Fürstliche Gemeinde des Heiligen Agreppo: Unterschied zwischen den Versionen
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==Privilegien und Verpflichtungen== | ==Privilegien und Verpflichtungen== | ||
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Als Städtebündnis greift die Fürstliche Gemeinde vor allem auf die [[Privileg]]ien Urbasis als [[Landstadt]] zurück, was ihr etwa Sitz, Wort und Stimme im [[Haus der Edlen]] des [[Kronkonvent]]s gewährt. Die Privilegien Agrepparas sind hier allenfalls von nachrangiger Bedeutung. Urbasi verfügt daneben über die [[Freigerichtsbarkeit]] und auch das Recht der Nobilitierung bis zum [[Cavalliere]]. Bereits im [[Albornsburgfrieden]] 1033 BF erhielt es weitere [[Hochadel|hochadlige]] Privilegien, die zuvor beansprucht und teils faktisch ausgeübt wurden, darunter das [[Fehde]]- und besonders Münzrecht, in den Marken [[Mark Silbertal|Silbertal]] und [[Mark Urbasi|Urbasi]] auch das Befestigungsrecht und die Gnadenvollmacht. Diese Hochadelsprivilegien sind mit formeller Gründung der Gemeinde auf diese übergegangen, nachdem die Provinzherren darauf bestanden – was beim etwaigen Zerbrechen des Bündnisses ihren Verlust zur Folge hätte. | Als Städtebündnis greift die Fürstliche Gemeinde vor allem auf die [[Privileg]]ien Urbasis als [[Landstadt]] zurück, was ihr etwa Sitz, Wort und Stimme im [[Haus der Edlen]] des [[Kronkonvent]]s gewährt. Die Privilegien Agrepparas sind hier allenfalls von nachrangiger Bedeutung. Urbasi verfügt daneben über die [[Freigerichtsbarkeit]] und auch das Recht der Nobilitierung bis zum [[Cavalliere]]. Bereits im [[Albornsburgfrieden]] 1033 BF erhielt es weitere [[Hochadel|hochadlige]] Privilegien, die zuvor beansprucht und teils faktisch ausgeübt wurden, darunter das [[Fehde]]- und besonders Münzrecht, in den Marken [[Mark Silbertal|Silbertal]] und [[Mark Urbasi|Urbasi]] auch das Befestigungsrecht und die Gnadenvollmacht. Diese Hochadelsprivilegien sind mit formeller Gründung der Gemeinde auf diese übergegangen, nachdem die Provinzherren darauf bestanden – was beim etwaigen Zerbrechen des Bündnisses ihren Verlust zur Folge hätte. | ||
Aus | Aus Verhandlungen mit Graf und Fürst ging sie jedoch mit einem neuen Vorrecht hervor: weitgehender Selbstbestimmung über die im unmittelbaren Umland beider Städte an Brücken und Provinzgrenzen erhobenen Zölle. 'Erkauft' wurde dieses Recht mit der gleichzeitigen Selbstverpflichtung zum Unterhalt von insbesondere [[Sikramstieg]] und [[Efferdstraße]] im eigenen Umland. Auch im Bereich der [[Blutgerichtsbarkeit]] unterliegt die Fürstliche Gemeinde besonderen Regelungen, die dem Priorium teils erlauben, solche Rechtsstreitigkeiten an sich zu ziehen. Dazu ist der erst nach Entstehung des Städtebündnisses gegründete zweite Blutgerichtshof der [[Grafschaft Sikram]] in Agreppara für die jenseits des Flusses gelegenen Teile der Provinz – auch die Landstadt [[Urbet]] – zuständig. | ||
Explizit ausgenommen sind im Städtebündnis die Steuer- und militärischen Gefolgschaftspflichten, die entlang der Provinzgrenzen getrennt in Richtung [[Vinsalt]]s bzw. [[Marvinko]]s fortbestehen. Die grenzgerechte Erfassung der Abgaben führt so zu einem Mehraufwand in der Buchhaltung und die getrennte Gefolgschaftspflicht macht den Unterhalt zweier Stadtgarden überhaupt erst erforderlich. | Explizit ausgenommen sind im Städtebündnis die Steuer- und militärischen Gefolgschaftspflichten, die entlang der Provinzgrenzen getrennt in Richtung [[Vinsalt]]s bzw. [[Marvinko]]s fortbestehen. Die grenzgerechte Erfassung der Abgaben führt so zu einem Mehraufwand in der Buchhaltung und die getrennte Gefolgschaftspflicht macht den Unterhalt zweier Stadtgarden überhaupt erst erforderlich. | ||
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==Politische Strukturen== | ==Politische Strukturen== | ||
''Den gewachsenen Strukturen der Fürstlichen Gemeinde widmet sich die [[Politik Urbasis]] (und deren Unterseiten) ausführlich.'' | ''Den gewachsenen Strukturen der Fürstlichen Gemeinde widmet sich die [[Politik Urbasis]] (und deren Unterseiten) ausführlich.'' | ||