Diskussion:Albornsburgfrieden

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Ich darf darauf hinweisen, bitte nur als konstruktive Kritik verstehen, dass die Bemerkungen zu den Änderungen insoweit keine Allgemeingültigkeit haben und ein Geschmacksurteil sind, als erstens "links" bzw. "rechts eines Flusses" durchaus dem allgemeinen, wenn auch vielleicht veraltenden Sprachgebrauch entspricht (wenn auch nur im Falle von Flüssen, wie ja aber auch hier einschlägig). So gibt es etwa in Bremen ein "Klinikum links der Weser", es gibt "links- und rechtsrheinische Gebiete" usw. Zum zweiten ist auch die genannte Unterscheidung zwischen Raub und Diebstahl zwar dem geltenden StGB vergröbert entsprechend, sie ist aber für frühere, insbesondere mittelalterliche sowie frühneuzeitliche Rechtsordnungen nicht repräsentativ. So ging man verbreitet vom "heimlichen" Diebstahl und vom "offenen" Raub aus und hatte somit andere Kriterien zur Abgrenzung der Delikte. Calven 09:52, 19. Mär. 2012 (CET)

Mir fällt zum ersten Mal die Gnadenvollmacht, also ein Hochadelsprivileg, in dieser Aufstellung auf. Während Fehde- und Befestigungrecht sich leicht mit territorialen Hintergründen und irdisch mit der 'Notwendigkeit' Kriege auszuspielen erklären lassen, die Münze ein Spezifikum Urbasis bedient und das Hutprivileg ein Gimmick ist, erscheint mir dieses Privileg ein klassisches "Personales" zu sein. Man appelliert an den Landesvater um Gnade - wir kennen das eher von Todesurteilen. Ketzerisch gefragt: Warum 'braucht' eine Spielerstadt das?--Familie Menaris klein.png Athanasius Sheniloneu3k klein.png 09:47, 15. Mär. 2013 (CET)

Stell doch erstmal die andere Frage: Braucht sie es? Nein. Kann sie es gebrauchen - oder besser: kann man es im Spiel gebrauchen? Ja. Und zwar eher als das Befestigungsprivileg, das, wenn man es hat, weniger Spielpotential bringt, als wenn man es nicht hat. Bei der Gnadenvollmacht geht's ja auch gerade nicht um die Aufhebung von Todesurteilen, sondern um's Scheidungs- und Erbrecht. Gerade letzteres ist dabei hoch interessant. Insbesondere für den sonst eher langweiligen Aufgabenbereich des Priore iuris (vielleicht fehlt mir da aber auch einfach die Begeisterung für die Juristerei, um da andere spannende Betätigungsfelder zu erspähen). --Haus Urbet-Marvinko.png Gonfaloniere Stadt Urbasi.png 11:10, 15. Mär. 2013 (CET)
Beim Befestigungsprivileg bin ich da bei dir, weil es ziemlich einfach ist, das von einem Hochadligen delegieren zu lassen, wenn man undbedingt ne neue Burg braucht. Auch in Erbfragen kann man sich da mit solchen Krücken behelfen, wie wir gerade durch den letzten Willen der Ismiane Halthera in Shenilo erfahren. Aber ich habe auch schon in die Richtung gedacht, dass mit dem Privileg eben auch Signoria-Debatten um Erbfragen mit echter Handhabe versehen werden können. Die Frage war aber bewusst so gestellt. Jedes Privileg kann man im Spiel gebrauchen ;)--Familie Menaris klein.png Athanasius Sheniloneu3k klein.png 14:36, 15. Mär. 2013 (CET)
Da wage ich zaghaft zu widersprechen. Es gibt welche, die sind wirklich ziemlich nutzlos. :) Der Grund, warum Urbasi es nun (noch) hat, ist inneraventurisch den Kompromissen des Albornsburgfriedens geschuldet, irdisch eben den sich eröffnenden Spielansätzen. --Haus Urbet-Marvinko.png Gonfaloniere Stadt Urbasi.png 08:13, 16. Mär. 2013 (CET)