Staats-Advokatur
Staats-Advokatur; Teil des horasischen Beamtenapparates; insbesondere für alle juristischen Belange zuständig; die Staatsadvokaten ziehen durch das Reich und nehmen Prozesse für die Krone wahr.
Staats-Advokatur; Teil des horasischen Beamtenapparates; insbesondere für alle juristischen Belange zuständig; die Staatsadvokaten ziehen durch das Reich und nehmen Prozesse für die Krone wahr.