In Sachen Ramaúd/Des Comto Protectors Entscheidung
Die Sache Ramaúd ist entschieden
Gishtan re Kust der rechtmäßige Baron
Ramaúd (EyA). Seine Horaskaiserliche Hoheit Ralman von Firdayon-Bethana hat entschieden: Gishtan re Kust ist rechtmäßiger Baron ya Ramaúd. Diese Nachricht aus Horasia erreichte am 1. Travia 1036 BF zugleich die Hafenstadt nahe Kusliks und das Gut Zweiflingen bei Shenilo, den Wohnsitz re Kusts.
Laut Mitteilung aus der Reichskanzlei, gesiegelt von Comto Großsiegelbewahrer Adilron ay Oikaldiki, ist der bisherige Erste Rat von Shenilo nach Erlöschen des Hauses Trabbacantes im Thronfolgekrieg der legitime Erbe seines Vaters Kusmaro ya Ramaúd. Baron re Kust, der seit 20 Götterläufen um sein Erbe gestritten hat, kann daher mit Billigung von höchster Stelle zur Krönung in Ramaúd einziehen und die Amtsgeschäfte übernehmen.
Der 53-jährige Baron ist noch unverheiratet und kinderlos. An zweiter Stelle der Erbfolge steht sein jüngerer Halbbruder Kalman von Schelfing.