In Sachen Ramaúd/Petition an den Comto-Protector

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Gegeben auf Gut Zweiflingen, am 10. Rondra 1034 BF

Im Namen Praios' und Hesindes entbiete ich Eurer Durchlauchten Excellenz Ralman von Firdayon-Bethana die ergebensten Grüße.


In untertäniger Demut erbitte ich von Euch die Huld, Eure geschätzte Aufmerksamkeit für kurze Zeit auf eine Angelegenheit zu lenken, die wohl vorrangig von regionalem Interesse ist, doch auch für die Ordnung in der Horasdomäne von Bedeutung.

Seit nunmehr vier Götterläufen, dem Ende des glorreichen Thronfolgekrieges, ist die Herrschaft über die Baronie Ramaúd vakant. Nicht die administrative, wie Euch gewiss bekannt ist: Landvogt Thuan della Gribaldi hat ein Auge darauf, dass Stadt und Land ihre Steuern ordnungsgemäß an die Krone entrichten; und Maestra Roana Pechstein sieht nach dem täglichen Handel und Wandel. Wohl aber die ordnende: Seit dem Tod des Malvolio Trabbacantes' gibt es keinen direkten, weltlichen Herrn über Ramaúd mehr. Denn mit jenem ist die Hauptlinie des Hauses erloschen.

Doch bar eines Herrschers sollte kein Landstrich bleiben. Und Ramaúd muss dies auch nicht. Gibt es doch eine klare Handhabe, wer im Falle eines Erlöschens der Hauptlinie des Hauses Trabbacantes ya Ramaúd in der Erbfolge nachrückt: Ein Ius Domus aus dem Jahre 817 BF (2309 Horas), das eine Gruppe von Forschungsreisenden in meinem Auftrag jüngst in Ramaúder Archiven wiederentdeckte, legt fest, dass in solchem Falle derjenige Herrscher über die Domäne werde, der den engsten Verwandtschaftsgrad mit einem Mitglied des Hauses besitzt – "sei er Kegel oder Kind". Gäbe es mehrere infrage kommende Anwärter, werde jener Herrscher, dessen Bindeglied zum Hause am längsten verblichen ist. Alle weiteren Gepflogenheiten des Erbrechts gelten unverändert. Dies bedeutet, dass Abkömmlinge desselben Familienmitglieds Anspruch in Reihenfolge ihres absteigenden Alters besitzen.

Genau dieses Hausgesetz (Ihr findet dies Dokument als Anlage) ist nun In Sachen Ramaúd von Bedeutung. Denn auf seiner Grundlage sowie dem Urteil des Horashofs aus dem Jahre 1020 BF fuße ich einen Anspruch auf Titel und Domäne des Barons von Ramaúd:

  • Ad primo: Mit Siegelring und Adelsbrief ist erwiesen, dass ich Sohn des vormaligen Signors Kusmaro ya Ramaúd bin. Zwar aus einer Verbindung extra travia, doch in direkter Linie im Sinne des Hausgesetzes abstammend
  • Ad secundo: hat bereits der Horashof mit seinem genannten Urteil anerkannt, dass ein direkter Anspruch meiner Person auf den Titel des Herrschers über die Stadt am Meer vorliegt. Da nun kein weiterer Abkömmling Kusmaros mehr am Leben ist, erweitert sich dieser Anspruch auch auf die Domäne – die jetzige Baronie Ramaúd.

Euer Durchlauchte Excellenz, in diesem Lichte ersuche ich Euch darum, diese Angelegenheit neu aufnehmen zu lassen und letztlich in Sachen Ramaúd eine Entscheidung zu fällen. Ich weiß, dass Ihr stets nach Recht und Notwendigkeit handelt und sehe Eurem Ratschluss über Amt und Domäne des Barons ya Ramaúd darob zuversichtlich entgegen. Als treuer Diener des wiedererstandenen Horasreiches, einst als Geheimdiplomat in Südaventurien, dann als Rat von Pertakis und mittlerweile Shenilo, zudem als Delegat und Unterhändler bei mancherlei Angelegenheit mit dem Raulschen Reich, bin ich Euch wohlbekannt. Dennoch ist es mir eine innere Pflicht, Euch auch zu verdeutlichen, dass ich in Sachen Ramaúd den Rückhalt einer Reihe angesehener Häuser und Familien gefunden habe, die mit ihrem guten Zeugnis mein Anliegen unterstützen möchten (eine Aufzählung der Wichtigsten findet Ihr gleichfalls als Anlage).

In Hoffnung auf wohlwollende Prüfung der und Entscheidung in dieser Angelegenheit verbleibe ich als Euer untertäniger Diener,

Gishtan re Kust




In Sachen Ramaúd unterstützen mit ihrem guten Namen die Ansprüche Seiner Excellenz Gishtan re Kust auf Titel und Domäne, Stadt und Land der Baronie:

für das Haus Aralzin: Baron Ralhion Aralzin von Bethana-Selzin
für die Familia di Asuriol: Magister Travin di Asuriol
für das Haus Aurandis: Signor Randulfio Aurandis
für die Familia Brahl: Cavalliere Daryl Brahl
für das Haus Calven-Imirandi: Esquirio Leophex von Calven-Imirandi
für das Haus Carson: Gransignore Orsino Carson
für die Familia Changbari: Meister Massimiliano Changbari
für die Familia Cordur: Meisterin Selina Cordur
für die Familia Degano: Meister Holdur Degano
für das Haus di Matienna: Baronin Guiliana di Matienna-Aurandis
für die Familia Menaris: Baronet Tankred Menaris
für das Haus ya Mornicala: Signor Ciro ya Mornicala
für das Haus ya Papilio: Cavalliera Sharane ya Papilio
für das ältere Haus della Pena: Baron Leomar della Pena
für das Haus di Selshed: Vögtin Mazarina di Selshed
für die Familia Tuachall: Meister Potros Tuachall