Archiv:Sicherung des Yaquirbruches (BB 24): Unterschied zwischen den Versionen

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Nachdem es in den letzten Wochen und Monden immer wieder vereinzelt zu Zwischenfällen mit Novadis kam, wurden nun – auch angesichts der Geschehnisse in der [[Drôler Mark]] – Maßnahmen ergriffen, die die Cronmark sichern sollen.
Nachdem es in den letzten Wochen und Monden immer wieder vereinzelt zu Zwischenfällen mit Novadis kam, wurden nun – auch angesichts der Geschehnisse in der [[Drôler Mark]] – Maßnahmen ergriffen, die die Cronmark sichern sollen.


Beiderseits des [[Yaquir]]s, im [[Herzogtum Grangor]] (insbesondere der [[Grafschaft Bomed]]) wie in der [[Cronmark Yaquirbruch]], wurden die Truppen unter provinzherrlichem Befehl in Alarmzustand versetzt. Herzoglich Grangorer Truppen wurden zum Teil von der Nordgrenze abgezogen und sollen im Zweifelsfall innerhalb weniger Stunden bereit sein die östlichen Grenzen des Reiches zu verteidigen. Im gesamten Yaquirbruch gilt seit kurzem ein neues »Dekret den Grenzverkehr betreffend«, welches in zahlreichen Punkten den Grenzverkehr neu regelt.<br>
Beiderseits des [[Yaquir]]s, im [[Herzogtum Grangor]] (insbesondere der [[Grafschaft Bomed]]) wie in der [[Kronmark Yaquirbruch]], wurden die Truppen unter provinzherrlichem Befehl in Alarmzustand versetzt. Herzoglich Grangorer Truppen wurden zum Teil von der Nordgrenze abgezogen und sollen im Zweifelsfall innerhalb weniger Stunden bereit sein die östlichen Grenzen des Reiches zu verteidigen. Im gesamten Yaquirbruch gilt seit kurzem ein neues »Dekret den Grenzverkehr betreffend«, welches in zahlreichen Punkten den Grenzverkehr neu regelt.<br>
So ist u.a. verfügt, dass fürderhin nur noch Personen von Stand und gutem Leumund Waffen mit einer Länge von mehr als einem halben Spann mit sich führen dürfen. Auch ist es den örtlichen Truppen und Büttel nun erlaubt ohne vorherige Rücksprache Personen von zweifelhaftem Charakter und Ruf den Grenzübertritt zu verbieten und außerdem auch noch Examinationshaft von bis zu zwölf göttergefälligen Wochen anzuordnen.<br>
So ist u.a. verfügt, dass fürderhin nur noch Personen von Stand und gutem Leumund Waffen mit einer Länge von mehr als einem halben Spann mit sich führen dürfen. Auch ist es den örtlichen Truppen und Büttel nun erlaubt ohne vorherige Rücksprache Personen von zweifelhaftem Charakter und Ruf den Grenzübertritt zu verbieten und außerdem auch noch Examinationshaft von bis zu zwölf göttergefälligen Wochen anzuordnen.<br>
Dieses komplexe Regelwerk, welches übrigens inhaltsgleich auch in den anderen beiden yaquirischen Cronmarken eingeführt werden soll, firmierte im ersten Canzleientwurf noch als »Dekret die Ungläubigen betreffend«, so dass schnell klar wird, wem diese Regelungen vor allem zu gelten haben.<br>
Dieses komplexe Regelwerk, welches übrigens inhaltsgleich auch in den anderen beiden yaquirischen Cronmarken eingeführt werden soll, firmierte im ersten Canzleientwurf noch als »Dekret die Ungläubigen betreffend«, so dass schnell klar wird, wem diese Regelungen vor allem zu gelten haben.<br>