Collegio della Censori: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Collegio della Censori''' ist das fünfköpfige Zensorenkollegium in der ''Fürstlichen Gemeinde des Heiligen Agreppo'', der Stadtherrschaft [[Urbasi]]. Die fünf '''Censori''' werden von den großen Stadtteilen - [[Magistralia]], [[Sikramargino]], [[Torneocampo]], [[Figurenza]] sowie [[Agreppara]] - gewählt und wachen im Namen des einfachen Volkes über die Politik der Stadt. Ihre wichtigste Aufgabe ist die Durchführung des ''Census'', der Erfassung aller steuerpflichtigen Bürger ihres Stadtteils. Doch auch die ''Censura'' obliegt ihnen, die Wahrung von Sitte und Moral.
Das '''Collegio della Censori''' ist das fünfköpfige Zensorenkollegium in der [[Fürstliche Gemeinde des Heiligen Agreppo|Fürstlichen Gemeinde des Heiligen Agreppo]], der Stadtherrschaft [[Urbasi]]s und [[Agreppara]]s. Die fünf '''Censori''' werden dabei von letzterer und den vier großen [[Politik Urbasis#Nachbarschaften und Stadtteile|Stadtteilen]] ersterer – [[Figurenza]], [[Magistralia]], [[Sikramargino]] sowie [[Torneocampo]] – gewählt und wachen im Namen des einfachen Volkes über die Politik der Stadt. Ihre wichtigste Aufgabe ist die Durchführung des ''Census'', der Erfassung aller steuerpflichtigen Bürger ihrer Stadt bzw. ihres Stadtteils. Doch auch die ''Censura'' obliegt ihnen, die Wahrung von Sitte und Moral.


Eingeführt wurden die Censori im Rahja [[1029 BF]] zunächst von den Teilhabern der [[Silbertaler Bank]], um nach dem Tod [[Traviano von Urbet-Marvinko|Travianos von Urbet]] die verpfändeten Ländereien des zerfallenen [[Fürstentum Urbasi|Fürstentums Urbasi]] auch gegen den Widerstand der ebenfalls darauf schielenden Landadligen zu besetzen. In der [[Constitutionara]] im Praios [[1030 BF|1030]] wurden sie zum städtischen Organ mit dem genannten Aufgabenbereich umgeformt. Als Kontrollgremium überwachen sie - zumindest formell - nun gemeinsam die Tätigkeiten aller anderen Räte und Behörden: der [[Signoria Urbasis|Signoria]], des [[Consiglio della Priori|Consiglio]] und der [[Uffizien und Affiliari Urbasis|Uffizien]].
Eingeführt wurden die Censori im Rahja [[1029 BF]] zunächst von den Teilhabern der [[Silbertaler Bank]], um nach dem Tod [[Traviano von Urbet-Marvinko|Travianos von Urbet]] die verpfändeten Ländereien des zerfallenen [[Fürstentum Urbasi|Fürstentums Urbasi]] auch gegen den Widerstand der ebenfalls darauf schielenden Landadligen zu besetzen. In der [[Constitutionara]] im Praios [[1030 BF|1030]] wurden sie zum städtischen Organ mit dem genannten Aufgabenbereich umgeformt. Als Kontrollgremium überwachen sie – zumindest formell – nun gemeinsam die Tätigkeiten aller anderen Räte und Behörden: der [[Signoria Urbasis|Signoria]], des [[Consiglio della Priori|Consiglio]] und der [[Uffizien und Affiliari Urbasis|Uffizien]].


