Interdikt: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 16. März 2013, 18:16 Uhr

Auge-grau.png Das Interdikt (bosp.: Verbot) kann vom Kaiser über aktive oder drohende Fehden verhängt werden und schließt die betroffenen Streitparteien in der Konsequenz von allen kaiserlichen Gnaden aus, bis sie die Fehde beenden oder einem Prozess vor einem Hochgericht des Reiches zustimmen.

Ralman von Firdayon-Bethana verhängte ein solches Interdikt in seiner Funktion als Comto Protector 1033 BF über die ausufernde Marudreter Fehde.

Quellen