Haus der Aufgehenden Sonne

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Haus der Aufgehenden Sonne.jpg
Wappen über dem Eingang ins Haus der Aufgehenden Sonne - links: Baumeister, rechts: Aufgehende Sonne des Hauses Novacasa

Das Haus der Aufgehenden Sonne ist ein Vergnü­gungs-​Etablissement und gehört zum Seebad Harena Nobilis in Sewamund. Es ist das südlichste Haus der Reihe. Hier werden vor allem Glücks- und Gesellschafts­spiele betrieben, und im Erdgeschoss ist auch Tanz erlaubt. Das Haus ist über die Grenzen Sewamunds bekannt. So hat der efferdische Barde Odu Buchenhügel dem Haus ein Lied gewidmet. Eigentümer und Betreiber des Hauses ist Jacop Rahjamor Novacasa.

Als Spielgeld werden reguläre Geldmünzen oder Jacopstaler verwendet. Wechsel, Schuldscheine und sonstiges Papiergeld aller Art ist nicht als Einsatz erlaubt, allerdings ist das Haus der Aufgehenden Sonne bereit, honorigen und würdigen Hilfesuchenden privaten Kredit zu gewähren.

Favoriten

Sonstige

Etikette

Eintrittsgeld

Aufgehende Sonne des Hauses Novacasa

Jedem Besucher ist es freigestellt, die Höhe seines Eintrittsgeldes gemäß seinem Stand, seiner Herkunft und Position in der Gesellschaft sowie seinen finanziellen Möglichkeiten selbst zu bestimmen. Jeder diesbezüglich den Besitzer wechselnde Betrag wird aus steuerlichen Gründen in einer Liste festgehalten.
Es ist Brauch, dass Jacop, Raka oder Felicitas - sofern persönlich anwesend - allzu unglücklichen Verlierern mit Zuwendungen aus dieser Kasse aushelfen, damit niemandem für länger verwehrt ist, den Vergnügungen beizuwohnen.
Die Höhe des Eintrittsgeldes gibt im Haus der Aufgehenden Sonne den Grado der betreffenden Person an, welcher Bestandteil mancher Spiel- und Etiketteregeln ist.

Grado-Liste
  1.           Der jeweilige Inhaber des Hausrechts
  2. 77 D   Corvino von Urbet-Marvinko (prahlt auch gerne damit, schon einmal 7.500 D für einen Handschuh ausgegeben zu haben ...)
  3.   9 D   Aurelio Trahelius van Kacheleen
  4. 12 S   Gui La Flor
  5. 10 S   Brunella van Kacheleen
  6.   9 S   Gwydion von Soprieten
  7.   8 S   Concitatus Murako Flaviora (versucht sich nach knapp zwei Stunden Geld zu leihen)
  8.   7 S   Praiodan Turf
  9. 51 H   Roderik von Papenheim
  10.   5 S   Adorn Esgarod

Den Göttern gefällig

Das Haus der Aufgehenden Sonne ist den Göttern gefällig und immer bemüht, diese Gefälligkeit zu mehren.

Praios: Wer sich beim Schummeln erwischen lässt, (nicht zu verwechseln mit 'Mogeln'), hat der Wahrheit zum Sieg verholten und somit sehr praiosgefällig verhalten und wird deshalb nicht bestraft.

Rondra:

Efferd:

Travia: Die Familie ist der Travia heilig, und deshalb ist jeder Tag ein Familientag. Personen in Begleitung beider Elternteile zahlen kein Eintrittsgeld.

Boron: Wer während seines Aufenthaltes verstirbt oder sich durch Einnahme geeigneter Substanzen borongefälliger Erinnerungslosigkeit befleißigt, wird auf Kosten des Hauses an einen dem derzeitigen Zustand angemessenen Ort gebracht.

Hesinde: Das Haus verfügt über einen großen Schatz an Glücks- und Gesellschaftsspielen, doch getreu dem Motto "Zuviel ist nicht genug." ist jeder besonders willkommen, der Bibliothek und Schatzkammer diesbezüglich zu bereichern weiß.

Firun: Der Gott des Winters liebt es kühl, und daher werden den Gästen diverse Sorten Gelato, Sorbetto und Granita angeboten.

Tsa: Es ist gestattet, bei jedem Besuch andere Garderobe zu tragen oder die Garderobe sogar während des Besuches mehrmals zu wechseln. Geeignete Räumlichkeiten stehen bereit. Es ist weiterhin gestattet Blumen und sonstwie Geeignetes zur Zierde des Hauses mitzubringen. Sogar Schwurfeinde dürfen hier Frieden halten, ohne ihrer Ehre verlustig zu gehen. Auch für sonstige tsagefällige Tätigkeiten stehen Räume bereit.

Phex:

Peraine: Auch das Haus der Aufgehenden Sonne weiß die Schönheit von Peraines Gaben zu schätzen und zu preisen. Daher erhält der jeweilige "Gewinner des Tages" unter anderem eine Volksausgabe des Werkes "Rasen, Rosen und Rabatten".

Ingerimm:

Rahja:

Aves: Wer die Vorzüge des Hauses zur Genüge genossen hat oder nicht zu schätzen weiß, hat das Recht zu gehen und anderswo sein Glück zu suchen. Er wird darob weder zurechtgewiesen noch sonstwie bestraft werden.