==Rechte und Verpflichtungen==
==Rechte und Verpflichtungen==
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===Census===
===Census===
Der Census erfolgt während der Amtszeit eines Censore genau einmal, und zwar im zweiten Amtsjahr - ob bereits im Praios oder etwa erst im Rahjamond, ist dem Censore freigestellt. Neben dem eigenen Stadtteil ist formell auch ein festgelegter Bezirk des [[Contado]], des städtischen Umlands, vor allem der Marken [[Mark Urbasi|Urbasi]] und [[Mark Silbertal|Silbertal]] zu erfassen. Hier überschneiden sich die Befugnisse der Censori jedoch mit denen der örtlichen Statthalter und es werden des Aufwands wegen häufig nur Schätzungen herangezogen.
Der Census erfolgt während der Amtszeit eines Censore genau einmal, und zwar im zweiten Amtsjahr – ob bereits im Praios oder etwa erst im Rahjamond, ist dem Censore freigestellt. Neben dem eigenen Stadtteil ist formell auch ein festgelegter Bezirk des [[Contado]], des städtischen Umlands, vor allem der Marken [[Mark Urbasi|Urbasi]] und [[Mark Silbertal|Silbertal]] zu erfassen. Hier überschneiden sich die Befugnisse der Censori jedoch mit denen der örtlichen Statthalter und es werden des Aufwands wegen häufig nur Schätzungen herangezogen.


Die Ergebnisse des Census werden im Anschluss mit den Listen des ''Matriculario'' und des ''Deceniar'' (zweier Affiliare-Ämter) abgeglichen und letztere gegebenenfalls aktualisiert.
Die Ergebnisse des Census werden im Anschluss mit den Listen des ''Matriculario'' und des zuständigen ''Deceniars'' <small>(Ämter der Uffizien)</small> abgeglichen und letztere gegebenenfalls aktualisiert.


===Censura===
===Censura===
Die Censura, die "Wahrung von Sitte und Moral", ist die durchgehende Aufgabe der Censori - und nur vage umrissen, so dass sie in der Praxis unterschiedlich weit ausgelegt werden kann. In Rechtsfragen der Sitte und Moral hat ein Censore in seinem Stadtteil gar die Niedere Gerichtsbarkeit inne (vgl. [[Politik Urbasis#Recht in Urbasi|Rechtssystem Urbasis]]).
Die Censura, die "Wahrung von Sitte und Moral", ist die durchgehende Aufgabe der Censori &ndash; und nur vage umrissen, so dass sie in der Praxis unterschiedlich weit ausgelegt werden kann. In Rechtsfragen der Sitte und Moral hat ein Censore in seinem Stadtteil gar die Niedere Gerichtsbarkeit inne <small>(vgl. [[Politik Urbasis#Recht in Urbasi|Rechtssystem Urbasis]])</small>.


Gegenüber den anderen Räten und Behörden der Stadt ist das Collegio in seiner Gesamtheit gefordert, um etwa Korruption und Amtsmissbrauch zu verhindern. Eine Formalisierung abseits der nachfolgend beschriebenen Amtsenthebungsverfahren gibt es dabei jedoch nicht. So beschränkt sich die Rolle der Censori hier abhängig vom Charisma und der Akzeptanz bei den Bürgern des jeweiligen Stadtteils meist auf die von Mahnern oder unverhohlenen Drohern.
Gegenüber den anderen Räten und Behörden der Stadt ist das Collegio in seiner Gesamtheit gefordert, um etwa Korruption und Amtsmissbrauch zu verhindern. Eine Formalisierung abseits der nachfolgend beschriebenen Amtsenthebungsverfahren gibt es dabei jedoch nicht. So beschränkt sich die Rolle der Censori hier abhängig vom Charisma und der Akzeptanz bei den Bürgern des jeweiligen Stadtteils meist auf die von Mahnern oder unverhohlenen Drohern.


