Politik Sewamund

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Das Wappen der Landstadt Sewamund


Der Lilienrat ist die Regierung der Landstadt Sewamund und tagt im Lilienflügel von Schloss Corello, das zugleich Amtssitz des Lilienherrn (Stadtoberhauptes) und anderer Amtsträger ist. Alle ratsfähigen Familien, die entsprechendes zu versteuerndes Einkommen aufweisen, dürfen einen Ratsherrn (mit Sitz, Wort und Stimme) entsenden. Die ehrbaren Familien, deren versteuertes Einkommen unter einer gewissen Grenze liegt, die aber dennoch dem Adel entstammen, haben das Recht auf einen Repräsentanten (mit Sitz und Wort) im Rat. Die Vorsteher der Tempel der Stadt haben ebenso einen Sitz, allerdings ohne Stimmrecht (außer sie sind zugleich Repräsentant einer ratsfähigen Familie). Gleiches gilt für den Gesandten des Herzogs (Sitz und Wort). Die Gastalden (Zunftmeister) (nur Sitz) wählen einen aus ihren Reihen als Sprecher, um das gemeinsame Recht im Rat zu sprechen in Anspruch zu nehmen. Der Baron von Sewamund hat aufgrund der konfliktreichen gemeinsamen Vergangenheit, aber der dennoch weiterhin engen Verbundenheit, einen Sitz als Ehrengast des Lilienrats und darf zudem auch das Wort erheben, jedoch nicht abstimmen. Es wird ihm darüber hinaus das Privileg eingeräumt, dem Lilienherrn gegenüber auf der anderen Seite des Ratstisches zu sitzen, um seinen Rang zu würdigen.


Der neue Lilienrat (seit 1046 BF)

Regierungsform
Aristokratie des Patriziats
Herrschaftsform
Selbstergänzendes Einkammerparlament der maßgeblichen Adelsgeschlechter
Herrschaftsbereich
Landstadt Sewamund, sowie formell die Kolonie Neu-Sewamund

Pflichten der ratsfähigen Familien

Zur Stadtverteidigung zu Land ist jede ratsfähige Familie formell verpflichtet, zweimal zwölf Fußknechte, Reiter oder Schützen samt eines im Kriegshandwerk geschulten Offiziers zu stellen. Diese Funktion kann auch von einem Condottiere erfüllt werden. Wahlweise kann auch eine entsprechende Geldsumme zur Anwerbung von Söldnern bezahlt werden. Alle ratsfähigen Familien sowie alle Tempelvorsteher (jeweils) und Zünfte (gemeinsam) müssen einen Schlachtreiter (der Ratsherr selbst oder ein Cavalleristo) samt Knappen (ein leichter Reiter als Leibwächter) zur Stadtverteidigung stellen. Dieser Schlachtreiter kann auch die Funktion des Offiziers erfüllen.

Zur Stadtverteidigung zur See ist ebenso jede ratsfähige Familie formell verpflichtet, ein bewaffnetes Schiff samt eines geschulten Seeoffiziers (sozusagen ein See-Cavalleristo) oder zweimal zwölf Seesoldaten samt Offizier zu stellen. Wahlweise kann auch eine entsprechende Geldsumme zur Finanzierung von Seesöldnern bzw. Freibeutern bezahlt werden.

In der Praxis ist die Abstellung von Truppen für die Stadtverteidigung jedoch ein komplexer Aushandlungsprozess und die formell beeindruckende Truppenzahl bzw. Flotte kann kaum jemals erreicht werden.

Ratsherren dürfen keine weiteren Ämter ausüben, welche ihre Loyalität zur Stadt in Frage stellen könnten (beispielsweise bei einem Baron oder in einer anderen Stadt). Ausnahmen für Ämter im Dienste des Horas oder Ehrenämter am Hof des Herzogs sind jedoch möglich. Die Ratsherren können Vertreter ernennen, wenn sie abwesend oder unpässlich sind. Diese Vertreter müssen jedoch aus ihrer eigenen Familie/ihrem jeweiligen Tempel/ihrer Zunft stammen. Um eine gewisse Reife der Ratsherren zu gewährleisten wird ein Mindestalter von 20 Götterläufen festgelegt.

