Stadtvogt: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Amt des '''Stadtvogts''', weiblich Stadtvogta, ist ein Titularadelstitel im [[Liebliches Feld|Lieblichen Feld]].
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[[Kategorie:Amt/Titel]][[Kategorie:Glossar]]
 
 
Seit der Unabhängigkeit entstanden durch das erstarkende Bürgertum immer mehr [[Landstadt|Landstädte]], die keiner [[Signorie]] angehören. Die vormaligen Herren wollten den Städten jedoch nicht die volle Unabhängigkeit gewähren und setzten durch, dass wichtige Teile der Herrschaft durch Vögte ausgeübt werde. Die Stadtvögte bilden in den Landstädten somit den Gegenpol zu den Bürgermeistern.
 
 
 
Dem Träger dieses Amtes steht der Titel Baronet zu.
 
 
 
Das Umland der Städte wird von sogenannten [[Landvogt|Landvögten]] verwaltet.
 
 
 
[[Kategorie:Amt/Titel]][[Kategorie:Glossar]][[Kategorie:Veraltet]]
 

Aktuelle Version vom 28. Juni 2025, 10:49 Uhr

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