Mengbilla: Unterschied zwischen den Versionen
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|Gewerbe=[[Purpur]]färberei, Sklavenmarkt, alchimistische Erzeugnisse, Fernhandel v.a. mit Al'Anfa | |Gewerbe=[[Purpur]]färberei, Sklavenmarkt, alchimistische Erzeugnisse, Fernhandel v.a. mit Al'Anfa | ||
|Sonstiges=[[Praios]]- und [[Phex]]-Kult sind verboten; mittelreichische Dukaten daher ebenfalls. | |Sonstiges=[[Praios]]- und [[Phex]]-Kult sind verboten; mittelreichische Dukaten daher ebenfalls. | ||
|Wappenbild= | |Wappenbild=Stadt Mengbilla.png | ||
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'''Mengbilla''', die Stadt der Gilden und der 'tausend Verbote', ist die Hauptstadt des im Süden ans [[Horasreich]] angrenzenden [[Großemirat Mengbilla|Großemirats Mengbilla]] und ein Schmelztiegel horasischer, tulamidischer und meridianischer Kultur. Bis [[1030 BF]] als Mitglied der [[Schwarze Allianz|Schwarzen Allianz]] ein Feind des Horasreichs, hat die Stadt nach der verlustreichen [[Seeschlacht von Phrygaios]] einen Separatfrieden geschlossen und bewahrt seither als Handelsumschlagsplatz ihre Unabhängigkeit zwischen dem nördlichen Nachbarn und der einst verbündeten Metropole Al'Anfa im Süden. Im Dreieckshandel der [[Magna Thalassea]] hat sie eine Schlüsselstellung inne. Horasische Reisende gehen hier in ihrer Heimat verbotenen oder geächteten Vergnügungen nach. | '''Mengbilla''', die Stadt der Gilden und der 'tausend Verbote', ist die Hauptstadt des im Süden ans [[Horasreich]] angrenzenden [[Großemirat Mengbilla|Großemirats Mengbilla]] und ein Schmelztiegel horasischer, tulamidischer und meridianischer Kultur. Bis [[1030 BF]] als Mitglied der [[Schwarze Allianz|Schwarzen Allianz]] ein Feind des Horasreichs, hat die Stadt nach der verlustreichen [[Seeschlacht von Phrygaios]] einen Separatfrieden geschlossen und bewahrt seither als Handelsumschlagsplatz ihre Unabhängigkeit zwischen dem nördlichen Nachbarn und der einst verbündeten Metropole Al'Anfa im Süden. Im Dreieckshandel der [[Magna Thalassea]] hat sie eine Schlüsselstellung inne. Horasische Reisende gehen hier in ihrer Heimat verbotenen oder geächteten Vergnügungen nach. | ||