Torremunder Investitur
Die Torremunder Investitur beschreibt ein Bündel von Rechtsakten des Hauses Torrem, die im 1032ten Jahre für das Haus di Onerdi die Land- und Schutzherrschaft zu Torremund geschaffen haben. Zugleich nimmt die Republik Efferdas eine Investitur vor, so dass in der Praxis den Onerdi überlassen bleibt, auf welche Beziehung sie sich je nach Opportunität ihres politischen Alltags berufen.
Die Rechtsakte sind in sich widersprüchlich, denn die Turrianische Übertragung setzt die Onerdi als de-facto-emanzipierte Afterlehensnehmer voraus und Torremund als vorzeitig überlassene Mitgift, während die Efferdische Übertragung die Torrems als nicht vorhanden ansieht und nach einer impliziten Enteignung die Onerdi einsetzt.
Beide Vorgänge jedoch hatten de facto kaum Einfluss auf die Vorgänge in Torremund, welches in der Folge seine Unabhängigkeit vom Haus Torrem wie von der Repeblik Efferdas weiter ausbaute. Einzig die militärische Protektion durch das Haus Onerdi blieb bestehen, wodurch das Haus neben Torremund selbst als Nutznießer der Vorgänge zu betrachten ist, da es inbesondere aus efferdischer Sicht eine Aufwertung erfuhr.
Akt des Hauses Torrem
PRAiou gratia et per Horanthen Nos, Perainia, pro Rege semper Phalaxana, Domina terrae Tauricensium, Turrimundianorum etc. palam facimus ad perpetuam rei memoriam. Cum ante nos nonnulli seu multissimi antecessores domini essent terrae et civitatis Turrimundiae, deliberati sumus et valentes ad creandum Vicephalaxanatum in dicta civitate. (...)
- Ad Praion: Fit igitur dignitas feudataria nobis et rege obsequiosa et fidelissima, quae tempore hoc adverso Khadano Rege minore adempleat munera (...)
- Ad Rondram: Militia et ordo defensorius pertinent (...)
- (...)
- Ad Rahiam: Feudatarius noster (...) civitas Efferdicorum (...)
Datum Taurico die /luminis aeterni radia/ Perainia Phalaxana.
Zusammenfassung:
Die ersten elf Artikel regeln den Amtsbereich sowie die Übertragung von Privilegien und einhergehende Verpflichtungen. Im ersten Artikel wird dem Vizephalaxan eine Treuebeziehung zum König konstituiert. Im zwölften Abschnitt wird dem Vizephalaxan eine Treuebeziehung zur Republik Efferdas nahegelegt, die durch einen verschrifteten Rechtsakt bekräftigt werden könne. Dabei wird pro forma weiterhin eine Mittelbarkeit über die Phalaxana von Toricum vorgesehen. Ferner sind die Onerdi im Vizekomitalrat der Torrems vertreten und gelten somit in Beziehung auf Torremund als Stand des Freigonfalonierats bei Sikram.
Akt der Republik Efferdas
Die Republik Efferdas nimmt in Rechtsnachfolge der Baronie Efferdas pro forma den Lehensschwur des Hauses di Onerdi für Torremund-Land entgegen, während man gleichzeitig den Schutz der "kleinen Schwester" Torremund und die Wehr gen Urbetien in die Hände desselben Hauses legt. In einem Zusatz zu den Akten wird die Landsteuer zweckgebunden zum Behufe des Erhalts der Wehrhaftigkeit Torremunds und des efferdischen Straßenwesens ausgesetzt. Die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder zu überwachen, wird dem Pontorriat Torremund und dem Aquamarinrat, in dem die di Onerdi großen Einfluss erhalten, übertragen.