===Amtsenthebungen===
===Amtsenthebungen===
Dem Collegio della Censori kommt bei radikalen Maßnahmen - wie Amtsenthebungen, Ausschluss aus der Signoria oder Anklagen wegen Amtsmissbrauchs - meist die Initiative zu. Jeweils mindestens 3 der 5 Censori können folgende Verfahren in Gang bringen:
[[Bild:Duridanya Zorgazo 1048.jpg|thumb|180px|Dem Zensorenkollegium kam bei den Korruptionsvorwürfen gegen [[Duridanya Zorgazo]] eine Schlüsselrolle zu.]]
*'''Ausschluss eines einzelnen Mitglieds aus der Signoria:''' Einfacher Antrag genügt, es müssen 24 der 36 Stimmberechtigten der Signoria zustimmen. Die Gründe können vielfältig sein, z.B. ein Verstoß gegen "Sitte und Moral", dauernde oder häufige Abwesenheit oder offensichtliche Unfähigkeit. Die hinter dem ausgeschlossenen Mitglied stehende Partei (Familie, Tempel oder Zunft) hat dann binnen 12 Praiosläufen einen Nachfolger zu benennen.
Dem Collegio della Censori kommt bei radikalen Maßnahmen &ndash; wie Amtsenthebungen, Ausschluss aus der Signoria oder Anklagen wegen Amtsmissbrauchs &ndash; meist die Initiative zu. Jeweils mindestens 3 der 5 Censori können folgende Verfahren in Gang bringen:
*'''Ausschluss einer Partei aus der Signoria:''' Antrag muss von mindestens einem (weiteren) Geweihten der Zwölfe unterstützt werden, es müssen 2 der 3 Iudici (Stadtrichter) zustimmen, ebenso 24 der 36 Mitglieder der Signoria. Die Gründe müssen äußerst schwerwiegend sein, da dies ein einschneidendes Ereignis ist: Entweder ist die Familie als ganze unwürdig, ein Mitglied in die Signoria zu entsenden (wegen Hochverrats, Dämonenpakt u.ä.) oder sie kann es aus bestimmten Gründen nicht mehr (letztes Mitglied liegt im Sterben, Ehrenamt ist finanziell nicht mehr tragbar). Tempelgemeinschaften können nicht aus der Signoria ausgeschlossen werden, solange der jeweilige Tempel oder Schrein nicht aufgelöst wurde. Ansonsten bestimmt die Signoria binnen 12 Praiosläufen eine der ausgeschlossenen Familie oder Zunft nachfolgende Partei.
*'''Ausschluss eines einzelnen Mitglieds aus der Signoria:''' Einfacher Antrag genügt, es müssen 2/3 der Stimmberechtigten der Signoria zustimmen. Die Gründe können vielfältig sein, z.B. ein Verstoß gegen "Sitte und Moral", dauernde oder häufige Abwesenheit oder offensichtliche Unfähigkeit. Die hinter dem ausgeschlossenen Mitglied stehende Partei <small>(Familie, Tempel oder Zunft)</small> hat dann binnen 12 Praiosläufen einen Nachfolger zu benennen.
*'''Entlassung des Consiglios della Priori:''' Antrag muss von mindestens zwei (weiteren) Geweihten der Zwölfe unterstützt werden, es müssen 19 der 36 Mitglieder der Signoria zustimmen. Die Gründe für dieses Verfahren sind meistens so katastrophal, dass die Entlassung des Consiglios reine Formsache ist, z.B. eine katastrophale militärische Niederlage, schwerwiegende Seuchen oder wirtschaftliche Krisen. Die abgesetzten Priori gelten dann sofort als reine Signori, während die Amtsgeschäfte von Urbasi bis zur Neuwahl des Consiglios binnen 3 Praiosläufen ruhen. Es ist natürlich auch möglich, die abgesetzten Priori danach direkt aus der Signoria auszuschließen.
*'''Ausschluss einer Partei aus der Signoria:''' Antrag muss von mindestens einem (weiteren) Geweihten der Zwölfe unterstützt werden, es müssen 2 der 3 Iudici <small>(Stadtrichter)</small> zustimmen, ebenso 2/3 der Mitglieder der Signoria. Die Gründe müssen äußerst schwerwiegend sein, da dies ein einschneidendes Ereignis ist: Entweder ist die Familie als ganze unwürdig, ein Mitglied in die Signoria zu entsenden <small>(wegen Hochverrats, Dämonenpakt u.ä.)</small> oder sie kann es aus bestimmten Gründen nicht mehr <small>(letztes Mitglied liegt im Sterben, Ehrenamt ist finanziell nicht mehr tragbar)</small>. Tempelgemeinschaften können nicht aus der Signoria ausgeschlossen werden, solange der jeweilige Tempel oder Schrein nicht aufgelöst wurde. Ansonsten bestimmt die Signoria binnen 12 Praiosläufen eine der ausgeschlossenen Familie oder Zunft nachfolgende Partei.
*'''Anklage wegen Amtsmissbrauchs eines einzelnen Priore:''' Einfacher Antrag genügt, es müssen 24 der 36 Mitglieder der Signoria zustimmen. Das eigentliche Verfahren wird dann an die drei Iudici übergeben, die den Vorwürfen in einem ordentlichen Gerichtsverfahren nachgehen müssen. Die Amtsgeschäfte werden währenddessen von einem Vertreter (durch den angeklagten Priore zu benennen) übernommen.
*'''Entlassung des Consiglios della Priori:''' Antrag muss von mindestens zwei (weiteren) Geweihten der Zwölfe unterstützt werden, es muss mehr als die Hälfte der Mitglieder der Signoria zustimmen. Die Gründe für dieses Verfahren sind meistens so katastrophal, dass die Entlassung des Consiglios reine Formsache ist, z.B. eine katastrophale militärische Niederlage, schwerwiegende Seuchen oder wirtschaftliche Krisen. Die abgesetzten Priori gelten dann sofort als reine Signori, während ihre Amtsgeschäfte bis zur Neuwahl des Consiglios binnen 3 Praiosläufen ruhen. Es ist natürlich auch möglich, die abgesetzten Priori danach direkt aus der Signoria auszuschließen.
*'''Anklage wegen Amtsmissbrauchs eines einzelnen Priore:''' Einfacher Antrag genügt, es müssen 2/3 der Mitglieder der Signoria zustimmen. Das eigentliche Verfahren wird dann an die drei Iudici übergeben, die den Vorwürfen in einem ordentlichen Gerichtsverfahren nachgehen müssen. Die Amtsgeschäfte werden währenddessen von einem Vertreter (durch den angeklagten Priore zu benennen) übernommen.
 
