Stapelrecht
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Zur Navigation springenZur Suche springenDas Stapelrecht oder auch Stapelregal bezeichnet das Privileg einer Person oder einer Körperschaft, durchziehende Händler örtlich zum Angebot ihrer Ware zwingen zu dürfen. Hierdurch wird gemeinhin bezweckt, eine Stadt an den Handelsströmen teilhaben zu lassen. Gerechtfertigt wird das Stapelrecht gewöhnlich mit der Behauptung, die gebotene Infrastruktur entlang eines Handelsweges müsse unterhalten werden und erfordere daher entsprechende Einkünfte.