Vogt: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Vogt''' ist die Bezeichnung für den Verwalter eines Landgutes, einer [[Baronie]] oder einer [[Provinz]]. | '''Vogt''' ist die Bezeichnung für den Verwalter eines Landgutes, einer [[Baronie]] oder einer [[Provinz]]. | ||
Wenn der Vogt durch einen Provinzherrn eingesetzt ist, heißt er ''[[Landvogt]]'', wenn er durch den [[König]] oder [[Kaiser]] eingesetzt wurde ''[[Kronvogt]]''. | Wenn der Vogt durch einen Provinzherrn eingesetzt ist, heißt er '''[[Landvogt]]''', wenn er durch den [[König]] oder [[Kaiser]] eingesetzt wurde '''[[Kronvogt]]'''. | ||
Daneben gibt es noch den '''[[Stadtvogt]]'''. Dieser ist der Verwalter einer Stadt, die keine Landstadt ist und einem [[Baron]] oder [[Comto]] untersteht. Sie wird von ihm für den Lehnsherrn verwaltet. | |||
[[Kategorie:Amt/Titel]][[Kategorie:Glossar]] | [[Kategorie:Amt/Titel]][[Kategorie:Glossar]] | ||