Hochadel
Der Hochadel wird in Reich des Horas, Seite 43-46 und 74-76 beschrieben. |
Der Hochadel, meist synonym zum Begriff des Comitats verwendet, ist im Horasreich gegenüber dem Niederadel aus Nobilitat und Patriziat ein sehr exklusiver Kreis von nur etwa 150 Personen – und unterscheidet sich daher stark vom weit weniger exklusiven Hochadel des Mittelreichs. Neben dem formellen Comto-Rang gelten im Horasreich folgende Titel als Titel des Hochadels: Graf, Marchese, Erzherrscher, Archon, Herzog, Fürst und König.
Hochadlige haben zahlreiche Privilegien, die Titelträger selbst sind etwa im gegenüber dem Haus der Edlen des Niederadels abgehobenen Haus der Fürsten des Kronkonvents vertreten. Sie stehen jedoch auch unter ständiger Beobachtung seitens ihrer Standesgenossen sowie aller tieferen Stände. Einer Heirat von Hochadligen muss erst der Kaiser zustimmen. Hochadlige enden weit eher auf dem Schafott als dass sie verarmt in der Versenkung verschwinden.
Hochadelsgeschlechter
Ehemalige (ausgenommen Baronsgeschlechter, die bis 1030 BF zum Hochadel gehörten)
Quellen
- Reich des Horas, Seiten 43-46, 72, 74-76