Universität Methumis: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Bild:Stadtplan Methumis.png|thumb|420px|Methumis mit den Gebäuden der Universalschule, darunter Schule Hesindes zentral auf der Karte, Schulen Praios' und Horas' nördlich der Stadtmauer, Schulen Ingerimms, Phexens und Nandus' im Westen am [[Onjet]]ufer, Schule Rondras im Nordosten (Hofburg)]] | [[Bild:Stadtplan Methumis.png|thumb|420px|Methumis mit den Gebäuden der Universalschule, darunter Schule Hesindes zentral auf der Karte, Schulen Praios' und Horas' nördlich der Stadtmauer, Schulen Ingerimms, Phexens und Nandus' im Westen am [[Onjet]]ufer, Schule Rondras im Nordosten (Hofburg)]] | ||
An der Spitze der Universität steht in Ämterunion stets der Vorsteher der [[Praios-Schule der Universität Methumis|Praios-Schule]]. Er wird als ''Prinzipal'' oder ''Hoher Rector'' bezeichnet. Ihm zur Seite stehen die Vorsteher der [[Horas-Schule der Universität Methumis|Horas-Schule]] und [[Herzogenschule der Universität Methumis|Herzogenschule]] als ''Kanzler'' der Universität. Die Leiter der einzelnen Schulen werden ''Provisor'' oder ''Rector'' genannt. Darunter gibt es noch die ''Dechane'' als Stellvertreter oder Leiter von Teilgebieten einer Fakultät und die gewöhnlichen ''Magister'', womit alle Dozenten gemeint sind. Bemerkenswert ist, dass alle Universitätsangehörigen (auch die Studiosi) von der gewöhnlichen Gerichtsbarkeit ausgenommen sind. [[Eolan IV. Berlînghan|Herzog Eolan IV.]] hat die Universität ermächtigt, durch ihre ''Profosse'' selbst Recht zu sprechen. Dies betrifft auch Prozesse mit Außenstehenden. | An der Spitze der Universität steht in Ämterunion stets der Vorsteher der [[Praios-Schule der Universität Methumis|Praios-Schule]]. Er wird als ''Prinzipal'' oder ''Hoher Rector'' bezeichnet. Ihm zur Seite stehen die Vorsteher der [[Horas-Schule der Universität Methumis|Horas-Schule]] und [[Herzogenschule der Universität Methumis|Herzogenschule]] als ''Kanzler'' der Universität. Die Leiter der einzelnen Schulen werden ''Provisor'' oder ''Rector'' genannt. Darunter gibt es noch die ''Dechane'' als Stellvertreter oder Leiter von Teilgebieten einer Fakultät und die gewöhnlichen ''[[Doktor|Magister]]'', womit alle Dozenten gemeint sind. Bemerkenswert ist, dass alle Universitätsangehörigen (auch die Studiosi) von der gewöhnlichen Gerichtsbarkeit ausgenommen sind. [[Eolan IV. Berlînghan|Herzog Eolan IV.]] hat die Universität ermächtigt, durch ihre ''Profosse'' selbst Recht zu sprechen. Dies betrifft auch Prozesse mit Außenstehenden. | ||
[[Bild:Dozenten Uni Methumis.jpg|thumb|200px|left|Dozenten der Universität]] | [[Bild:Dozenten Uni Methumis.jpg|thumb|200px|left|Dozenten der Universität]] | ||