Archiv:Staats-Gericht eröffnet Verfahren gegen Baronin aus dem Mittelreich (BB 11)
Quelle: Bosparanisches Blatt Nr. 11, Seiten 16ff.
Aventurisches Datum: Hesinde 1020 BF
von Gerilian von Torrem
Vinsalt. Sicherlich kann der Leser sich noch genau an die Aufregungen um den Richterspruch der Baronin von Trappenfurten erinnern, demzufolge der Cavalliere Emerald ya Barigeldi zum Tode verurteilt wurde, obwohl dieser nach ersten Erkenntnissen nur einen Ehrenhändel der RONdra ausgetragen hatte. In Vinsalt wurde in diesen Tagen das Verfahren gegen die Baronin eröffnet.
Unter Vorsitz Seiner Hoheitlichen Excellenz Staats-Iusticiar Eolan IV. Berlînghan, Herzog von Methumis, der eigens für diesen Prozeß nach Vinsalt reiste, wurde am 16. HESinde das Verfahren gegen Ihre Hochgeboren Baronin Veriya Tsafelde-Natterntal von Trappenfurten-Urbeltor eröffnet. Das Staats-Cammer-Gericht hatte das Verfahren ansichgezogen, weil es um einen "höchst seltsamen und prekären Casus gehe, der exemplarischen Charakter habe und daher von evidenter Bedeutung sei", wie sich das Gericht in einer öffentlichen Begründung ausdrückte. Interessant für den Unkundigen dürfte sein, dass das Staats-Cammer-Gericht keine klare Zuständigkeit hat. Es ist zwar dazu verpflichtet Streitigkeiten und Verbrechen des horasischen Hochadels zur Entscheidung anzunehmen und als Appelationsinstanz für Hochgerichtsurteile zu dienen, ansonsten aber ist es dem Gericht völlig freigestellt Verfahren zu eröffnen. In diesem Fall hat es ebendieses getan.
Auf dem Konvent zu Praske, vor wenigen Monden, konnte durch einen Gesandten des Iusticiars eine Vorladung an Baronin Veriya Tsafelde-Natterntal von Trappenfurten-Urbeltor übergeben werden. Bei dieser Gelegenheit erhielt der Gesandte eine "Richtigstellung" von der Baronin höchstselbst verfaßt, die mittlerweile zu den Akten genommen wurde.
Wenig später, in Vinsalt wartete man auf die Baronin von Trappenfurten, sprach ein Ritter Dunchaban Zornbold von Jergan und Tsafelde vor dem Justiciar vor. Er sei entsandt worden vom Trappenfurtschen, die Baronin zu vertreten. Sie sähe sich an Leib und Leben bedroht durch den "Bund vom Blute Bosparans", der ihren Kopf auf den Zinnen des Horaspalastes sehen wolle. Dieses wollte man in Vinsalt sehr wohl einsehen und die Vertretung des Ritters Dunchaban annehmen. Der Prozeß konnte beginnen.
Am Morgen des 16. Praioslauf im Hesindemond des Jahres 2512 Horas trat das Staats-Cammer-Gericht zusammen. Unter Vorsitz seiner Hoheitlichen Excellenz Eolan IV. Berlînghan von Methumis versammelten sich die Hohen Eichewine Hesindiane von Bethana, Croenar von Marvinko, Cedor von Thegûn, Gorfar Sohn des Gurobead, als Vertreter der verstorbenen Gräfin von Bomed, Nepolemo ya Torese, als Vertreter des Erzherrschers von Arivor und Zandor von Nervuk, als Protektor von Phecadien, um Gericht zu sitzen über Baronin Veriya Tsafelde-Natterntal von Trappenfurten-Urbeltor.
Die Anklage wurde von Cron-Anwalt Efferdan von Hussbek verlesen. Die Kaiserin ließ sich nicht, wie eigentlich üblich, von Staats-Procuratorin Odina Thirindar von Schelf vertreten, sondern vom Cron-Anwalt von Yaquiria einem Yaquirischen Cron-Amt, das nach der horasischen Hofreform nur noch auf Verlangen des Cron-Conventes tätig wird. Wie wir hinter vorgehaltener Hand erfahren konnten, ist dies ein Zeichen der Kaiserin der ganzen Angelegenheit nicht allzuviel Bedeutung beizumessen und den Kongreß in Oberfels nicht allzu arg zu strapazieren. Wer weiß, was Ihre Gesandten noch für Überraschungen bereithalten?
Doch zurück zum Prozeß gegen die Baronin von Trappenfurten. Die Anklage lautete auf "vorsätzlichen, niederträchtigen und heimtückischen Mord an Cavalliere Emerald ya Barigeldi, sowie willkürlicher Rechtsbeugung in besonders eklatantem Maße." Es gab einige empörte Protestrufe im Gerichtssaal, die wohl von Mitarbeitern der Garethischen Botschaft stammten, aber ansonsten verhielt sich der Vertreter der Baronin ruhig, da dieser die Anklagepunkte bereits kannte. Nach den Ausführungen des Cron-Anwaltes, der noch um einiges mehr ausholte und die Anklage begründete (das mag der geneigte Leser den Prozeßmitschriften entnehmen), hatte Ritter Dunchaban Zornbold von Jergan und Tsafelde, Junker von Schneidgrasweiler das Wort: Zunächst erklärte der Ritter Dunchaban die Umstände des Fernbleibens der Baronin, die vom Gericht anerkannt wurden und ihn somit als Vertreter der Baronin bestätigten. Weiter führte der Herr Ritter im Prinzip die Richtigstellung der Baronin aus, die dem Gericht schon seit der Rückkehr der Gesandtschaft aus Praske vorlag. Dorten rechtfertigt sich die Baronin, dass es sich nicht um einen Zweikampfe gehandelt habe, den der Cavalliere Emerald mit ihrem Vogte Farian ya Aragonza austrug, sondern vielmehr ein hinterhältiger Mord gewesen sei, bei dem Vogt Farian sein Leben ließ. Nach der Anhörung des Herrn Ritters wurde die Verhandlung vertagt. Die Beweisaufnahme wird nun beginnen. Mit einem Urteil ist wohl erst im Frühjahr diesen Jahres zu rechnen.
