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Wenn der Vogt durch einen Provinzherrn eingesetzt ist, heißt er ''[[Landvogt]]'', wenn er durch den [[König]] oder [[Kaiser]] eingesetzt wurde ''[[Kronvogt]]''.
Wenn der Vogt durch einen Provinzherrn eingesetzt ist, heißt er ''[[Landvogt]]'', wenn er durch den [[König]] oder [[Kaiser]] eingesetzt wurde ''[[Kronvogt]]''.
Daneben gibt es noch den ''Stadtvogt''. Dieser ist der Verwalter einer Stadt, die keine Landstadt ist und einem [[Baron]] oder [[Comto]] untersteht. Sie wird von ihm für den Lehnsherrn verwaltet.


[[Kategorie:Amt/Titel]][[Kategorie:Glossar]]
[[Kategorie:Amt/Titel]][[Kategorie:Glossar]]