Archiv:Von der Strenge des Herrn Efferd (BB 12)
Quelle: Bosparanisches Blatt Nr. 12
oder wie ein Fluch Efferdas traf
EFFERDAS/HZM. METHUMIS. Der Fluch des Matrosen eines wider allen Efferdsrechten vor der Stadt Efferdas versenkten Schiffes hat die sonst unter dem besonderen Schutz des Meeresgottes stehende Stadt in der Nacht zum 19ten Firun des Jahres Horas 2512 getroffen (vgl. BB#10). Bereits Tage vorher hatten starke Winde schwere, in ihrer Dunkelheit den Zorn Efferds verheißende Regenwolken an die Küste getrieben. In bewußter Nacht schließlich schwoll der Sturm noch einmal stark an und die Temperatur sank so stark, daß Schneestürme über das Land zogen.
Die Kälte mag ein Zeichen für den kalten Sinn des Herren der Tiefe gewesen sein, Vergeltung für den Frevel zu üben an der Stadt, welche seinen Namen trägt. Die Heftigkeit des Sturmes nämlich ließ die Wassermassen auftürmen und diese fielen mit unbändiger Wildheit über die gesamte Unterstadt her und zerschlugen, was sich ihnen in den Weg stellte. Die gesamte Nacht tobte der Sturm, bis am nächsten Morgen der Zorn des Gottes verraucht schien und der Sturm abschwoll und die Bürger der Stadt unter einer milde scheinenden Sonne zählen mochten, was ihnen der Sturm genommen. Manch im Hafen liegendes Schiff war beschädigt an der Takelage oder am Rumpf gar, fast alle Häuser waren in Mitleidenschaft gezogen, viele Holzhütten gar sämtlich Raub der Fluten geworden. Daß wohl nur drei Dutzend Menschen bei der Katastrophe den Tod fanden, ist dem Umstande zuzuschreiben, daß sich die meisten der sich noch in der Unterstadt aufgehaltenen Menschen Zuflucht im ebenso wie die Horaskaiserliche Flottillienkommandantur kaum in Mitleidenschaft gezogenen Efferdtempel gesucht hatten, um dort in Bußgottesdiensten Abbitte zu leisten. Der unter Arrest gestellte Capitano des Castello Efferdas, welcher durch sein Handeln, den Zorn des Gottes erst heraufbeschworen hatte, wurde am selben Morgen erhängt in seiner Zelle aufgefunden. Ob es sich hierbei um eine Selbstentleibung, einen Meuchelmord oder gar eine Hinrichtung auf Geheiß lhro Hochgeboren Elanor handelt, wird derzeit durch die zuständigen Staatsadvocati untersucht, wobei jedoch die letztgenannte Möglichkeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, weilte die Baronin doch zu diesen Tagen gar nicht in der Stadt.