Stapelmeister (Toricum)
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Der Stapelmeister von Toricum überwachte von 1030 BF bis 1034 BF das Stapelrecht im Toricumer Flusshafen. Eigentlich wäre er neben dem Hafenmeister entbehrlich gewesen, doch erfüllte er einen besonderen Zweck: Als nach dem "Toricumer Weinkonflikt" ein Frieden zwischen der Republik Belhanka, Efferdas und den Toricumern geschlossen wurde, sicherte sich Efferdas einen Zugriff auf den Sikramhandel. Damit die Waren nicht flugs nach Belhanka gelangen und auch in Toricum für Efferdaner Händler die Möglichkeit bestehen würde, Waren anzukaufen, war der obwaltende Amtmann ein Efferdaner oder doch zumindest von Efferdas aus ernannt. So konnte er sicherstellen, dass das Stapelrecht beachtet wurde und - was zu implizieren ist - in Kenntnis der Warenzugänge seine Landsleute bevorzugen.
Nach dem Aufstieg des Freigonfalonierat bei Sikram in die Reihe der Fürstentümer wurde das Amt obsolet, allerdings wurde die Bezeichnung beibehalten. In dieser historischen Entwicklung ist der "Stapelmeister" nunmehr eine Art "Generalkontorist der Efferdaner", insofern es keine fest ansässigen Händler aus der Küstenstadt mehr in Toricum gibt. Dabei lassen efferdische Kaufleute ihrem Amtmann Aufträge zugehen, die jener durch Warenkäufe umsetzt. Das so genannte "Efferdische Depot" ist dafür geschaffen, die Waren bis zu ihrer Abholung zwischenzulagern.
Phalaxana - Undecimviri der Sikramwacht - PER-Zunft - ING-Zunft - TRA-Zunft
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