Argelianisches Gericht

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Auge-schwarz.pngWABuch.png Das Argelianische Gericht ist das vom Heiligen Argelion im Nachgang der Magierkriege geschaffene Rechtsorgan des Hesinde-Kults mit Sitz in den Hallen der Weisheit zu Kuslik. Es hat zwei Kammern, deren erste kanonisches Recht (über Geweihte der eigenen Kirche), die zweite dagegen arkanes und Säkularrecht (Zauberer und Laien betreffend) spricht. Die erste Kammer setzt sich aus sechs, die zweite aus zwölf Mitgliedern ("Prätoren") zusammen, wobei letztere nicht nur Geweihte, sondern auch dem Kult nahestehende Magier (in der Regel Consortes) umfasst.

Grundlage der Rechtsprechung des Gerichts ist Argelions Kodex der Tugend, der Kirche und Gläubige vor dem Missbrauch der Gaben Hesindes bewahren soll; das Argelionsrecht ist dazu im Codex Albyricus kodifiziert. Obschon dem Gericht formell die Gerichtsbarkeit über viele Vergehen von Zauberern zuerkannt wurde, kommt es diesbezüglich im Mittelreich mit der Heiligen Inquisition des Praios-Kults, darüber hinaus der Bruderschaft der Wissenden und teils auch der Großen Grauen Gilde des Geistes immer wieder zu Kompetenz- und Rechtsstreitigkeiten.

Prätoren

Quellen

  • Draconiter-Vademecum, Seiten 18, 50, 111, 125-126, 150-151
  • Hesinde-Vademecum, Seiten 52, 95, 114-115
  • Reich des Horas, Seiten 138, 143
  • Rohals Erben, Seiten 62-64, 166
  • Wege der Götter, Seiten 85, 88, 325