Welche Hindernisse entsprechenden Amtsenthebungsbestrebungen etwa in der Praxis entgegenstehen, zeigte sich zuletzt bei den gegen die Gonfaloniera [[Duridanya Zorgazo]] aufgekommenen Korruptionsvorwürfen: Obwohl sich mit [[Istirde von Urbet]] ab [[1045 BF]] die [[Consiglio della Priori#Priore iuris|Priora iuris]] selbst zur Speerspitze der juristischen Verfolgung dieser Vorwürfe machte, musste sie erst [[Archiv:Damit Recht gesprochen werde (BB 45)|eine Kampfkandidatur]] um den Censore-Posten der Zorgazo-Hochburg [[Torneocampo]] unterstützen und nach deren Scheitern [[Eronia Zorgazo]], die Kusine Duridanyas, selbst für ihr Vorhaben gewinnen, um endlich formell ein Verfahren in die Wege leiten zu können. Duridanya kehrte [[1047 BF]] dennoch &ndash; politisch angeschlagen &ndash; ins Priorium zurück, war jedoch weit davon weg, wieder zur Gonfaloniera gewählt zu werden.


==Die Censori im Einzelnen==
==Die Censori im Einzelnen==
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'''Censore von Magistralia'''
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:''Amtsträger:'' ''vakant''
:''Amtsträger:'' ?
:''Sitz der Niedergerichtsbarkeit:'' Palazzo del Castello
:''Sitz der Niedergerichtsbarkeit:'' Palazzo del Castello
:''Census in:'' [[Cassiena]], nördliche Mark Urbasi
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'''Censore von Sikramargino'''
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:''Sitz der Niedergerichtsbarkeit:'' Tsa-Tempel
:''Sitz der Niedergerichtsbarkeit:'' Tsa-Tempel
:''Census in:'' [[Sikramara]], südliche Mark Silbertal
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'''Censore von Torneocampo'''
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:''Sitz der Niedergerichtsbarkeit:'' Haus der Kornzunft
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'''Censore von Figurenza'''
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:''Sitz der Niedergerichtsbarkeit:'' Haus der Wollzunft
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Gewählt werden die Censori im Abstand von jeweils drei Jahren auf einer Versammlung aller Bürger ihres Stadtteils, wobei sich die Modi leicht unterscheiden, jedoch stets angeseheneren Bewohnern wie Familienoberhäuptern, Handwerksmeistern, Gelehrten oder Geweihten mehr Stimmen einräumen. Eine Kandidatur muss im Vorfeld der Wahl bekanntgegeben werden. Die Wahl findet stets am ersten Praiostag im Praiosmond statt. Der Wahlkampf spitzt sich im Vorfeld meist während des [[Palio della Balestra]] am 29. Rahja des Vorjahrs zu, wenn sich die beiden [[Nachbarschaften Urbasis|Nachbarschaften]] eines Stadtteils noch im erbitterten Wettstreit gegeneinander befinden.
