Politik Sewamund: Unterschied zwischen den Versionen
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Neuer Lilienrat ab 1046 BF |
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[[Datei:Stadt Sewamund transparent.png| | [[Datei:Stadt Sewamund transparent.png|200px|thumb|center|Das Wappen der Landstadt Sewamund]] | ||
Der '''Lilienrat''' ist die Regierung der Landstadt [[Sewamund]] und tagt im ''Lilienflügel'' von [[Schloss Corello]], das zugleich Amtssitz des [[Lilienherr]]n (Stadtoberhauptes) und anderer Amtsträger ist. Alle ''ratsfähigen'' Familien, die entsprechendes zu versteuerndes Einkommen aufweisen, dürfen einen Ratsherrn (mit Sitz, Wort und Stimme) entsenden. Die ''ehrbaren'' Familien, deren versteuertes Einkommen unter einer gewissen Grenze liegt, die aber dennoch dem Adel entstammen, haben das Recht auf einen Repräsentanten (mit Sitz und Wort) im Rat. Die Vorsteher der Tempel der Stadt haben ebenso einen Sitz, allerdings ohne Stimmrecht (außer sie sind zugleich Repräsentant einer ratsfähigen Familie). Gleiches gilt für den Gesandten des [[Herzog von Grangor|Herzogs]] (Sitz und Wort). Die [[Gastalde|Gastalden]] (Zunftmeister) (nur Sitz) wählen einen aus ihren Reihen als Sprecher, um das gemeinsame Recht im Rat zu sprechen in Anspruch zu nehmen. Der [[Baron von Sewamund]] hat aufgrund der konfliktreichen gemeinsamen Vergangenheit, aber der dennoch weiterhin engen Verbundenheit, einen Sitz als Ehrengast des Lilienrats und darf zudem auch das Wort erheben, jedoch nicht abstimmen. Es wird ihm darüber hinaus das Privileg eingeräumt, dem Lilienherrn gegenüber auf der anderen Seite des Ratstisches zu sitzen, um seinen Rang zu würdigen. | |||
==Der neue Lilienrat (seit 1046 BF)== | |||
;Regierungsform: Aristokratie des Patriziats | ;Regierungsform: Aristokratie des Patriziats | ||
;Herrschaftsform: Selbstergänzendes Einkammerparlament der maßgeblichen | ;Herrschaftsform: Selbstergänzendes Einkammerparlament der maßgeblichen Adelsgeschlechter | ||
;Herrschaftsbereich: | ;Herrschaftsbereich: Landstadt Sewamund, sowie formell die Kolonie [[Neu-Sewamund]] | ||
===Pflichten der ''ratsfähigen'' Familien=== | |||
Zur Stadtverteidigung zu Land ist jede ratsfähige Familie formell verpflichtet, zweimal zwölf Fußknechte, Reiter oder Schützen samt eines im Kriegshandwerk geschulten Offiziers zu stellen. Diese Funktion kann auch von einem [[Condottiere]] erfüllt werden. Wahlweise kann auch eine entsprechende Geldsumme zur Anwerbung von Söldnern bezahlt werden. | |||
Alle ratsfähigen Familien sowie alle Tempelvorsteher (jeweils) und Zünfte (gemeinsam) müssen einen Schlachtreiter (der Ratsherr selbst oder ein [[Cavalleristo]]) samt ''Knappen'' (ein leichter Reiter als Leibwächter) zur Stadtverteidigung stellen. Dieser Schlachtreiter kann auch die Funktion des Offiziers erfüllen. | |||
Zur Stadtverteidigung zur See ist ebenso jede ratsfähige Familie formell verpflichtet, ein bewaffnetes Schiff samt eines geschulten Seeoffiziers (sozusagen ein ''See-Cavalleristo'') oder zweimal zwölf Seesoldaten samt Offizier zu stellen. Wahlweise kann auch eine entsprechende Geldsumme zur Finanzierung von Seesöldnern bzw. Freibeutern bezahlt werden. | |||
In der Praxis ist die Abstellung von Truppen für die Stadtverteidigung jedoch ein komplexer Aushandlungsprozess und die formell beeindruckende Truppenzahl bzw. Flotte kann kaum jemals erreicht werden. | |||
Ratsherren dürfen keine weiteren Ämter ausüben, welche ihre Loyalität zur Stadt in Frage stellen könnten (beispielsweise bei einem [[Baron]] oder in einer anderen [[Stadt]]). Ausnahmen für Ämter im Dienste des [[Horas]] oder Ehrenämter am Hof des Herzogs sind jedoch möglich. Die Ratsherren können Vertreter ernennen, wenn sie abwesend oder unpässlich sind. Diese Vertreter müssen jedoch aus ihrer eigenen Familie/ihrem jeweiligen Tempel/ihrer Zunft stammen. Um eine gewisse Reife der Ratsherren zu gewährleisten wird ein Mindestalter von 20 Götterläufen festgelegt. | |||
