Lehen

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Dieser Artikel entlehnt den Staatsaufbau des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation für die Periode der Frühneuzeit.

Das Lehen ist eine Ausdrucksform des Feudalismus. Das Reichsoberhaupt vergibt Lehen, um Gefolgsleute an sich zu binden und das Reich zu verwalten. Dieser Vorgang kann sich auf der Ebene unterhalb der Gefolgsleute fortsetzen. Der Begriff ist verbunden mit der Lehnpflicht in Form der Heerfolge, aber auch mit einer beratenden Funktion der Untergebenen. In der Vollform ist letztere in einer ständerepublikanischen Teilhabe an den Dingen des Reiches gegeben, so im Cron-Convent.

Historisch bezeichnen "Grafen" oder auch bosparanisch "comites" im Wortsinn "Gefolgsleute". Der Titel des "Herzogs" bezeichnet den aus dieser Gruppe hervorgehobenen Lehensnehmer einer ganzen Provinz. Der "Baron" bezeichnete im Ursprung wörtlich einen "Granden" und wurde sodann begrifflich in die Lehenshierarchie eingebettet. Der "Ritter" oder auch "Cavalliere" ist - oder eher noch: war - ein schwerer Reiter, dem man für den Unterhalt seiner Bewaffnung ein Kleinstlehen gegeben hat (*).


Ein Lehen ist

- reichsunmittelbar oder immediat, wenn es dem König bzw. dem Reich unmittelbar untersteht. Dies trifft auf die Herzöge des Reiches sowie in neuerer Zeit beispielsweise auf Korporationen wie die Republik Belhanka zu, also auf eine Reichsstadt.
- mediat, wenn es einem seinerseits belehnten Glied des Reiches untersteht. Ein Beispiel sind die (Land-)Grafen in ihrer Beziehung zum König, nämlich in ihrer Mittelbarkeit über einen Herzog.


Ein Stand ist das Lehensgebilde, wenn es eine entsprechende politische Teilhabe auf jeweils höherer Ebene aufweist. Es hat

- eine Reichsstandschaft, wenn es im Cron-Convent vertreten ist.
- eine Land- oder Provinzialstandschaft, wenn es auf der Ebene der Territorien in einer entsprechenden Versammlung vertreten ist. Als Beispiel sei der Aquamarinrat der alten Baronie Efferdas genannt.

Im Cron-Convent sind auch die einfachen Signori in den Reihen der Edlenbank vertreten, führen jedoch keine Virilstimme (**). Somit haben sie nach regionalen Gruppen, also wiederum als Korporation, eine Art Reichsstandschaft, die sich jedoch nicht mit der beispielsweise des Herzogs von Methumis vergleichen lässt (***).


Zeitgeschichte

Ausgehend vom yaquirischen Königtum, herrschte unter Amene der Großen die Tendenz vor, den im Cron-Convent repräsentierten Ständerepublikanismus zurückzudrängen und die Prärogativen der Krone zu festigen oder zu formulieren. Somit strebte das Königreich einer absoluten Monarchie zu. Dieser Entwicklung stand am Ende von Amenes Regierung die Tatsache entgegen, dass das Königreich Yaquirien eine Wahlmonarchie ist und die Stände spätestens im Augenblick der Königswahl wieder ihre Macht zeigen. Der historischen Anlage nach ist das Liebliche Feld somit nicht geeignet, sich zu einem Territorialstaat unter der Führung der Krone zu entwickeln. Eine dem entgegenstehende Tendenz ist die Erblichkeit der universalen Horaswürde.

Nach Amenes Tod äußerte sich die Macht der feudalen Struktur und des Ständerepublikanismus in einem Thronfolgekrieg. Zugleich sind aus diesem Krieg oder aus seinen Nachwehen vielerlei Rechtssatzungen oder widersprüchliche Willenserklärungen hervorgegangen, die zu einer mitunter drastischen Verunklärung der Lehensgefolgschaften geführt haben. Auch die Standschaften sind mancherorts entsprechend unklar. Insbesondere das korporative Selbstverständnis vieler emanzipierter Städte hat noch keine Klärung in ihrer Beziehung zum Reich oder zu anderen Satzungen erfahren, so dass regional das Faustrecht eingekehrt ist oder Klientelbildungen noch stärker als zuvor die rechtlichen Beziehungen unterwandert haben.


(*) Insofern es keine reichsunmittelbaren Ritter gibt, also keine Reichsritterschaft, wird das Ritterheer des Lieblichen Feldes offenbar unterhalb der Ebene der Provinzialherren aufgestellt bzw. unterhalten.
(**) Virilstimme: eine von einer Einzelperson geführte Stimme
(***) Also ist ein Signore im Lieblichen Feld Landstand und zugleich Reichsstand, - was die Abstufung der Lehenshierarchie an sich durchbricht. Vor allem müsste er bei seinem Abstimmungsverhalten auch seinem Landherren loyal sein, also ohnedem in dessen Partei aufgehen.