Gewählt werden die Censori im Abstand von jeweils drei Jahren auf einer Versammlung aller Bürger ihres Stadtteils, wobei sich die Modi leicht unterscheiden, jedoch stets angeseheneren Bewohnern wie Familienoberhäuptern, Handwerksmeistern, Gelehrten oder Geweihten mehr Stimmen einräumen. Eine Kandidatur muss im Vorfeld der Wahl bekanntgegeben werden. Die Wahl findet stets am ersten Praiostag im Praiosmond statt. Der Wahlkampf spitzt sich im Vorfeld meist während des [[Palio della Balestra]] am 29. Rahja des Vorjahrs zu, wenn sich die beiden [[Nachbarschaften Urbasis|Nachbarschaften]] eines Stadtteils noch im erbitterten Wettstreit gegeneinander befinden.


Ein Censore kann (aber muss kein) Mitglied der [[Signoria Urbasis|Signoria]] sein, jedoch nicht zugleich [[Consiglio della Priori|Priore]] oder [[Uffizien und Affiliari Urbasis|Affiliare]]. Sollte er als Censore eines der von ihm eigentlich zu überwachenden Verwaltungsämter einnehmen, wird erwartet, dass er als Censore zurücktritt und der sofortigen Neuwahl eines Nachfolgers Platz macht. Die Absetzung eines Censore ist ein äußerst schwerfälliges Verfahren, weshalb sie bislang in der Praxis auch nicht vorkam.
Ein Censore kann <small>(aber muss kein)</small> Mitglied der [[Signoria Urbasis|Signoria]] sein, jedoch nicht zugleich [[Consiglio della Priori|Priore]] oder [[Uffizien und Affiliari Urbasis|Affiliare]]. Sollte er als Censore eines der von ihm eigentlich zu überwachenden Verwaltungsämter einnehmen, wird erwartet, dass er als Censore zurücktritt und der sofortigen Neuwahl eines Nachfolgers Platz macht. Die Absetzung eines Censore ist ein äußerst schwerfälliges Verfahren, weshalb sie bislang in der Praxis auch nicht vorkam.


==Calendarium==
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|Censore von [[Agreppara]] ||[[Tolman Flaviora]] ||Census & Censura ||Stadtteil ||
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|Censore von [[Figurenza]] ||[[Larona Aspoldo]] ||Census & Censura ||Stadtteil ||[[Kalman Aspoldo]] (bis 1033)
|Censore von [[Bild:Figurenza.png|15px]] [[Figurenza]] ||[[Larona Aspoldo]] ||Census & Censura ||Stadtteil ||[[Kalman Aspoldo]] (bis 1033)
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|Censore von [[Magistralia]] ||''vakant'' ||Census & Censura ||Stadtteil ||[[Acanio di Salsavûr]] (1034-46)
|Censore von [[Bild:Magistralia.png|15px]] [[Magistralia]] ||? ||Census & Censura ||Stadtteil ||[[Acanio di Salsavûr]] (1034-46)
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|Censore von [[Sikramargino]] ||''Kandidat Carasbaldi'' ||Census & Censura ||Stadtteil ||
|Censore von [[Bild:Sikramargino.png|15px]] [[Sikramargino]] ||? ||Census & Censura ||Stadtteil ||
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|Censore von [[Torneocampo]] ||[[Eronia Zorgazo]] ||Census & Censura ||Stadtteil ||[[Duridanya Zorgazo]] (1030-33)
|Censore von [[Bild:Torneocampo.png|15px]] [[Torneocampo]] ||[[Eronia Zorgazo]] ||Census & Censura ||Stadtteil ||[[Duridanya Zorgazo]] (1030-33)
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==Siehe auch==
*[[Politik Urbasis#Nachbarschaften und Stadtteile|Stadtteile Urbasis]]


