Gerechte Teilung

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Eine gerechte Aufteilung einer Ressource liegt dann vor, wenn jeder Beteiligte glaubt, die Aufteilung sei fair. Dabei kann jeder die vorliegenden Teilstücke anders bewerten. Die subjektive Einschätzung des Wertes durch die Beteiligten ist somit ein immanenter Faktor, wenn es darum geht, ein Protokoll zu finden, mit dem man dann eine gerechte Aufteilung herstellt. Tatsächlich fällt die Einigung sogar leichter, wenn die Beteiligten verschiedene Dinge bevorzugen.
Die Ressource kann beliebig teilbar sein (häufiges Modellbeispiel hierfür ist ein Kuchen) oder gewisse unteilbare Stücke (z.B. Möbel) besitzen, wobei der erste Fall meistens einfacher ist. Des Weiteren existiert die Variante, dass das aufzuteilende Objekt unerwünscht ist, jeder also möglichst wenig davon haben will.
Alle Teilungsprotokolle setzen voraus, dass die Beteiligten überhaupt fähig und willens sind, eine Einigung zu finden.

Zwei Personen

Der Klassiker der gerechten Teilung lautet: "Eine Person teilt (den Kuchen), die andere Person wählt." Falls die beiden sich nicht einigen können, wer was macht, wird dies ausgelost. Dieses Protokoll ist seit Urzeiten bekannt.

Novacasas Scheidungs-Protokoll

Alle Besitztümer mit eindeutigem Besitzrecht werden ausgesondert. Die Besitztümer mit strittigem Besitzrecht werden virtuell (schriftlich) aufgehäuft. Diese Haufen werden nach Belieben geteilt, bis keine weitere Aufteilung möglich oder gewünscht ist und dann meistbietend versteigert. Das Geld kommt in die Mitte und wird auf Wunsch zu gleichen Teilen zurückgegeben. Die Beteiligten entscheiden abwechselnd, welcher Haufen als nächster versteigert wird. Falls die beiden sich nicht einigen können, wer anfängt, wird dies ausgelost.

Novacasas Gesellschafter-Protokoll

Alle Besitztümer mit eindeutigem Besitzrecht werden ausgesondert. Die Anteile der Gesellschafter einer Gesellschaft werden festgestellt, z.B. 20%+35%+45%=100%. Die Besitztümer mit strittigem Besitzrecht werden virtuell (schriftlich) aufgehäuft. Diese Haufen werden nach Belieben geteilt, bis keine weitere Aufteilung möglich oder gewünscht ist und dann meistbietend versteigert. Das Geld kommt in die Mitte und wird auf Wunsch anteilig zurückgegeben. Die Beteiligten entscheiden abwechselnd, welcher Haufen als nächster versteigert wird. Falls keine Einigung erzielt wird, wer anfängt, wird dies ausgelost.