Gonfaloniere Urbasis
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Der Gonfaloniere Urbasis, seit 1046 BF offiziell Gonfaloniere der Fürstlichen Gemeinde des Heiligen Agreppo, ist der nominell höchste Amtsträger und Stadtoberhaupt Urbasis sowie der nach der Stadtgründung Agrepparas zum Städtebündnis umgeformten Fürstlichen Gemeinde. Erstmals zum Ende des Unabhängigkeitskriegs gewählt, stand er wiederholt in Rivalität zu Herrschaftsansprüchen des Feudaladels – vor allem des Hauses d'Auspizzi – und musste mehrfach zurücktreten. Seit 1030 BF steht er als oberster Repräsentant der Fürstlichen Gemeinde vor. Seine (durchaus umstrittene) Anrede lautete zeitweise "Euer durchlauchtigste Exzellenz"; inzwischen wird eher die Amtsbezeichnung selbst auch als Anrede verwendet.
Gewählt wird der Gonfaloniere gemeinsam mit den anderen Priori bei der regelmäßig alle zwei Jahre am letzten Praiostag des Praiosmonds stattfindenden Wahl zum Consiglio della Priori. Die Würde des Gonfaloniere fällt dabei automatisch dem stimmenstärksten Priore zu, der sich zudem als Erster sein Ressort unter den Priore-Ämtern auswählen darf. In seiner Funktion als Gonfaloniere ("Bannerträger") vertritt er die Fürstliche Gemeinde gegenüber Auswärtigen, nimmt formell ihren stimmberechtigten Platz im Haus der Edlen des Kronkonvents ein (lässt sich üblicherweise aber durch Delegierte vertreten), führt offizielle Zeremonien durch und gilt als Gastgeber der Zusammenkünfte von Signoria und Priorium. Überwacht wird seine Politik wie die aller anderen Amtsträger der Fürstlichen Gemeinde nominell durchs Collegio.
Nachdem der Gonfaloniere Urbasis in früherer Zeit jeweils auf Lebenszeit gewählt wurde, ist die heute gültige Befristung der Amtszeit infolge der despotischen Herrschaft Travianos von Urbet eingeführt worden. Eine Wiederwahl ist jedoch möglich. Seit 1034 BF untersteht ihm ein eigenes Ufficio, zusätzlich zu dem ihm als Priore unterstellten.
Liste der Amtsträger
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Alle Amtszeiten datieren nach Bosparans Fall. 751-752: Azzo Silbertaler d.Ä. *Die Amtszeit des Gonfaloniere wie die des gesamten Consiglios wurde 1032 BF einmalig um ein Jahr bis 1033 verlängert. |
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