=== | ===Privilegien der ''ratsfähigen'' Familien=== | ||
Alle Ratsherren der ratsfähigen Familien des Lilienrats werden in den Rang eines (nicht-erblichen) [[Cavalliere]] erhoben, so sie diesen Titel nicht bereits tragen. Bestimmten Amtsträgern wird der Titel eines (nicht-erblichen) [[Esquirio]] verliehen, so sie diesen Titel oder einen höheren nicht bereits tragen. Amtsträger behalten ihren Titel mit allen Rechten, Pflichten und Privilegien auch nach Ablauf der Amtszeit bis zu ihrem Tod oder einem gerichtlichen Entzug ihres Titels. Für besondere Verdienste um die Stadt kann ein solcher auch in einen erblichen Titel umgewandelt werden. | |||
Darüberhinaus erhalten aktuelle und ehemalige Ratsherren Vorzugsbehandlung an den Stadttoren, sowie exklusiven Zugang zum Weinkeller des Rats. Amtierenden Ratsherren ist es zudem als einzigen erlaubt Krägen von von mehr als einem Spann Breite, sowie Mäntel im dunklen Blau des Sewamunder Wappens und einem goldenen Lilienschlüssel über dem Herzen in der Stadt zu tragen. | |||
===Die Rolle des Barons von Sewamund=== | |||
Aufgrund der Ereignisse des [[Sewamunder Resolutionsaufstand]]s ist der Baron von Sewamund auf unbegrenzte Zeit von einem Sitz als Ratsherr und allen städtischen Ämter ausgeschlossen. Er erhält jedoch einen Sitz als Ehrengast des Lilienrats und darf in den Versammlungen das Wort erheben. | |||
===Besetzung der Ämter=== | |||
Nur die Ratsherren der ''ratsfähigen'' Geschlechter dürfen sich zur Wahl für eines der Ämter des Lilienrats stellen. Die Amtsträger werden für fünf Götterläufe gewählt, können unbegrenzt wiedergewählt, aber auch vorzeitig durch Mehrheitsbeschluss abgesetzt werden. | |||
===Privilegien des Lilienrats=== | |||
Die Stadt Sewamund genießt alle Privilegien einer [[Landstadt]] und hat darüberhinaus auf Beschluss des [[Herzog von Grangor|Herzogs von Grangorien]] einige weitere Privilegien erhalten. Dazu gehören das Recht der '''Nobilitierung'', die '''[[Freigerichtsbarkeit]]''', das '''Leumunds-, das Steuer- und das Befestigungsprivileg''' sowie das '''Standarten-, Fehde- und Münzrecht''' (bis inklusive Silbertaler). | |||
===Ämter des Lilienrats=== | |||
====[[Lilienherr]]in==== | |||
[[Datei:Lilienherr.png|thumb|right|Die Krone der Lilienherrin]] | |||
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:'''Sitz:''' [[Schloss Corello]] | :'''Sitz:''' [[Schloss Corello]] | ||
: | :Die Lilienherrin ist das gewählte Stadtoberhaupt und Vorsitzende des Lilienrats. Sie unterschreibt die Beschlüsse des Lilienrates, empfängt hohe Gäste, vertritt formell die Stadt im [[Kronkonvent]] (zumeist aber selbst vertreten durch einen Delegierten) und im [[Vereinigte Sewaklande|Bun der Vereinigten Sewaklande]] und ist von ihren Privilegien her dem alten [[Landherr]]n/[[Baronet]] gleichgestellt. | ||
:Sie ernennt folgende niedere Ämter: | |||
: | :*Delegierter im Kronkonvent | ||
:*Delegierte bei den Vereinigten Sewaklanden (2) | |||
:*Siechenherr (Aufsicht über das Hospital) | |||
:*Brandherr | |||
:*Kammerherr (Majordomus von Schloss Corello) | |||
:*Hochrichter (ein von Sewamund gestellter Richter am [[Blutgerichtsbarkeit|Hochgericht]] des Herzogs in [[Farsid]]) | |||
==== | ====Kanzler==== | ||
[[ | :'''Sitz:''' [[Magistrat von Sewamund|Magistrat]] | ||
:Der Kanzler leitet die städtische Kanzlei und steht der Stadtverwaltung vor, siegelt die Beschlüsse des Lilienrates mit dem Stadtsiegel und vertritt die Lilienherrin in deren Abwesenheit. | |||
:Er ernennt folgende niedere Ämter: | |||
:*Holzherr | |||
:*Siegelherr | |||
:*Matrikelherr | |||
====Seneschallin==== | |||
:'''Sitz:''' [[Burg Sewakstein]] | :'''Sitz:''' [[Burg Sewakstein]] | ||
