Königreich
Als Königreich wird das Herrschaftsgebiet eines Königs bezeichnet. Königreiche sind höchstens noch einem Kaiser untertan, können ansonsten aber auch souveräne Staatsgebilde sein. Im Lieblichen Feld führte der Unabhängigkeitskrieg 744-752 BF zur Entstehung des ersten vom Garether Kaiserthron unabhängigen Staats seit Bosparans Fall: des
Vinsalter Königreichs. Nach der Horasproklamation 1010 BF wurde dies Teil des Horasreichs und spätestens im Zuge des Friedens von Arivor 1030 BF de facto durch selbiges ersetzt. Das
Seekönigreich beider Hylailos und das
Bergkönigreich Phecanowald bestehen als Provinzen innerhalb der Grenzen des Horasreichs fort, während das
Königreich Südmeer als Kolonie einen Sonderstatus hat. Das
Königreich Drôl wurde im Zuge des horasischen Thronfolgekriegs aufgelöst.
Quellen
- Bosparanisches Blatt Nr. 36, Seite 17
- Bosparanisches Blatt Nr. 40, Seite 33