Diskussion:Yasinai Neethling

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Hinweis: Yasinai ist die jüngere Schwester von Yanis, die Lebensdaten sollte man daher noch anpassen. Man kann sich auch mal an die Neethlingsspielerin wenden.--Athanasius 01:50, 7. Feb. 2009 (CET)

Notiere: Familie Doren den Feinden Culmings absofort hinzuzählen.... ;) Dajin 13:29, 16. Feb. 2009 (CET)
Hat der Culming auch Freunde? :D - della Trezzi 22:16, 16. Feb. 2009 (CET)
Er lebt wohl nach der Devise: Wer Freunde hat braucht keine Feinde mehr - Oder war es umgekehrt: Wer Feinde hat braucht keine Freunde mehr. Aber schon lustig - nun gibt es einen Feind für die Doréns ohne das ich mich dafür anstrengen musste. O_o --der.maekkel 02:23, 17. Feb. 2009 (CET)
Naja, in das Haus Neethling einheiraten ist immer eine schlechte Idee aus Culminger Sicht. Immerhin hegt sie anspruch auf seine Baronie *hüstelhust* Ausserdem versperrt Yanis Palast die Sicht auf die Stadt Unterfels... ;) Dajin 09:03, 17. Feb. 2009 (CET)

Erbbaronessa

Ein/e Erbbaronet/Erbbaronessa ist, wie der Titel schon ausdrückt, der Erbe des Titels des Vaters/der Mutter, sprich meist der/die Erstgeborene. Alle anderen Kinder von Baronen sind Baronets/Baronessas, ohne das "Erb-" davor.--Haus di Salsavur.png Rondrastein Montarena 5 klein.png 22:00, 5. Mär. 2014 (CET)

