Magus
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Magus (weibliche Form: Maga) ist der in der Gildenmagie auf den Adepten folgende Rang, analog dem Doktor in der "profanen" Gelehrtenschaft. Er kann in der Regel frühestens zwölf Jahre nach dem Ausbildungsabschluss nach einer weiteren, Rigorosum genannten Prüfung erlangt werden. In der Grauen Gilde ist die Maguswürde etwa Voraussetzung, um als privater Lehrmeister anerkannt zu werden. An Akademien eröffnet sie ihrem Träger die Anstellung als regulärer Magister und den Aufstieg zur Spektabilität sowie die Erlangung weiterer Gildenämter. Als Anrede ist "Hochgelehrter Herr/Hochgelehrte Dame" gebräuchlich.
Die Bezeichnung Magus/Magier ist außerhalb der gildenmagischen Welt längst zu einem verbreiteten Synonym für alle ihre ausgebildeten Vertreter geworden, auch die häufigeren Adepten also. So mag es vorkommen, dass ein "Hofmagier" gar kein Magus im engeren Sinn ist – die gildenrechtliche Unterscheidung etwa findet sich fast nur an Höfen, die der Magierschaft ohnehin nahestehen.
Quellen
- Compendium Salamandris, Seite 55
- Hallen arkaner Macht, Seiten 27, 38
- Reich des Horas, Seiten 40
- Rohals Erben, Seiten 12, 18, 33, 35-36, 43-44, 48, 50-51, 58, 79, 141-142