Vagabund

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Auge-schwarz.png Als Vagabunden werden im Horasreich die überwiegend unfreiwillig umherziehenden Menschen bezeichnet, die weder zum Popolo noch zum Adel gehören. Ohne festen Wohnsitz sind sie meist gezwungen, als Wanderarbeiter, Erntehelfer und Tagelöhner dorthin zu ziehen, wo sie vorübergehend ein Auskommen finden. Sie gelten als vogelfrei, weil sie keinem Herrn (jedenfalls nicht auf Dauer) unterstehen – und dadurch keinen Schutz genießen. Neben Bettlern oder Straßenräubern gehören auch Gaukler und anderes "fahrendes Volk" zu den Vagabunden; ebenso die weit eher aus freien Stücken herumziehenden Vaganten, die meist sesshaften Verhältnissen entstammen und viel leichter auch wieder in die übrige Gesellschaft zurückfinden können.

Etwa sieben von hundert Horasiern zählen zu den Vagabunden. Sie sind vor allem Guts- und Manufakturbesitzern ein Dorn im Auge, die sie gerne als billigste Arbeitskräfte fest an die eigenen Güter und Betriebe binden würden. Im Kronkonvent wurde daher zeitweise ein Verbot wieder das Vagabundieren diskutiert, das brutale Strafen vorsah, aber letztlich abgelehnt wurde.

Quellen