Fürstliche Gemeinde des Heiligen Agreppo: Unterschied zwischen den Versionen

Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 13: Zeile 13:


==Privilegien und Verpflichtungen==
==Privilegien und Verpflichtungen==
<onlyinclude>
Als Städtebündnis greift die Fürstliche Gemeinde vor allem auf die [[Privileg]]ien Urbasis als [[Landstadt]] zurück, was ihr etwa Sitz, Wort und Stimme im [[Haus der Edlen]] des [[Kronkonvent]]s gewährt. Die Privilegien Agrepparas sind hier allenfalls von nachrangiger Bedeutung. Urbasi verfügt daneben über die [[Freigerichtsbarkeit]] und auch das Recht der Nobilitierung bis zum [[Cavalliere]]. Bereits im [[Albornsburgfrieden]] 1033 BF erhielt es weitere [[Hochadel|hochadlige]] Privilegien, die zuvor beansprucht und teils faktisch ausgeübt wurden, darunter das [[Fehde]]- und besonders Münzrecht, in den Marken [[Mark Silbertal|Silbertal]] und [[Mark Urbasi|Urbasi]] auch das Befestigungsrecht und die Gnadenvollmacht. Diese Hochadelsprivilegien sind mit formeller Gründung der Gemeinde auf diese übergegangen, nachdem die Provinzherren darauf bestanden &ndash; was beim etwaigen Zerbrechen des Bündnisses ihren Verlust zur Folge hätte.
Als Städtebündnis greift die Fürstliche Gemeinde vor allem auf die [[Privileg]]ien Urbasis als [[Landstadt]] zurück, was ihr etwa Sitz, Wort und Stimme im [[Haus der Edlen]] des [[Kronkonvent]]s gewährt. Die Privilegien Agrepparas sind hier allenfalls von nachrangiger Bedeutung. Urbasi verfügt daneben über die [[Freigerichtsbarkeit]] und auch das Recht der Nobilitierung bis zum [[Cavalliere]]. Bereits im [[Albornsburgfrieden]] 1033 BF erhielt es weitere [[Hochadel|hochadlige]] Privilegien, die zuvor beansprucht und teils faktisch ausgeübt wurden, darunter das [[Fehde]]- und besonders Münzrecht, in den Marken [[Mark Silbertal|Silbertal]] und [[Mark Urbasi|Urbasi]] auch das Befestigungsrecht und die Gnadenvollmacht. Diese Hochadelsprivilegien sind mit formeller Gründung der Gemeinde auf diese übergegangen, nachdem die Provinzherren darauf bestanden &ndash; was beim etwaigen Zerbrechen des Bündnisses ihren Verlust zur Folge hätte.


Aus den Verhandlungen mit Graf und Fürst ging sie jedoch mit einem neuen Vorrecht hervor: weitgehender Selbstbestimmung über die im unmittelbaren Umland beider Städte an Brücken und Provinzgrenzen erhobenen Zölle. 'Erkauft' wurde dieses Recht mit der gleichzeitigen Selbstverpflichtung zum Unterhalt von insbesondere [[Sikramstieg]] und [[Efferdstraße]] im eigenen Umland. Auch im Bereich der [[Blutgerichtsbarkeit]] unterliegt die Fürstliche Gemeinde besonderen Regelungen, die dem Priorium teils erlauben, solche Rechtsstreitigkeiten an sich zu ziehen. Dazu ist der erst nach Entstehung des Städtebündnisses gegründete zweite Blutgerichtshof der [[Grafschaft Sikram]] in Agreppara für die jenseits des Flusses gelegenen Teile der Provinz &ndash; auch die Landstadt [[Urbet]] &ndash; zuständig.
Aus Verhandlungen mit Graf und Fürst ging sie jedoch mit einem neuen Vorrecht hervor: weitgehender Selbstbestimmung über die im unmittelbaren Umland beider Städte an Brücken und Provinzgrenzen erhobenen Zölle. 'Erkauft' wurde dieses Recht mit der gleichzeitigen Selbstverpflichtung zum Unterhalt von insbesondere [[Sikramstieg]] und [[Efferdstraße]] im eigenen Umland. Auch im Bereich der [[Blutgerichtsbarkeit]] unterliegt die Fürstliche Gemeinde besonderen Regelungen, die dem Priorium teils erlauben, solche Rechtsstreitigkeiten an sich zu ziehen. Dazu ist der erst nach Entstehung des Städtebündnisses gegründete zweite Blutgerichtshof der [[Grafschaft Sikram]] in Agreppara für die jenseits des Flusses gelegenen Teile der Provinz &ndash; auch die Landstadt [[Urbet]] &ndash; zuständig.


Explizit ausgenommen sind im Städtebündnis die Steuer- und militärischen Gefolgschaftspflichten, die entlang der Provinzgrenzen getrennt in Richtung [[Vinsalt]]s bzw. [[Marvinko]]s fortbestehen. Die grenzgerechte Erfassung der Abgaben führt so zu einem Mehraufwand in der Buchhaltung und die getrennte Gefolgschaftspflicht macht den Unterhalt zweier Stadtgarden überhaupt erst erforderlich.
Explizit ausgenommen sind im Städtebündnis die Steuer- und militärischen Gefolgschaftspflichten, die entlang der Provinzgrenzen getrennt in Richtung [[Vinsalt]]s bzw. [[Marvinko]]s fortbestehen. Die grenzgerechte Erfassung der Abgaben führt so zu einem Mehraufwand in der Buchhaltung und die getrennte Gefolgschaftspflicht macht den Unterhalt zweier Stadtgarden überhaupt erst erforderlich.
 
</onlyinclude>
==Politische Strukturen==
==Politische Strukturen==
''Den gewachsenen Strukturen der Fürstlichen Gemeinde widmet sich die [[Politik Urbasis]] (und deren Unterseiten) ausführlich.''
''Den gewachsenen Strukturen der Fürstlichen Gemeinde widmet sich die [[Politik Urbasis]] (und deren Unterseiten) ausführlich.''