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[[Kategorie:Gremium]][[Kategorie:Urbasi]]
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Version vom 29. März 2026, 16:27 Uhr

Politik Urbasis   Signoria   Consiglio   Gonfaloniere   Collegio   Uffizien   Militär   Urbasi im Kronkonvent   Calendarium    

Das Collegio della Censori ist das fünfköpfige Zensorenkollegium in der Fürstlichen Gemeinde des Heiligen Agreppo, der Stadtherrschaft Urbasis und Agrepparas. Die fünf Censori werden dabei von letzterer und den vier großen Stadtteilen ersterer – Figurenza, Magistralia, Sikramargino sowie Torneocampo – gewählt und wachen im Namen des einfachen Volkes über die Politik der Stadt. Ihre wichtigste Aufgabe ist die Durchführung des Census, der Erfassung aller steuerpflichtigen Bürger ihrer Stadt bzw. ihres Stadtteils. Doch auch die Censura obliegt ihnen, die Wahrung von Sitte und Moral.

Eingeführt wurden die Censori im Rahja 1029 BF zunächst von den Teilhabern der Silbertaler Bank, um nach dem Tod Travianos von Urbet die verpfändeten Ländereien des zerfallenen Fürstentums Urbasi auch gegen den Widerstand der ebenfalls darauf schielenden Landadligen zu besetzen. In der Constitutionara im Praios 1030 wurden sie zum städtischen Organ mit dem genannten Aufgabenbereich umgeformt. Als Kontrollgremium überwachen sie – zumindest formell – nun gemeinsam die Tätigkeiten aller anderen Räte und Behörden: der Signoria, des Consiglio und der Uffizien.

Rechte und Verpflichtungen

Census

Der Census erfolgt während der Amtszeit eines Censore genau einmal, und zwar im zweiten Amtsjahr – ob bereits im Praios oder etwa erst im Rahjamond, ist dem Censore freigestellt. Neben dem eigenen Stadtteil ist formell auch ein festgelegter Bezirk des Contado, des städtischen Umlands, vor allem der Marken Urbasi und Silbertal zu erfassen. Hier überschneiden sich die Befugnisse der Censori jedoch mit denen der örtlichen Statthalter und es werden des Aufwands wegen häufig nur Schätzungen herangezogen.

Die Ergebnisse des Census werden im Anschluss mit den Listen des Matriculario und des zuständigen Deceniars (Ämter der Uffizien) abgeglichen und letztere gegebenenfalls aktualisiert.

Censura

Die Censura, die "Wahrung von Sitte und Moral", ist die durchgehende Aufgabe der Censori – und nur vage umrissen, so dass sie in der Praxis unterschiedlich weit ausgelegt werden kann. In Rechtsfragen der Sitte und Moral hat ein Censore in seinem Stadtteil gar die Niedere Gerichtsbarkeit inne (vgl. Rechtssystem Urbasis).

Gegenüber den anderen Räten und Behörden der Stadt ist das Collegio in seiner Gesamtheit gefordert, um etwa Korruption und Amtsmissbrauch zu verhindern. Eine Formalisierung abseits der nachfolgend beschriebenen Amtsenthebungsverfahren gibt es dabei jedoch nicht. So beschränkt sich die Rolle der Censori hier abhängig vom Charisma und der Akzeptanz bei den Bürgern des jeweiligen Stadtteils meist auf die von Mahnern oder unverhohlenen Drohern.

Amtsenthebungen

Dem Zensorenkollegium kam bei den Korruptionsvorwürfen gegen Duridanya Zorgazo eine Schlüsselrolle zu.

