Sikramtaler Ritterbund
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Der Sikramtaler Ritterbund war ein Zusammenschluss mehrerer Adelsgeschlechter am Sikram. Gegründet wurde er Mitte 1029 als Verteidigungsbündnis. Seine Mitglieder waren das Haus Torrem, das Haus di Onerdi, das Haus di Salsavûr und das Haus della Pena ä.H..
Im Praios des 1032ten Jahres drohte das Verteidigungsbündnis faktisch an der Frage nach weiteren und übergeordneten Loyalitäten zu zerbrechen - konkret: Efferdas oder Urbasi, nachdem das Haus Torrem die westurbetischen Bundesgenossen instrumentalisiert hatte. Als jedoch in Folge des Aufstieges der Torrems in den Hochadel das Haus seinen Austritt aus dem Bund erklärte, konnten die anderen Bundesgenossen sich auf ein Fortbestehen verständigen.
Im Jahr 1046 BF entschieden die verbleibenden Bundesmitglieder, dass der Bund den Zweck erfüllt habe und lösten diesen auf. Die Vermögenswerte wurden, unter gleichen Teilen, an die Mitglieder ausgezahlt. Nach Bekanntwerden der Auflösung forderte das Haus Torrem ebenfalls beteiligt zu werden. Als "Kompensation" wurde ihnen ihr alter Stammsitz, das Castel Torremolino, zurückgegeben.
Organisation
Mitglieder
| Familie | Namen | Bemerkungen | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Mitglieder des Inneren Zirkels | |||||
| Nicolo Faellan di Onerdi | |||||
| Leomar Romualdo della Pena | |||||
| Romualdo di Salsavûr | |||||
| Mitglieder des Äußeren Zirkels | |||||
| Luca di Onerdi | |||||
| Ehrenmitglieder | |||||
| Prasbert Torrem | mit dem Aufstieg ins Comitat ausgeschieden | ||||
| Batiste d'Imirandi | |||||
Ämter
Seit der Reform des Bundes, im Jahre 1032 BF, wurde die Leitung desselbsen im jährlichen Wechsel durch die Mitgliedshäuser besetzt.
Turnier des Ritterbundes
In Erinnerung an die Forderung von Ankhelet richtete der Bund alle zwei Jahre ein Turnier aus. Nach Auflösung des Zusammenschlusses entschied sich das Haus di Visterdi, als Barone von Ankram, die Tradtion des Treffens von Ankhelet zu Ankram fortzuführen.
Geschichte
Bundesakten im Wortlaut
Gründungsakte von 1029 BF
Divino cum Praio et in perpetuam Traviam. Fiat. In Castello Torremolino bei Sikram sind da convenieret die Häupter der Häuser Onerdi und Torrem, dass man vor Praios und in Travia consultationes, deliberationes und conventiones beschlossen haben würde. Und also:
In Praio: Die Kontrahenten fürsprechen in Travia der eine dem anderen zu, dahin die dominia gegenwärtig gehören: Und also Torremund, Toricum, Tolkram, Trimara, Vendramin und Terrinosi dem Hause Torrem, den Onerdi aber Thirindar, Ankhello, Ankram, Mardiero, Rugiero, Yardêk. Was sich da ändern mag, wird zur Kenntnis auf beiliegender Urkunde notum gemacht.
In Rondra: Wer es sei, der also käme, dass er gemeldten Besitz mit Meinung einer sequestratio, perturbatio oder sonstwie iuribus oder gar durch bewehrte Haufen angehe, der soll da vernichtet, aufgerieben, zu Boron geschickt, mit Praios gegeißelt und durch blutig Beispiel der Frau Rondra gezüchtigt werden. Seine Kriegsknechte sollen da aufgeschnitten oder gehängt werden. Zu solcher Defension finden sich die Kontrahenten beisammen.
In Efferde: Wer zu diesem Behufe gleichfalls der Frau Travia und auch, wie es beschrieben wurde, der Frau Rondra huldigen will, der mag consensu und durch praiotische Prüfung, das ist also specie seiner Tugend, durch Einvernehmen der kontrahierenden Häuser Onerdi und Torrem dem Bunde beitreten. Dazu muss er auf den Gral des Königs Khadan eiden.
In Travia: Die Kontrahierenden wählen den Götterlauf einen magister foederis. Loco und alljährlich tempore convenieren die Glieder zu Castello Torremolino bei Sikram.
Gegeben am dritten Tage nach dem Rohal |Grifo enim dixerat et ergo fecit| mit Insiegel
Nicolo Onerdi vor das Haus di Onerdi
Selinde Torrem vor das Haus Torrem, dabei testieret Esto Torrem
Zusatzakte in Betreff von Mitgliedschaften honoris causa
Nobis Torremolino convenientibus haec dicenda: Und also, weil Unser rondra- und auch göttergefälliger Bund der höheren Autorität seines Dinges will Fürschub geben, verfügen wir, voll der Eintracht und in Praio beseelt, einige Sachen. Fürder ist es ein gut Ding, dass auch Mannen der Ehre halber zum Gliede unseres Bundes werden dürfen. Sie sind der Pflichten unseres edlen Behufes, solche da vor allem in der Defension bestehen, nicht gebunden. Vielmehr dienen sie der Rondrizität und Praiotizität allein.
Also sei verfügt, dass Sancta Thalionmel, die edle und gute Heldin, zum Gliede honoris causa ernannt sei. Dass ihre Strahlkraft Unsere Herzen erfasse, das ist Unser Wille.
Gegeben zu Torremolino
(Diverse)