Privilegien der ratsfähigen Familien

Alle Ratsherren der ratsfähigen Familien des Lilienrats werden in den Rang eines (nicht-erblichen) Cavalliere erhoben, so sie diesen Titel nicht bereits tragen. Bestimmten Amtsträgern wird der Titel eines (nicht-erblichen) Esquirio verliehen, so sie diesen Titel oder einen höheren nicht bereits tragen. Amtsträger behalten ihren Titel mit allen Rechten, Pflichten und Privilegien auch nach Ablauf der Amtszeit bis zu ihrem Tod oder einem gerichtlichen Entzug ihres Titels. Für besondere Verdienste um die Stadt kann ein solcher auch in einen erblichen Titel umgewandelt werden.

Darüberhinaus erhalten aktuelle und ehemalige Ratsherren Vorzugsbehandlung an den Stadttoren, sowie exklusiven Zugang zum Weinkeller des Rats. Amtierenden Ratsherren ist es zudem als einzigen erlaubt Krägen von mehr als einem Spann Breite, sowie Mäntel im dunklen Blau des Sewamunder Wappens und einem goldenen Lilienschlüssel über dem Herzen in der Stadt zu tragen.

Die Rolle des Barons von Sewamund

Aufgrund der Ereignisse des Sewamunder Resolutionsaufstands ist der Baron von Sewamund auf unbegrenzte Zeit von einem Sitz als Ratsherr und allen städtischen Ämter ausgeschlossen. Er erhält jedoch einen Sitz als Ehrengast des Lilienrats und darf in den Versammlungen das Wort erheben.

Besetzung der Ämter

Nur die Ratsherren der ratsfähigen Geschlechter dürfen sich zur Wahl für eines der Ämter des Lilienrats stellen. Die Amtsträger werden für fünf Götterläufe gewählt, können unbegrenzt wiedergewählt, aber auch vorzeitig durch Mehrheitsbeschluss abgesetzt werden.

Privilegien des Lilienrats

Die Stadt Sewamund genießt alle Privilegien einer Landstadt und hat darüberhinaus auf Beschluss des Herzogs von Grangorien einige weitere Privilegien erhalten. Dazu gehören das Recht der Nobilitierung, die Freigerichtsbarkeit', das Leumunds-, das Steuer- und das Befestigungsprivileg sowie das Standarten-, Fehde- und Münzrecht (bis inklusive Silbertaler).

Ämter des Lilienrats

Lilienherrin

Die Krone der Lilienherrin
Sitz: Schloss Corello
Die Lilienherrin ist das gewählte Stadtoberhaupt und Vorsitzende des Lilienrats. Sie unterschreibt die Beschlüsse des Lilienrates, empfängt hohe Gäste, vertritt formell die Stadt im Kronkonvent (zumeist aber selbst vertreten durch einen Delegierten) und im Bun der Vereinigten Sewaklande und ist von ihren Privilegien her dem alten Landherrn/Baronet gleichgestellt.
Sie ernennt folgende niedere Ämter:
  • Delegierter im Kronkonvent
  • Delegierte bei den Vereinigten Sewaklanden (2)
  • Siechenherr (Aufsicht über das Hospital)
  • Brandherr
  • Kammerherr (Majordomus von Schloss Corello)
  • Hochrichter (ein von Sewamund gestellter Richter am Hochgericht des Herzogs in Farsid)

Kanzler

Sitz: Magistrat
Der Kanzler leitet die städtische Kanzlei und steht der Stadtverwaltung vor, siegelt die Beschlüsse des Lilienrates mit dem Stadtsiegel und vertritt die Lilienherrin in deren Abwesenheit.
Er ernennt folgende niedere Ämter:
  • Holzherr
  • Siegelherr
  • Matrikelherr