Dem Collegio della Censori kommt bei radikalen Maßnahmen – wie Amtsenthebungen, Ausschluss aus der Signoria oder Anklagen wegen Amtsmissbrauchs – meist die Initiative zu. Jeweils mindestens 3 der 5 Censori können folgende Verfahren in Gang bringen:

  • Ausschluss eines einzelnen Mitglieds aus der Signoria: Einfacher Antrag genügt, es müssen 2/3 der Stimmberechtigten der Signoria zustimmen. Die Gründe können vielfältig sein, z.B. ein Verstoß gegen "Sitte und Moral", dauernde oder häufige Abwesenheit oder offensichtliche Unfähigkeit. Die hinter dem ausgeschlossenen Mitglied stehende Partei (Familie, Tempel oder Zunft) hat dann binnen 12 Praiosläufen einen Nachfolger zu benennen.
  • Ausschluss einer Partei aus der Signoria: Antrag muss von mindestens einem (weiteren) Geweihten der Zwölfe unterstützt werden, es müssen 2 der 3 Iudici (Stadtrichter) zustimmen, ebenso 2/3 der Mitglieder der Signoria. Die Gründe müssen äußerst schwerwiegend sein, da dies ein einschneidendes Ereignis ist: Entweder ist die Familie als ganze unwürdig, ein Mitglied in die Signoria zu entsenden (wegen Hochverrats, Dämonenpakt u.ä.) oder sie kann es aus bestimmten Gründen nicht mehr (letztes Mitglied liegt im Sterben, Ehrenamt ist finanziell nicht mehr tragbar). Tempelgemeinschaften können nicht aus der Signoria ausgeschlossen werden, solange der jeweilige Tempel oder Schrein nicht aufgelöst wurde. Ansonsten bestimmt die Signoria binnen 12 Praiosläufen eine der ausgeschlossenen Familie oder Zunft nachfolgende Partei.
  • Entlassung des Consiglios della Priori: Antrag muss von mindestens zwei (weiteren) Geweihten der Zwölfe unterstützt werden, es muss mehr als die Hälfte der Mitglieder der Signoria zustimmen. Die Gründe für dieses Verfahren sind meistens so katastrophal, dass die Entlassung des Consiglios reine Formsache ist, z.B. eine katastrophale militärische Niederlage, schwerwiegende Seuchen oder wirtschaftliche Krisen. Die abgesetzten Priori gelten dann sofort als reine Signori, während ihre Amtsgeschäfte bis zur Neuwahl des Consiglios binnen 3 Praiosläufen ruhen. Es ist natürlich auch möglich, die abgesetzten Priori danach direkt aus der Signoria auszuschließen.
  • Anklage wegen Amtsmissbrauchs eines einzelnen Priore: Einfacher Antrag genügt, es müssen 2/3 der Mitglieder der Signoria zustimmen. Das eigentliche Verfahren wird dann an die drei Iudici übergeben, die den Vorwürfen in einem ordentlichen Gerichtsverfahren nachgehen müssen. Die Amtsgeschäfte werden währenddessen von einem Vertreter (durch den angeklagten Priore zu benennen) übernommen.

Welche Hindernisse entsprechenden Amtsenthebungsbestrebungen etwa in der Praxis entgegenstehen, zeigte sich zuletzt bei den gegen die Gonfaloniera Duridanya Zorgazo aufgekommenen Korruptionsvorwürfen: Obwohl sich mit Istirde von Urbet ab 1045 BF die Priora iuris selbst zur Speerspitze der juristischen Verfolgung dieser Vorwürfe machte, musste sie erst eine Kampfkandidatur um den Censore-Posten der Zorgazo-Hochburg Torneocampo unterstützen und nach deren Scheitern Eronia Zorgazo, die Kusine Duridanyas, selbst für ihr Vorhaben gewinnen, um endlich formell ein Verfahren in die Wege leiten zu können. Duridanya kehrte 1047 BF dennoch – politisch angeschlagen – ins Priorium zurück, war jedoch weit davon weg, wieder zur Gonfaloniera gewählt zu werden.