So wäre es im Mittelreich. Im Horasreich hat - Retcon oder seit 1030 BF - der Titel des Baronet mit dem des Barons jedenfalls familiär nichts mehr zu tun. Calven 22:04, 5. Mär. 2014 (CET)
und da laut RdH und BB, Ausgabennummer fällt mir gerade nicht ein, der Baonet meist erblich ist kommt das doch mit dem Erbbaronet ganz nah dran. Nichts anderes war aus meiner Sicht gemeint, Erbbaronet=Erblicher Titularbaonet--Haus Doren klein.png Endor Dorén 22:14, 5. Mär. 2014 (CET)
Achso! Das war allerdings vor dem Hintergrund der irdischen Titelgeschichte etwas missverständlich. Gut, dass das nun geklärt ist. Calven 22:20, 5. Mär. 2014 (CET)
Wie handhaben wir das eigentlich allgemein? Yasinai - am Beispiel - ist ja ausdrücklich keine Baronessa (siehe dagegen der Positionseintrag), sondern Nobila, die lediglich "aus Höflichkeit" die Privilegien ihrer Mutter/ihres Mannes mitgenießt (RdH, S. 73). Nominell müsste man da schreiben: Position Nobila (genießt Baronets-Privilegien) oder Baronessa (ohne Stern) :-)--Familie Menaris klein.png Athanasius Sheniloneu3k klein.png 22:47, 5. Mär. 2014 (CET)
Der erbliche Baronet heißt weiterhin auch Baronet. Abgesehen davon, sollten die Kinder denn alle erbliche Baronets sein? Allenfals sind sie Baronets auf Lebenszeit, vererben diesen Titel aber nicht an ihre Kinder und Kindeskinder. Ansonsten stimme ich Athanasius zu.--Haus di Salsavur.png Rondrastein Montarena 5 klein.png 22:49, 5. Mär. 2014 (CET)
Die Kinder eines Barons sind erstmal nur einfache Nobili, ebenso die eines Baronets, nur der/die Erstgeborene erbt den Titel von Papa/Mama. Die Barone erheben möglicherweise die jüngeren Geschwister zu Esquirii oder Cavallieri, das dürfen sie ja, und so steht es ja auch angedeutet in RdH. Oder verstehe ich nur das Problem nicht? ;) Calven 23:00, 5. Mär. 2014 (CET)
ich finds klasse, wie wäre es eigentlich, wenn ihre Schwester Yanis sie zur Baronessa inkl. der Privilegien ernannt hat? So wie es aus meinem mailverkehr mit der damaligen Spielerin hervorging,herrschte in der Familie ein harmonisches und ausgeglichenes Zusammenleben--Haus Doren klein.png Endor Dorén 23:10, 5. Mär. 2014 (CET)
Als Baronin könnte sie Yasinai maximal zur Cavalliera erheben, ansonsten ist das gar kein Problem. Calven 23:25, 5. Mär. 2014 (CET)
dann haben wir ja Glück das es eine Comtess ist;-)--Haus Doren klein.png Endor Dorén 23:27, 5. Mär. 2014 (CET)
Wo ist Yanis eine erbliche Comtessa? Nur erbliche Comti, sprich der Fürst von Visalt, Herzöge von Grangor und Methumis, die Grafen usw. usf. haben das Recht Baronets zu ernennen. Nicht Comti auf Lebenszeit bzw. Amtscomti. Demnach kann sie von ihrer Schwester, wie Calven schon geschrieben hat, maximal zur Cavalleria ernannt werden. Wenn sie das wäre, müsste sie Rüstung und Schlachtross unterhalten.--Haus di Salsavur.png Rondrastein Montarena 5 klein.png 23:34, 5. Mär. 2014 (CET)
Nicht ganz, auch nicht erbliche Comti dürfen Barone erheben. Sie müssen nur Comti von eigenem Recht sein. RdH erwähnt nichts von Erblichkeit Vermutlich muss man aber die Amtscomti auch ausnehmen; aber ein Favorit des Horas, der in den Comto-Stand aufgenommen wurde, mag die vollen Comto-Rechte haben. Ansonsten sehe ich das hier für Yanis auch nicht, muss ich sagen. Calven 23:54, 5. Mär. 2014 (CET)
Das sie (Yanis) wohl, so mein Wissensstand, als Abfindung zum Comto ernannte wurde, gehe ich davon aus das dies von ausreichend hoher Stelle geschehen ist und dadurch der Comto von eigenem Recht gegeben ist, der das Recht zur Nobilitierung eines Baronet inkl. Privilegien hat. Ich bin btw. wiedermal erstaunt über den Detailreichtum der Diskussion, vor allem weil ich den Titel gar nicht heute eingetragen habe.--Haus Doren klein.png Endor Dorén 00:09, 6. Mär. 2014 (CET)
Als Abfindung für was denn genau? Hast du dafür Quellen, RdH o. ä.? Es geht um den Teil im Text, dass alle Geschwister Erbbaronet/Erbbaronessa sind, das "Erb-" ist zu viel. Abgesehen davon, immer noch die Frage, warum sollen sie zu BAronets/Baronessas ernannt worden sein, ich sehe da nach wie vor keinen hinreichenden Grund zu.--Haus di Salsavur.png Rondrastein Montarena 5 klein.png 02:14, 6. Mär. 2014 (CET)
Eine Abfindung spricht gegen eine Stellung von eigenem Recht, denn die wäre ja vererblich. Wenn man zB nur sie abfinden will, wird sie Comtessa auf Lebenszeit. Der Titel des Baronets ist zwar unabhängig vom Baron (das war er früher ebenso, siehe die Titel der Stadtvögte), aber dann macht der Erb-Zusatz noch weniger Sinn. Er könnte allenfalls verdeutlichen, dass der Titel erblich ist, aber das ist bisher im Briefspiel und in RdH nicht gebräuchlich. - Haus Onerdi klein.png Nicolo Faellan Baronie Parsek klein.png 09:20, 6. Mär. 2014 (CET)
Gab es hier eigentlich noch weitere Klärung? Meinem Verständnis der Quellen nach wurde lediglich Yanis Neethling zur Entschädigung für den Verlust der Baronie zur Comtessa (das eher sogar nur auf Lebenszeit) und Vögtin der Cronmark erhoben, und das korrekterweise von der Horas selbst. Es dürfte dann aber nicht mit dem Recht einhergehen, die eigene Schwester erblich zur Baroness zu erheben. Man sollte daher mMn erzählerisch näher beleuchten, woher der Erbtitel stammt (Wohlgemerkt: ob sie ihn hat oder nicht wäre mir jetzt erstmal völlig egal). Ausgeprägte Geschwisterliebe und das Vorhandensein von zu vererbendem Besitz fände ich jeweils etwas zu wenig (ersteres würde ja sonst zur Titelflut führen, letzteres ebenso, zumal Yasinai per Hochzeit in ein andere Haus wechselte) - Haus della Trezzi klein.png della Trezzi Stadt Unterfels klein.png 16:10, 15. Nov. 2014 (CET)
Es bedarf keiner Klärung mehr, es ist bewusst offen gelassen, ob der Titel höflichkeitshalber von dem Ihres Gemahls herüber weht oder ob ihre Schwester sie Titular ernannt hat. Ich wollte sie nie mit einem privilegierten Baronet ausstatten, ich dachte nur, wenn schon Argusaugen wiedermal auf mir ruhen, dann kann man doch auch mal etwas ausholen:-) so, nun passt auch der Text dazu, hatte das nicht mehr auf dem Schirm und eben gerade nochmal den Text durchgelesen.--Haus Doren klein.png Endor Dorén 17:06, 15. Nov. 2014 (CET)
Ah, schön! Wie gesagt, ich wollte nicht nörgeln und gönne dir auch von Herzen einen erblichen Baronessa-Titel, aber aus meinem Spielgefühl heraus sollte man so etwas ungewöhnliches zumindest erzählerisch unterlegen. Die Probleme rund um die "Comto h.c."-Titel kenne ich ja nur zu gut aus eigener Anschauung. - Haus della Trezzi klein.png della Trezzi Stadt Unterfels klein.png 17:18, 15. Nov. 2014 (CET)

Horas-Schule

Nachgehakt: Es steht hier, sie habe die Horas-Schule der Universität absolviert. Ist damit die Schule für Staatskunst gemeint? Denn dann wäre das nach heutigem Stand die Herzogenschule. --Haus Urbet-Marvinko.png Gonfaloniere Stadt Urbasi.png 10:24, 14. Mai 2014 (CEST)