Datei Diskussion:Sanjana ya Malachis 2.jpg
Genehmigung
Kein Urheberrecht: Nach deutschem und europäischem Recht können nur Menschen Urheber sein.
Da eine KI keine "persönliche geistige Schöpfung" erbringt,
sind KI-generierte Bilder gemeinfrei.
Nur zur Info.. Es ist natürlich trotzdem höflich und freundlich, vorher zu fragen.
— Novacasa (Diskussion) 11:47, 11. Mär. 2026 (UTC)
Sonstiges
Kennzeichnungspflicht: Ab dem 2. August 2026 verpflichtet die EU-KI-Verordnung dazu,
KI-generierte Inhalte (insbesondere Deepfakes oder realistisch wirkende Medien)
klar als solche zu kennzeichnen.
Schutzrechte Dritter: Der Ersteller eines Bildes trägt die Verantwortung,
dass das generierte Bild keine Rechte Dritter verletzt
(z. B. Markenlogos oder geschützte Charaktere),
da die KI auf bestehenden Daten trainiert wurde.
— Novacasa (Diskussion) 11:55, 11. Mär. 2026 (UTC)
- Zur Kennzeichnungspflicht: Der Hinweis ist meines Erachtens nach nicht ganz korrekt.
- Die Transparenzpflicht im Artificial Intelligence Act (Verordnung (EU) 2024/1689) betrifft vor allem sogenannte Deepfakes. Maßgeblich ist Erwägungsgrund 134 der Verordnung. Der vollständige Gesetzestext ist hier abrufbar:
Verordnung (EU) 2024/1689 – Artificial Intelligence Act
(die Hervorhebung stammt von mir)
(134) Neben den technischen Lösungen, die von den Anbietern von KI-Systemen eingesetzt werden, sollten Betreiber, die ein KI-System zum Erzeugen oder Manipulieren von Bild-, Audio- oder Videoinhalte verwenden, die wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen merklich ähneln und einer Person fälschlicherweise echt oder wahr erscheinen würden (Deepfakes), auch klar und deutlich offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden, indem sie die Ausgaben von KI entsprechend kennzeichnen und auf ihren künstlichen Ursprung hinweisen. Die Einhaltung dieser Transparenzpflicht sollte nicht so ausgelegt werden, dass sie darauf hindeutet, dass die Verwendung des KI-Systems oder seiner Ausgabe das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Freiheit der Kunst und Wissenschaft, die in der Charta garantiert sind, behindern, insbesondere wenn der Inhalt Teil eines offensichtlich kreativen, satirischen, künstlerischen, fiktionalen oder analogen Werks oder Programms ist und geeignete Schutzvorkehrungen für die Rechte und Freiheiten Dritter bestehen. In diesen Fällen beschränkt sich die in dieser Verordnung festgelegte Transparenzpflicht für Deepfakes darauf, das Vorhandenseins solcher erzeugten oder manipulierten Inhalte in geeigneter Weise offenzulegen, die die Darstellung oder den Genuss des Werks, einschließlich seiner normalen Nutzung und Verwendung, nicht beeinträchtigt und gleichzeitig den Nutzen und die Qualität des Werks aufrechterhält.
- Für mich ist das keine reale Person. Oder wer soll das sein? Also in dem Sinne, wie ich den Begriff Deepfake verstehe, würde ich ihn hier nicht anwenden.
- Der vorhandene Hinweis „Erstellt mit ChatGPT …“ erfüllt die Transparenz zudem bereits.
- PS: Wenn ich das richtig sehe, ist dieser Aspekt übrigens bereits seit 2025 in Kraft.
Erlan
17:15, 13. Mär. 2026 (UTC)
- Schon gut, ich schrieb ja bereits insbesondere Deepfakes. Ich wollte keinen Alarm auslösen, sondern kurz drauf hinweisen.
- Novacasa (Diskussion) 05:22, 14. Mär. 2026 (UTC)