Die Censori im Einzelnen

Censore von Magistralia

Amtsträger: ?
Sitz der Niedergerichtsbarkeit: Palazzo del Castello
Census in: Cassiena, nördliche Mark Urbasi

Censore von Sikramargino

Amtsträger: ?
Sitz der Niedergerichtsbarkeit: Tsa-Tempel
Census in: Sikramara, südliche Mark Silbertal

Censore von Torneocampo

Amtsträgerin: Eronia Zorgazo
Sitz der Niedergerichtsbarkeit: Haus der Kornzunft
Census in: Vorstadt Camponuovo, nördliche Mark Silbertal

Censore von Figurenza

Amtsträger: Larona Aspoldo
Sitz der Niedergerichtsbarkeit: Ingerimm-Tempel
Census in: südliche Mark Urbasi (z.B. Nerano)

Censore von Agreppara

Amtsträger: Tolman Flaviora
Sitz der Niedergerichtsbarkeit: Haus der Wollzunft
Census in: Tamarasco, weiteres Umland südlich des Sikram

Wahlmodus

Gewählt werden die Censori im Abstand von jeweils drei Jahren auf einer Versammlung aller Bürger ihres Stadtteils, wobei sich die Modi leicht unterscheiden, jedoch stets angeseheneren Bewohnern wie Familienoberhäuptern, Handwerksmeistern, Gelehrten oder Geweihten mehr Stimmen einräumen. Eine Kandidatur muss im Vorfeld der Wahl bekanntgegeben werden. Die Wahl findet stets am ersten Praiostag im Praiosmond statt. Der Wahlkampf spitzt sich im Vorfeld meist während des Palio della Balestra am 29. Rahja des Vorjahrs zu, wenn sich die beiden Nachbarschaften eines Stadtteils noch im erbitterten Wettstreit gegeneinander befinden.

Ein Censore kann (aber muss kein) Mitglied der Signoria sein, jedoch nicht zugleich Priore oder Affiliare. Sollte er als Censore eines der von ihm eigentlich zu überwachenden Verwaltungsämter einnehmen, wird erwartet, dass er als Censore zurücktritt und der sofortigen Neuwahl eines Nachfolgers Platz macht. Die Absetzung eines Censore ist ein äußerst schwerfälliges Verfahren, weshalb sie bislang in der Praxis auch nicht vorkam.

Calendarium

Titel/Amt Titel-/Amtsträger Anmerkungen Wahl durch Vorgänger

Censori
Censore von Agreppara Tolman Flaviora Census & Censura Stadtteil
Censore von Figurenza Larona Aspoldo Census & Censura Stadtteil Kalman Aspoldo (bis 1033)
Censore von Magistralia ? Census & Censura Stadtteil Acanio di Salsavûr (1034-46)
Censore von Sikramargino ? Census & Censura Stadtteil
Censore von Torneocampo Eronia Zorgazo Census & Censura Stadtteil Duridanya Zorgazo (1030-33)


Spielerstadt Urbasi
Geschichte

... seit dem Unabhängigkeitskrieg | ... im Krieg der Drachen | ... unter Miguel | ... unter Romualdo | ... zwischen Feuernacht und Katastrophe | ... im Krieg der Farben | ... bis zur Stadtfreiheit Agrepparas | Jüngste Geschichte | Stadtentwicklung

Politik

Fürstl. Gemeinde des Hl. Agreppo
Signoria | Consiglio | Gonfaloniere | Collegio | Uffizien | Militär | Urbasi im Kronkonvent | Calendarium

Allgemeines

Urbasi | Agreppara | Urbasiglia
Themen: Kultur | Wirtschaft | Zünfte | Familien | Personen | Mysteria et Arcana | Wappenrolle | Urbasi in 3D

Stadtbeschreibungen

Urbasi | Agreppara
Stadtteile: Magistralia | Figurenza | Sikramargino | Torneocampo | Camponuovo
Nachbarschaften

Briefspiel

Spielerfamilien | Werde Briefspieler!