Interdikt

Aus Liebliches-Feld.net
Version vom 16. März 2013, 18:16 Uhr von Gonfaloniere (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Halboffiziell}} Das '''Interdikt''' (bosp.: Verbot) kann vom Kaiser über aktive oder drohende Fehden verhängt werden und schließt die b…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springenZur Suche springen

Auge-grau.png Das Interdikt (bosp.: Verbot) kann vom Kaiser über aktive oder drohende Fehden verhängt werden und schließt die betroffenen Streitparteien in der Konsequenz von allen kaiserlichen Gnaden aus, bis sie die Fehde beenden oder einem Prozess vor einem Hochgericht des Reiches zustimmen.

Ralman von Firdayon-Bethana verhängte ein solches Interdikt in seiner Funktion als Comto Protector 1033 BF über die ausufernde Marudreter Fehde.

Quellen