Seneschallin

Sitz: Burg Sewakstein
Die Seneschallin führt die Truppen der Stadt ins Feld, verwaltet die städtischen Befestigungen (außer der Hafenbefestung) und das städtische Arsenal und ist für die Ausbildung der städtischen Miliz zuständig.
Sie ernennt folgende niedere Ämter:

Commodore

Sitz: Neue Admiralität
Der Commodore hat das Oberkommando über die städtische Flotte, verwaltet die Hafenfestung und ist für die Instandhaltung der Seeverteidigungsanlagen zuständig. Zudem koordiniert er die Zusammenarbeit mit der Phecadischen Flotte des Herzogtums.
Er ernennt folgende niedere Ämter:
  • Condottiere der städtischen Seesöldner
  • Kastellan der Hafenfestung

Hafenmeisterin

Sitz: Hafenkommandantur im Efferd-Tempel St. Dozman
Die Hafenmeisterin verwaltet den Handelshafen und die Speicherhäuser, kassiert Liegegebühren und Hafenzölle und hat die Aufsicht über den Seehandel und den Freihafen. Zudem koordiniert sie die Zusammenarbeit mit der Nordmeer-Compagnie.
Sie ernennt folgende niedere Ämter:
  • Speicherherr

Landvogt

Sitz: Schloss Corello
Der Landvogt verwaltet den städtischen Landbesitz, kümmert sich um den Unterhalt von Wegen und hat die Aufsicht über den Landhandel. Formell ist er zudem für die Kolonie Neu-Sewamund zuständig.
Er ernennt folgende niedere Ämter:
  • Vogt von Trafiume (Brückenvogt)
  • Vogt von Mabêc
  • Vogt von Kosgarten
  • Gouverneur von Neu-Sewamund

Hofmeisterin

Sitz: Schloss Corello
Die Hofmeisterin beaufsichtigt die örtlichen Schrifterzeugnisse und veröffentlicht die Beschlüsse des Lilienrates. Zudem organisiert sie die Sitzungen des Lilienrates, verwaltet den Weinkeller und leitet den Ratskeller.
Sie ernennt folgende niedere Ämter:
  • Cellarius des Lilienrates
  • Zensor
  • Wirt des Ratskellers

Justiziar

Sitz: Schloss Corello
Der Justiziar ist für Recht und Gesetz zuständig. Er wird im Rat bei Gesetzesvorschlägen oder -fragen angehört, setzt beide Stadtrichter ein und hat das Kommando über die städtischen Büttel.
Er ernennt folgende niedere Ämter:
  • Gerichtsherr
  • Prokurator (Ankläger)
  • Freigericht (ein Stadtrichter, ein Landrichter, tagt im Gerichtssaal des Magistrats)
  • Leutnant der Stadtbüttel

Kämmmererin

Sitz: Schloss Corello
Die Kämmererin beaufsichtigt die Börse und die Kasse Sewamunds, in die Steuern, Geldstrafen und Zölle des Umlandes und der Stadt einfließen und aus der die Ausgaben Sewamunds getätigt werden. Zur Einnahme und Bewachung der Gelder befehligt sie die Marktbüttel.
Sie ernennt folgende niedere Ämter:
  • Gastherr
  • Marktherr
  • Korporal der Marktbüttel

Baumeister

Sitz: Schloss Corello
Der Baumeister beaufsichtigt die städtische Infrastruktur (zb Deiche, Kanäle, Tunnel, Wasser- und Abwasser, Seuchenschutz) und städtische Bau- und Instandhaltungsprojekte.
Er ernennt folgende niedere Ämter:
  • Deichvogt
  • Kanalvogt
  • Wasserherr (Wasser-/Abwasser, Seuchenschutz)


Siehe auch