Damnatio memoriae

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Wer fehlt denn da?

Als Damnatio memoriae wird der Vorgang bezeichnet, die Erinnerung an eine Person auszutilgen. Dies kann eine starke richterliche Strafe (z.B. vom Wahrer der Ordnung oder vom Horas ausgesprochen) oder aber auch ein gesellschaftliches oder religiös begründetes Vorhaben sein.

Der Name des Betroffenen wird nicht mehr genannt, aus offiziellen Annalen, Registern und Chroniken getilgt, seine Bildnisse zerstört oder übermalt, seine Werke verboten und verbrannt. In extremen Fällen werden Münzen mit seinem Abbild eingeschmolzen oder öffentliche Bauwerke, die seinen Namen trugen, umbenannt.

Der Name des Bestraften wird und Darstellungen und Schriften über ihn vernichtet, so dass man nicht mehr sagen kann, ob er überhaupt existiert hat. Dieser Strafe unterlagen selbst Horaskaiser.

Die Damnatio memoriae steht im scharfen Kontrast zum Renascentia-Gedanken und zur horasischen Tradition der Erinnerung, in der auch gescheiterte Persönlichkeiten als warnende Beispiele erhalten bleiben. Ihre Anwendung gilt daher als Ausdruck äußerster Ehrabschneidung, Verachtung und tiefer moralischer Verdammung.

Bekannte Beispiele

Quellen

  • Reich des Horas, Seite 34
  • Schatten über Bosparan, Seiten 9, 18-19, 57