: | :Die Seneschallin führt die Truppen der Stadt ins Feld, verwaltet die städtischen Befestigungen (außer der Hafenbefestung) und das städtische Arsenal und ist für die Ausbildung der städtischen Miliz zuständig. | ||
:*[[ | :Sie ernennt folgende niedere Ämter: | ||
:*[[ | :*[[Castellan|Kastellan]] von Burg Sewakstein | ||
:*Kastellan des [[Castell della Leonis]] | |||
:*Kastellan des [[Sewakturm]]s | |||
:*Waffenmeister (Ausbildung der Miliz, Aufsicht über das Arsenal) | |||
:*[[Capitan]] der [[Sewakgarde]] | |||
====Commodore==== | ====Commodore==== | ||
:'''Sitz:''' [[Admiralität]] | :'''Sitz:''' [[Neue Admiralität von Sewamund|Neue Admiralität]] | ||
:Der Commodore | :Der Commodore hat das Oberkommando über die städtische Flotte, verwaltet die Hafenfestung und ist für die Instandhaltung der Seeverteidigungsanlagen zuständig. Zudem koordiniert er die Zusammenarbeit mit der [[Phecadische Flotte|Phecadischen Flotte]] des Herzogtums. | ||
:*[[ | :Er ernennt folgende niedere Ämter: | ||
:*Condottiere der städtischen Seesöldner | |||
:*Kastellan der [[Hafenfestung von Sewamund|Hafenfestung]] | |||
==== | ====Hafenmeisterin==== | ||
:'''Sitz:''' [[ | :'''Sitz:''' Hafenkommandantur im [[Efferdtempel St. Dozman]] | ||
: | :Die Hafenmeisterin verwaltet den Handelshafen und die Speicherhäuser, kassiert Liegegebühren und Hafenzölle und hat die Aufsicht über den Seehandel und den Freihafen. Zudem koordiniert sie die Zusammenarbeit mit der [[Nordmeercompagnie]]. | ||
:Sie ernennt folgende niedere Ämter: | |||
: | :*Speicherherr | ||
: | |||
==== | ====Landvogt==== | ||
:'''Sitz:''' Schloss Corello | |||
:Der Landvogt verwaltet den städtischen Landbesitz, kümmert sich um den Unterhalt von Wegen und hat die Aufsicht über den Landhandel. Formell ist er zudem für die Kolonie [[Neu-Sewamund]] zuständig. | |||
:Er ernennt folgende niedere Ämter: | |||
:*Vogt von Trafiume (Brückenvogt) | |||
:*Vogt von [[Mabêc]] | |||
:*Vogt von [[Kosgarten]] | |||
:*Gouverneur von Neu-Sewamund | |||
====Hofmeisterin==== | |||
:'''Sitz:''' [[Schloss Corello]] | :'''Sitz:''' [[Schloss Corello]] | ||
: | :Die Hofmeisterin beaufsichtigt die örtlichen Schrifterzeugnisse und veröffentlicht die Beschlüsse des Lilienrates. Zudem organisiert sie die Sitzungen des Lilienrates, verwaltet den Weinkeller und leitet den Ratskeller. | ||
:Sie ernennt folgende niedere Ämter: | |||
: | :*Cellarius des Lilienrates | ||
: | :*Zensor | ||
:*Wirt des Ratskellers | |||
==== | ====Justiziar==== | ||
:'''Sitz:''' | :'''Sitz:''' Schloss Corello | ||
:Der | :Der Justiziar ist für Recht und Gesetz zuständig. Er wird im Rat bei Gesetzesvorschlägen oder -fragen angehört, setzt beide Stadtrichter ein und hat das Kommando über die städtischen Büttel. | ||
:* | :Er ernennt folgende niedere Ämter: | ||
:* | :*Gerichtsherr | ||
:*Prokurator (Ankläger) | |||
:*Freigericht (ein Stadtrichter, ein Landrichter, tagt im Gerichtssaal des Magistrats) | |||
:*Leutnant der Stadtbüttel | |||
==== | ====Kämmmererin==== | ||
:'''Sitz:''' | :'''Sitz:''' Schloss Corello | ||
: | :Die Kämmererin beaufsichtigt die Börse und die Kasse Sewamunds, in die Steuern, Geldstrafen und Zölle des Umlandes und der Stadt einfließen und aus der die Ausgaben Sewamunds getätigt werden. Zur Einnahme und Bewachung der Gelder befehligt sie die Marktbüttel. | ||
:Sie ernennt folgende niedere Ämter: | |||
: | :*Gastherr | ||
: | :*Marktherr | ||
:*Korporal der Marktbüttel | |||
==== | ====Baumeister==== | ||
:'''Sitz:''' | :'''Sitz:''' Schloss Corello | ||
: | :Der Baumeister beaufsichtigt die städtische Infrastruktur (zb Deiche, Kanäle, Tunnel, Wasser- und Abwasser, Seuchenschutz) und städtische Bau- und Instandhaltungsprojekte. | ||
:* | :Er ernennt folgende niedere Ämter: | ||
:* | :*Deichvogt | ||
:*Kanalvogt | |||
:*Wasserherr (Wasser-/Abwasser, Seuchenschutz) | |||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== | ||