Romin Galahan
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Romin Galahan war der einzige Sohn Fürstin Kusmina Galahans und letzte Hoffnungsträger der nach dem Blutkonvent 1019 BF für die Macht seines Hauses streitenden Galahanisten im Horasreich. Den Anspruch, seiner Mutter als Fürst von Kuslik nachzufolgen, gab er nie auf und setzte mehrfach zu - erfolglosen - Rückeroberungsversuchen seiner Heimatstadt Kuslik an. Als Prinzgemahl Albernias war er auch an den dortigen Unabhängigkeitskonflikten ab 1028 BF beteiligt. Nach der Niederschlagung derselben durchs Mittelreich wurde er im Ingerimm 1032 BF auf der windhagschen Kaiserpfalz Weißenstein hingerichtet.
Werdegang
Romin, benannt nach dem Familienheiligen Romin, dem Bruder Yumin Galahans, war als einziger Sohn Fürstin Kusminas deren umsorgter Erbe. 1015 BF arrangierte sie für ihn die Verlobung mit Invher ni Bennain, der designierten Thronfolgerin Albernias - damals ein politischer Coup, der das Haus Galahan zwischen Mittel- und Horasreich in eine exponierte Stellung brachte.
1019 BF wurde die Mutter infolge des Blutkonvents jedoch zum Tode verurteilt, Romins Erbe von der Krone eingezogen. Mit der Unterstützung seiner Gemahlin, albernischer sowie horasischer Gefolgsleute versuchte er Kuslik danach mehrfach zurückzugewinnen.
Zuletzt gelang ihm dies - wenn auch nicht für lange - 1028 BF während des horasischen Thronfolgekriegs im Zuge des Unternehmens Weinlese. Dies endete jedoch in einem Desaster für Romin und die Galahanisten, die vielfach zu Tode kamen, nachdem sich ihr Anführer nach Albernia zurückziehen musste um diesmal seiner Gemahlin im Kampf gegen eine nordmärkische Armee beizustehen. Im Rondra 1032 BF wurde der Aufstand Invhers in Albernia vom Mittelreich endgültig niedergeschlagen, Romin im Frühling desselben Jahres im Andergastschen ergriffen und wegen vielfacher Verstöße gegen den Oberfelser Frieden im Ingerimm schließlich hingerichtet.
Siehe auch
Quellen
- Aventurischer Bote Nr. 106, Seite 6, 12
- Hinter dem Thron, Seite 12f. und passim
- Am Großen Fluss, Seite 166f.
- Bosparanisches Blatt Nr. 31, Seite 11f.