Comto: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Comto''' (weibliche Form: '''Comtess/-a''')ist Titel und zugleich Anrede aller [[Hochadel|Hochadligen]] des [[Horasreich]]s, weshalb für diese synonym oft auch der Begriff des [[Comitat]]s benutzt wird. Sein Ursprung reicht bis in die Zeit weit vor [[Bosparans Fall]] zurück: Die Begleiter des [[Kaiser des Bosparanischen Reiches|Horas]] wurden entsprechend tituliert. Die gebräuchliche Mehrzahl war damals ''Comites'', heute ist ''Comti'' verbreiteter. Comti genießen zahlreiche [[Privileg]]ien, sie dürfen etwa nur von ihresgleichen gerichtet werden, müssen keine Kopfsteuern zahlen und haben ein Anrecht auf eine Audienz beim [[Kaiser]]. Ehen von Comti bedürfen andererseits eben dessen Zustimmung. Weitere Privilegien wie die [[Blutgerichtsbarkeit]] stehen nur ''Comti von eigenem Recht'' zu, d.h. Hochadligen, die tatsächlich über [[Provinz]]en des Horasreichs herrschen und einen der 'höheren Titel' wie [[Graf]], [[Herzog]] oder [[Fürst]] führen. [[Titularadel|Titularadlige]] sind hiervon ausgenommen. | '''Comto''' (weibliche Form: '''Comtess/-a''') ist Titel und zugleich Anrede aller [[Hochadel|Hochadligen]] des [[Horasreich]]s, weshalb für diese synonym oft auch der Begriff des [[Comitat]]s benutzt wird. Sein Ursprung reicht bis in die Zeit weit vor [[Bosparans Fall]] zurück: Die Begleiter des [[Kaiser des Bosparanischen Reiches|Horas]] wurden entsprechend tituliert. Die gebräuchliche Mehrzahl war damals ''Comites'', heute ist ''Comti'' verbreiteter. Comti genießen zahlreiche [[Privileg]]ien, sie dürfen etwa nur von ihresgleichen gerichtet werden, müssen keine Kopfsteuern zahlen und haben ein Anrecht auf eine Audienz beim [[Kaiser]]. Ehen von Comti bedürfen andererseits eben dessen Zustimmung. Weitere Privilegien wie die [[Blutgerichtsbarkeit]] stehen nur ''Comti von eigenem Recht'' zu, d.h. Hochadligen, die tatsächlich über [[Provinz]]en des Horasreichs herrschen und einen der 'höheren Titel' wie [[Graf]], [[Herzog]] oder [[Fürst]] führen. [[Titularadel|Titularadlige]] sind hiervon ausgenommen. | ||
Als ''Comto auf Lebenszeit'' oder ''Comto ehrenhalber'' (wobei diese Differenzierung akademischer Natur ist und bei der Anrede nicht verwendet wird) gilt in Abgrenzung zu den ''Comti aus eigenem Recht'' jeder direkte Angehörige derselben (Gemahl/-in, Kinder), außerdem können Einzelpersonen zeitlebens ebenso ausgezeichnet werden. Letzteres betrifft vor allem die [[Kronrat|Kronräte]], die nicht ohnehin schon Hochadlige waren, aber auch weitere verdiente Staatsbedienstete. Entsprechend ausgezeichneten Einzelpersonen steht dann auch ein Sitz im [[Haus der Fürsten]] des [[Kronkonvent]]s zu. Stimmrecht haben dort allerdings nur die Provinzherren. | Als ''Comto auf Lebenszeit'' oder ''Comto ehrenhalber'' (wobei diese Differenzierung akademischer Natur ist und bei der Anrede nicht verwendet wird) gilt in Abgrenzung zu den ''Comti aus eigenem Recht'' jeder direkte Angehörige derselben (Gemahl/-in, Kinder), außerdem können Einzelpersonen zeitlebens ebenso ausgezeichnet werden. Letzteres betrifft vor allem die [[Kronrat|Kronräte]], die nicht ohnehin schon Hochadlige waren, aber auch weitere verdiente Staatsbedienstete. Entsprechend ausgezeichneten Einzelpersonen steht dann auch ein Sitz im [[Haus der Fürsten]] des [[Kronkonvent]]s zu. Stimmrecht haben dort allerdings nur die Provinzherren. | ||
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*[[Reich des Horas]], Seiten 52, 72, 74-76 | *[[Reich des Horas]], Seiten 52, 72, 74-76 | ||
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[[Kategorie:Amt/Titel]][[Kategorie:Hochadelstitel| ]][[Kategorie:Glossar]] | [[Kategorie:Amt/Titel]][[Kategorie:Hochadelstitel| ]][[Kategorie:Glossar]] | ||