Titularadel

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Auge-grau.png Als Titularadel wird im Horasreich der verbreitete Brauch des Hochadels (von eigenem Recht) bezeichnet, seinen Erben und bisweilen weiteren Anverwandten eigene Nebentitel fürs Protokoll, gewissermaßen als Höflichkeitstitel, zur Verfügung zu stellen. Diese Nebentitel sind rein formeller Natur, aus ihnen entstehen weder den eigentlichen Comti von eigenem Recht noch den durch die Verleihung geehrten Personen weitere Rechte, vor allem kein Stimmrecht im Kronkonvent. Der Begriff Titularadel ist insofern missverständlich, da er niemanden in den Adelsstand erhebt, sondern lediglich Comti ehrenhalber mit einem schmückenden Titel versieht.

Der Fürst von Vinsalt, Ralman von Firdayon-Bethana, ist etwa zugleich Graf von Illstan und Baron von Aldyra, ohne dadurch im Haus der Fürsten doppelt oder im Haus der Edlen zusätzlich abstimmen zu können. Daher wird er diese Titel zu gegebener Zeit (wenn er ihn für würdig befindet oder ehren will) an seinen heranwachsenden Sohn und Erben Folnor abtreten – zunächst den Barons-, später den Grafentitel.

Titularadlige (Stand: 1033 BF)

Ehemalige Titularadlige


Quellen

  • Reich des Horas, Seite 75, 82 (Ralmans Titel), 211 (Folnor als zukünftiger Baron)