Doch bleiben für uns und den Leser noch einige Fragen offen: Warum wurde ob der Richtigstellung der Baronin das Verfahren trotzalledem noch eröffnet? Vom Staats-Cammer-Gericht konnten wir erwartungsgemäß keine Stellungnahme erhalten, weswegen wir uns wie immer in Fragen der Jurisprudenz an die Cammer-Richterin Esquiria Praijane ya Aldubhor-Halda wendeten. Esquiria Praijane ist Mitglied des Ucurihofes von Yaquiria und eine versierte Kennerin der liebfeldischen Rechtsprechung. Frau ya Aldubhor-Halda wiegelte zwar ab, ließ aber durchblicken, dass diese Richtigstellung noch einige Fragen offenließ, die im Verlaufe des Prozesses noch zu klären wären.
Auch wurde hinter vorgehaltener Hand gemunkelt, die Bedrohung durch den "Bund vom Blute Bosparans" sei eine Schutzbehauptung der Baronin, sich einem möglichen Urteilsspruch zu entziehen und trotzalledem durch ein reines Fernbleiben kein Schuldanerkenntnis abzuliefern. Grundlage für diese Gerüchte sind folgende: Erstens: Es konnte niemand gefunden werden, der von diesem "Bund vom Blute Bosparans" je gehört hätte, noch irgendwelche Mitglieder hätte aufsagen können. Das alleine mag zwar noch kein ausreichender Grund sein, doch die Drohung den Kopf der Baronin auf eine Zinne des Horaspalastes aufzuspießen, mußte einen Kenner der Szene doch arg verdutzen, hat doch der Kaiserpalast in Vinsalt keine Zinne, auf der man irgend etwas aufspießen könnte!? Wenn die Baronin nicht selbst diesen Bund ins Leben gerufen hat, was wir ihr selbstverständlich niemals unterstellen wollen, sollte sie sich vielleicht fragen, ob es innerhalb ihrer Baronie nicht vielleicht Subjekte gibt, die ihr Böses wollen? Vielleicht sogar wegen eines überhöhten Strafmaßes? Wir wissen es nicht.
Auf ganz besonderes Mißbehagen traf allerdings wiedereinmal die Aussage der Kaiserlichen Kanzlei für Reichsangelegenheiten zu dieser (Reichs-(?))Angelegenheit, die diese im Aventurischen Boten veröffentlichte. Man könne ja verstehen, dass das Trappenfurtsche Geschehen die Garether Kanzlei im Moment nur peripher tangiere, dennoch sei es keinesfalls hinzunehmen, dass die Garether Bureaukraten ein "kleines" Unrecht dahingehend abwiegeln wollten, es gäbe ein viel größeres Unrecht im Tobrischen! Was sei das für ein Rechtsgedanke? Wolle man einen Dieb straffrei davonkommen lassen, nur weil gerade ein Mörder in der Stadt sei? Herr Narbosios von Eslamsgrund scheint in der Tat im Moment ein wenig überarbeitet zu sein, wenn er diese Sicht der Dinge vertrete. Das könne doch wohl kaum sein Ernst sein!
Auch die lapidare Bemerkung zum Codex Pax Aventuriana disqualifiziere den Herrn Reichsrat doch in eklatanter und keinesfalls zu tolerierender Weise. Wer wagen könnte in Zeiten der Rückkunft Borbarads ein von Rohal erlassenes Gesetz als seltsam abzutun, der könne doch kaum bei Sinnen sein und sein Dienstherr sollte doch vielleicht einmal über eine Ruhestandsregelung nachsinnen. In Vinsalt sei man ob dieser Äußerungen jedenfalls aufs tiefste besorgt und beunruhigt. Es wurde erwogen "Entwicklungshilfe" in Sachen Staatsverwaltung zu schicken, wenn man darum bitten würde.
Desweiteren wurde sowohl die Handlungsweise des Grafen von Gratenfels begrüßt, der trotz kluger Sprüche aus Gareth den Sinn für die Realität noch nicht verloren zu haben scheint und die Baronin unter Hausarrest stellte, wie auch die Entscheidung der Baronin zu Trappenfurten, die sich doch zumindest augenscheinlich um eine Aufklärung der Dinge bemühe und zumindest ihren guten Willen bekunde. Daran sollte sich die Reichskanzlei ruhig einmal ein Beispiel nehmen, bevor man sich mit unnützem Geschwätz selbst abkanzele. Harte Worte aus Vinsalt.
Fürs erste wollen wir das Buch mit den Siegeln wieder verschließen und den Schauplatz verlassen. Zu einem späteren Zeitpunkt mag man weitere Worte darüber verlieren. Wir werden die Leser auf jeden Fall um den Fortgang informieren.