Vogt: Unterschied zwischen den Versionen
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Wenn der Vogt durch einen Provinzherrn eingesetzt ist, heißt er ''[[Landvogt]]'', wenn er durch den [[König]] oder [[Kaiser]] eingesetzt wurde ''[[Kronvogt]]''. | Wenn der Vogt durch einen Provinzherrn eingesetzt ist, heißt er ''[[Landvogt]]'', wenn er durch den [[König]] oder [[Kaiser]] eingesetzt wurde ''[[Kronvogt]]''. | ||
Daneben gibt es noch den ''Stadtvogt''. Dieser ist der Verwalter einer Stadt, die keine Landstadt ist und einem [[Baron]] oder [[Comto]] untersteht. Sie wird von ihm für den Lehnsherrn verwaltet. | |||
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