Fehde
Die Fehde ist ein kriegerisches Mittel zur Beilegung von Streitigkeiten, das im Horasreich abseits der ordentlichen Gerichtsbarkeit existiert. Das Ziel ist es, den Fehdegegner, meist einen Nachbarn, seltener einen entfernteren Standesgenossen, zur Anerkennung eigener Ansprüche oder zur Rücknahme schwerer Beleidigungen zu zwingen. Fehden sind in der Historie des Lieblichen Feldes immer wieder ausgebrochen, besonders jedoch während der Kusliker Krise und zuletzt dem horasischen Thronfolgekrieg in einer nicht mehr zu überblickenden Anzahl, die wiederholt Einschränkungen dieses Brauchs von Seiten der Krone zur Folge hatte. 827 BF erließ König Alborn deshalb den Codex Duello (der in erster Linie Duelle reguliert, im Fehdewesen aber seinen Auslöser hat), 1030 BF führte der Frieden von Arivor zu den heute gültigen Beschränkungen.
Fehderecht
Fehden unterliegen dem Fehderecht, das formell seit dem Arivorer Frieden nur noch Hochadligen, den freien Städten Grangor, Belhanka und Silas sowie wenigen weiteren Privilegierten (traditionell etwa vielen Baronen der ritterlichen Gerondrata und des wilden Aurelats) zugestanden wird. Das Fehde(un)wesen ist weiterhin streng reglementiert: Fehden müssen mit Siebentagesfrist und durch öffentliche Erklärung angekündigt werden, sie bedürfen eines triftigen Grunds und sind auf eine Dauer von 40 Tagen zu begrenzen. Häufig werden bereits in der Erklärung der Fehde ausdrücklich etwa Geweihte von dieser ausgenommen. Zur Beendigung laufender Fehden kann der Kaiser über die Fehdeparteien das Interdikt verhängen. Auch den einzelnen Fehdegegnern steht es frei, sich der Fehde durch einen Gang vor die kaiserlichen Kammergerichte zu entziehen.
Überschreitungen des Fehderechts, gerade hinsichtlich der festgesetzten Dauer, sind gleichwohl keine Ausnahme. Im Jahr der Nachbeben 1033 BF währten etwa die Marudreter Fehde und die Drachenfehde zwischen Shenilo und Sewamund beide länger. Andere Fehden werden zwar erklärt, danach über einen langen Zeitraum aber gar nicht erst aktiv geführt: Die Fehdeerklärung des Hauses Urbet ans Haus Torrem infolge eines gescheiterten Duells im Ingerimm 1032 BF ist ein solches Beispiel einer mehr 'der Form halber' erklärten Fehde, die nicht weiter eskalierte – aber auch erst Jahre später auf Vermittlung Dritter beigelegt wurde.
Ob Fehdevergehen geahndet werden, hängt vielfach von der Interessenlage der Krone ab. Häufig lässt sich die Schuld für diese gar nicht eindeutig einem der Fehdegegner anhaften. Die amtierende Comtessa Connetable Erlgard von Firdayon-Bethana ist allerdings eine erbitterte Gegnerin des Fehdewesens und versucht mit den ihr unterstehenden Visitatoren der Connetablia Criminalis Capitale die schlimmsten Auswüchse zu verhindern.
Fehden außerhalb des Fehderechts
Der Begriff der Fehde umfasst häufig auch noch all jene Privatkriege und Konflikte, die durch die nach und nach verschärften Einschränkungen aus dem Fehderecht herausgefallen sind. So 'befehden' sich noch heute rivalisierende Nachbarschaften größerer Städte, niederadlige Cavallieri auf dem Land oder ganze Patrizierfamilien untereinander. All diesen Konflikten ist jedoch eines gemein: Sie sind im Grunde illegal und werden, wo Vergehen zur Anklage gebracht werden, ganz gewöhnlich etwa als Raub- oder Mordverbrechen verfolgt. Da das Vertrauen in die (abschreckende Wirkung der) Gerichtsbarkeit nicht überall hoch ist, schützt man sich mancherorts freilich lieber im Voraus etwa durch eine wehrhafte Architektur, wie sie besonders den Aurelassischen Stil prägt. Regional gehäuft treten Fehden, legale wie illegale, im Yaquirbruch, Aurelat, der Gerondrata und auch in Chababien auf.
Quellen
- Reich des Horas, Seiten 36, 45, 60, 66, 74, 75-76, 78, 82, 115, 119-120, 129, 165, 169
- Bosparanisches Blatt Nr. 35, Seite 23 (Fehdeerklärung des Hauses Urbet ans Haus Torrem)
- Bosparanisches Blatt Nr. 37, Seiten 10 & 12 (Ausbruch der Drachenfehde), 22-23 (Marudreter Fehde)