Baron von Cindano
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Basiliskenwappen des Barons |
Der Titel eines Barons von Cindano, einer Kleinstadt und Baronie in der südlichen Gerondrata, wurde dem Adelsgeschlecht Urbet im Herbst 1033 BF infolge der Marudreter Fehde verliehen. Erster Titelträger war Panthino von Urbet, dem 1045 BF sein Vetter Auricanius nachfolgte. Er ist ein Vasall des Erzherrschers von Arivor, informell aber auch der Fürstlichen Gemeinde des Heiligen Agreppo verbunden.
Privilegien und Erbrecht
Neben den ihm vom Rang her zustehenden Privilegien verfügt der Baron auch über das Fehderecht des Hochadels.
Statt der Kinder Panthinos waren nach einem Hausvertrag jene des verstorbenen Fürsten Traviano erste Erben des Titels – und zwar bei Erreichen der Volljährigkeit. Die minderjährige Haupterbin Rahjada lehnte nach dem Tod Panthinos Ende 1044 BF die ihr angetragene vorzeitige Übernahme des Titels ab und verfügte, dass dieser erstmal an ihren Onkel Auricanius fallen sollte.
Sitz im Kronkonvent
Im Haus der Edlen verfügt der Baron über einen wappengeschmückten Sitz auf den Baronsbänken rechts vom (ungenutzten) Horasthron. Seine Sitznachbarn, der Baron von Aldan und der Baron von Castarosa, waren beide bis Ende 1039 BF bzw. 1040 BF von Amts wegen Teil des Hauses der Fürsten, so dass er lange recht isoliert Platz nahm. Dass ihm auf den Edlenbänken die wenig wohlgesonnenen Libertarier am Nächsten sitzen, sorgt hin und wieder für zusätzliche Unruhe im Plenum. Seit 1037 BF nahm Baron Panthino entgegen der Norm, sich durch Delegierte verteten zu lassen, seinen Sitz, Wort und Stimme im Konvent meist höchstselbst wahr. Dies änderte sich unter Auricanius wieder.
Quellen
- Bosparanisches Blatt Nr. 36, Seite 22